Sitzung: 16.02.2016 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: 05 - 16 0637/2016
Beschlussvorschlag
Zu 1)
I.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB
Der Rat nimmt das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.
II.
Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4
Abs. 1 BauGB
1.
Der
Rat beschließt, dass die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer
Duisburg – Kleve – zu Duisburg mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
ist.
2. Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme des Regionalforstamtes
Niederrhein mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3. Der
Rat beschließt, der Anregung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu folgen
und in den Bereichen, in denen der Wald erhalten werden soll, in der
Planzeichnung zur FNP-Änderung Waldflächen anstatt Grünflächen darzustellen.
4. Der
Rat stellt fest, dass von Seiten des Kreises Kleve keine Anregungen zur
FNP-Änderung vorgetragen wurden und dass die Hinweise und Anregungen aufgrund
ihres Detaillierungsgrades die parallele Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E
33/1 – Kaserne – betreffen und dort einer Abwägung zugeführt werden.
III.
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB
Der
Rat nimmt das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zur Kenntnis.
IV.
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
1.1
Der Rat beschließt die zeichnerische Anpassung gemäß der Stellungnahme
des Sondergebietes „Wohnen und Reiten“ in zwei räumlich gegliederte
Sondergebiete „Reitsportzentrum“ und „Wohnen und Reiten“.
1.2 Der Rat beschließt, dass die Anregung zur passiv planerischen Störfallvorsorge
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.3 Der Rat beschließt gemäß der Anregung die redaktionelle Änderung in der
Planzeichnung von „Wohnen mit Pferd“ in „Wohnen und Reiten“.
1.4 Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Darstellung der maximalen
Verkaufsfläche im Flächennutzungsplan mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.5 Der Rat beschließt, dass die Anregung bezüglich Aussagen zu den
städtebaulichen Auswirkungen der Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.6 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zu den artenschutzrechtlichen Belangen mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.7 Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Umwandlung von Wald im
östlichen Bereich des Plangebietes mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.8 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zur Überschwemmungsgefahr mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.9 Der Rat beschließt, dass die Anregung zum Wasserschutzgebiet
Helenenbusch mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2. Der Rat beschließt, dass die Anregungen des Landesbetriebes Straßenbau
NRW mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
3. Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Bezirksregierung Düsseldorf
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
4. Der Rat beschließt, dass die Anregungen des Kreises Kleve als untere
Bodenschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu 2)
Der Rat beschließt
den Entwurf der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht
gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) als 68. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein.
Mitglied Jansen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.
Mitglied Spiertz nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.