Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Jugendhilfeausschuss beschließt entsprechend der Bedarfsmitteilung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1), gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. § 19 Abs. 3 KiBiz, die in der Anlage 2 aufgelisteten Plätze in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das Kindergartenjahr 2016/2017 und stellt die zusätzlichen Mittel für bis zu zwei Übergangsgruppen bereit. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege gem. § 22 KiBiz.

 

 

 

 


Verwaltungsseitig wird erläutert, dass wie in den Vorjahren, bis zum Stichtag 15.03. die Kindpauschalen/Plätze zu beschließen seien, damit die Träger die gesetzlichen Pauschalen zum Kindergartenjahr 2016/2017 erhalten.

Da stets bis kurz vor dem Sitzungstermin noch Gespräche zwecks Abstimmung der aktuellen  Zahlen mit den Einrichtungen stattfinden, wird dem Ausschuss eine Tischvorlage, bestehend aus dem Kindergartenbedarfsplan 2016/2017, Diagramm zur Entwicklung der Kita-Plätze bei steigender U3-Betreuung und der Pauschalmeldung vorgelegt.

Frau Niemeck weist darauf hin, dass der Kindergartenbedarfsplan in diesem Jahr nur für das  Kita-Jahr  2016/2017 vorgestellt wird, weil die evtl. durch Flüchtlingszuzüge steigenden Zahlen derzeit noch nicht kalkuliert werden können.

Wie bereits in der Vorlage erläutert, seien die bisher vorhandenen Kita-Plätze künftig nicht ausreichend. Daher sei  überlegt worden, zur Unterbringung der zusätzlichen Kinder zwei Übergangsgruppen einzurichten. Eine Gruppe in der Kindertagesstätte Polderbusch könne zum 01.08.2016 an den Start gehen. Bei Bedarf könne ab November 2016 eine weitere Gruppe im Sterntaler-Kindergarten eingerichtet werden. Für die Übergangsgruppe in der Kita Polderbusch gebe es grobe Finanzierungsmodelle. Zusätzliche Mittel seien erforderlich. Die Anbindung der Übergangsgruppen an bestehende Kitas sei zur Zeit zur Zeit die beste Lösung.  

Für die Ausstattung der Gruppe sei erforderlich, zusätzliche freiwillige kommunale Zuschüsse bereit zu stellen. Ein Antrag der Kath. Kirchengemeinde in Höhe von 2.500 € zur Finanzierung der Personalkosten und 15.000 € für die Einrichtung der Gruppe liege bereits vor. Die Verwaltung versuche, hierfür noch über eine Stiftung Mittel zu bekommen.

 

Verwaltungsseitig werde vorgeschlagen, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass die erforderlichen zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden. Einzelheiten würden  in der nächsten Sitzung des JHA erläutert.

 

Es wird eine Lesepause für die Tischvorlagen eingelegt.   

 

Mitglied Trüpschuch bittet um Auskunft darüber, ob alle Flüchtlingskinder im Kindergartenalter untergebracht sind bzw. welcher Bedarf noch bestehe. Frau Sluyter teilt dazu mit, dass es eine kleine Warteliste gebe. Für einige Kinder bestehe die Möglichkeit, die Übergangsgruppen der Kath. Waisenhausstiftung zu besuchen. Vorteil sei dort, dass die Flüchtlingskinder die Gruppe gemeinsam mit den Eltern besuchen können. In diese Gruppen sollen im Sommer die Kinder, die auf der Warteliste stehen, aufgenommen werden.

 

Mitglied Bongers erkundigt sich danach, ob in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses nähere Angaben dazu gemacht werden können, wie mit dem Fehlbedarf umgegangen werde, da Übergangsgruppen keine dauerhafte Lösung seien.

Frau Sluyter erläutert, dass die Übergangsgruppe in der Kita-Polderbusch mit 18 Plätzen sofort an den Start gehe. Im Sterntaler-Kindergarten werde ab November 2016 für 20 Kinder Platz sein. Eingerichtet werde diese Gruppe aber nur, wenn entsprechend viele Kinder auf der  Warteliste stehen.  Am 01.03.2016 sei eine Besichtigung durch die Heimaufsicht und die Zusage erfolgt, die Übergangsgruppen befristet für zwei Jahre zu betreiben.

Im Sterntaler-Kindergarten soll die Übergangsgruppe in eine dauerhafte Erweiterung übergehen. Grobziel sei eine neue Einrichtung, die ab 01.08.2018 die wegfallenden Plätze des Kindergartens Gasthausstraße auffängt, sowie den zusätzlichen Bedarf an weiteren Kita-Plätzen abdecken kann.

 

Die jetzt geschaffenen Plätze seien so, dass die Kinder der Übergangsgruppen in den Einrichtungen bleiben können. Wenn die Übergangsgruppe im Polderbusch auslaufe, könnten diese Kinder in der Einrichtung verbleiben, da  Kinder eingeschult werden. Es sei auch Ziel gewesen, dass die Kinder die Einrichtung nicht wechseln müssen.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, trägt der Vorsitzende den wie folgt geänderten Beschlussvorschlag vor.   

 

Mitglied Gertsen stellt den Antrag, diesen geänderten Beschlussvorschlag zu beschließen