Sitzung: 02.03.2016 Sozialausschuss
Die gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
zur Feststellung vorgelegte Niederschrift wird genehmigt. Sie wird von der
Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.
Sitzung: 02.03.2016 Sozialausschuss
Die gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
zur Feststellung vorgelegte Niederschrift wird genehmigt. Sie wird von der
Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.