Sitzung: 03.03.2016 Ortsausschuss Elten
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte
Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Sie wird von der Vorsitzenden und der Schriftführerin
unterzeichnet.