Die Frage von Mitglied Went, ob es in 2016 geplant sei, die im Haushalt ausgewiesene Verschuldung abzubauen, wird seitens des Stadtkämmerers verneint. Auf Zusatzfrage des Herrn Went, ob Pläne vorliegen, die Verschuldung zu erhöhen, erläutert der Stadtkämmerer mit Verweis auf den Zusammenhang mit dem noch zu beschließenden Haushalt 2016. Auch seine sich anschließende Zusatzfrage nach dem Grund der seiner Wahrnehmung nach hohen Kassenkredite wird seitens des Stadtkämmerers ausführlich beantwortet.

 

Der Vorsitzende weist Herrn Went, der noch weitere Fragen formulieren möchte, auf die Bestimmung des § 18 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung hin, die jeden Fragesteller berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen.