Der Rat begrüßt grundsätzlich das Vorhaben des Vorhabenträgers, regt aber an, dass die Verwaltung das erneute Gespräch mit ihm sucht. Zielsetzung sollte es sein, das Vorhaben moderater dimensioniert zu verwirklichen.


 

Erster Beigeordneter Dr Wachs  teilt mit, dass der Ortsausschuss sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung die Stellungnahme abgegeben haben, dass die städtebauliche Maßgeblichkeit des Projektes an dieser Stelle zu groß sei und die Verwaltung beauftragt mit dem Investor Kontakt aufzunehmen, um das Vorhaben moderater dimensioniert zu verwirklichen.

Er erläutert kurz das weitere Verfahren.

 

Mitglied Reintjes stellt den Antrag, gemäß Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung zu beschließen.

 

Mitglied Kukulies stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

 

Nach kurzer Diskussion stellt Mitglied Ulrich gemäß § 14 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein auf  Schluss der Rednerliste.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Mitglied Kukulies gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu 1)

 

1.1       Der Rat stellt fest, dass eine planungsrechtliche Sicherung der Trasse der Gasleitung einschließlich ihrer Schutzflächen im Bebauungsplanentwurf durch Festsetzung einer Fläche für ein Leitungsrecht vorgenommen wird und deren dingliche Sicherung durch Grundbucheintragung im Rahmen des Kaufvertrages geregelt werden soll, und beschließt, dass die Anregung zur Sicherung der Stromversorgungsleitung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2       Der Rat beschließt, dass die Belange der Bodendenkmalpflege durch die Aufnahme eines Hinweises auf fotografische Dokumentation etwaig aufgedeckter Relikte des ehemaligen Gebäudes des Lehrerseminars an der Bergstraße in den Bebauungsplanentwurf abgewogen sind.

 

1.3       Der Rat beschließt, dass die Belange des Bodenschutzes durch Kennzeichnung der Fläche des gesamten Tennenplatzes nach § 9 Abs. 4 Nr. 5 BauGB im Bebauungsplan abgewogen sind und stellt fest, dass die Entscheidung über Beseitigung oder Verwendung der belasteten Materialen im Untergrund des Tennenplatzes auf der Baugenehmigungsebene getroffen wird.

 

1.4       Der Rat beschließt, dass die Anregungen hinsichtlich der gestalterischen Anpassung der Vorhaben im Plangebiet an die Ziele der Gestaltungssatzung für den Denkmalbereich Elten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.5       Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen eine übermäßige Verschattung der Nachbargrundstücke mit dem Nachweis der Schatteneinwirkungen in der Begründung abgewogen sind.

 

1.6       Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen eine Verschärfung der Verkehrssituation in der Bergstraße infolge zusätzlichen Verkehrs durch das Vorhaben im Plangebiet mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.7       Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Planung eines Alternativstandortes auf der südwestlichen Teilfläche des Schulgrundstückes im Bereich der Einmündung der Seminarstraße in die Emmericher Straße mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.8       Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Ausrichtung der Planung auf die Errichtung eines Gesundheitszentrums, welches über den Bedarf und die ärztlichen Zulassungsbestimmungen hinausgeht, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.9       Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen den Entfall von Spiel- und Aufenthaltsflächen für Kinder infolge der Realisierung des Bebauungsplanes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.10     Der Rat beschließt, dass die Belange der Notfallvorsorge für den Planinnenbereich und den angrenzenden Kindergarten im Bebauungsplanentwurf abgewogen sind.

 

1.11                 Der Rat beschließt, dass die Bedenken hinsichtlich einer Verschärfung der Gefahrensituationen für Kinder im Straßenraum durch die Planung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.12     Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Abtrennung der Freifläche um das Wohnhaus Seminarstraße 35 gegenüber der neuen Parkplatzzufahrt entsprechend den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.13     Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen eine Überplanung vorhandener Bäume mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind und stellt fest, dass im Rahmen der Baugenehmigung für durch die Baumschutzsatzung geschützte Bäume ein Ersatz geregelt wird.

 

1.14     Der Rat beschließt, dass die Anregungen betreffend Maß der baulichen Nutzung auf der Vorhabenfläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.15     Der Rat stellt fest, dass die Belange des Artenschutzes entsprechend den Aussagen der Artenschutzprüfung (ASP I) ausreichend berücksichtigt werden.

 

1.16     Der Rat beschließt, dass die immissionsschutzrechtlichen Bedenken in Bezug auf den Kindergarten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.17     Der Rat beschließt, dass die Bedenken hinsichtlich einer Wertminderung der dem Plangebiet angrenzenden Grundstücke mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.18     Der Rat beschließt, dass die Frage der Sicherung des zweiten Rettungsweges für Gebäude mittlerer Höhe im Plangebiet mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.19     Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Vögeln und Gehölzen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.20     Der Rat beschließt, dass die Belange des Alleenschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.21     Der Rat beschließt, dass die Belange der Kampfmittelrückstände mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.22     Der Rat stellt fest, dass der Anregung einer Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten anstelle von Mischgebieten im Bebauungsplan gefolgt wurde.

 

1.23     Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Steuerung des Einzelhandels mit dem Ausschluss zentrenrelevanten Einzelhandels im Bebauungsplan abgewogen ist.

 

1.24     Der Rat stellt fest, dass die Zulässigkeit der Ärztepraxen und medizinischen Einrichtungen durch die getroffenen Festsetzungen im Bebauungsplan geregelt wird.

 

1.25     Der Rat beschließt, dass die Anregungen hinsichtlich der Festsetzung einer kleinteiligeren Bebauung an der Bergstraße und der Reduzierung der Stellplatzflächen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.26     Der Rat stellt fest, dass ein Ersatz für die von der Stadt Emmerich am Rhein über das Schulgelände eingeräumte Zuwegung von der Bergstraße zum rückwärtigen Eingang des Kindergartengeländes durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes planungsrechtlich vorbereitet wird.

 

1.27     Der Rat beschließt, dass die Frage der Sicherung einer rückwärtigen Feuerwehrzufahrt zum Kindergarten entsprechend der Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.28     Der Rat beschließt, dass die Anregung der konkreten Stellplatzzuordnung im Bebauungsplan mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den vorlegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. EL 11/1 -Bergstraße / Südost- mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

 

Abstimmungsergebnis:   Dafür  3  Dagegen 16  Enthaltungen 0

 

Somit ist der Antrag abgelehnt und der Vorsitzende lässt über den Antrag von Mitglied Reintjes, gemäß der Empfehlung des Ortsausschusses und des Ausschusses für Stadtentwicklung zu beschließen, abstimmen.