Sitzung: 15.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0522/2015/1
Der Rat begrüßt grundsätzlich das Vorhaben des Vorhabenträgers, regt aber an, dass die Verwaltung das erneute Gespräch mit ihm sucht. Zielsetzung sollte es sein, das Vorhaben moderater dimensioniert zu verwirklichen.
Erster Beigeordneter Dr
Wachs teilt mit, dass der Ortsausschuss
sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung die Stellungnahme abgegeben haben,
dass die städtebauliche Maßgeblichkeit des Projektes an dieser Stelle zu groß
sei und die Verwaltung beauftragt mit dem Investor Kontakt aufzunehmen, um das
Vorhaben moderater dimensioniert zu verwirklichen.
Er erläutert kurz das
weitere Verfahren.
Mitglied Reintjes stellt den
Antrag, gemäß Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung zu beschließen.
Mitglied Kukulies stellt den
Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.
Nach kurzer Diskussion
stellt Mitglied Ulrich gemäß § 14 der Geschäftsordnung für den Rat und die
Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein auf
Schluss der Rednerliste.
Der Vorsitzende lässt über
den Antrag von Mitglied Kukulies gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Zu 1)
1.1 Der Rat stellt fest, dass eine planungsrechtliche Sicherung der Trasse
der Gasleitung einschließlich ihrer Schutzflächen im Bebauungsplanentwurf durch
Festsetzung einer Fläche für ein Leitungsrecht vorgenommen wird und deren
dingliche Sicherung durch Grundbucheintragung im Rahmen des Kaufvertrages
geregelt werden soll, und beschließt, dass die Anregung zur Sicherung der
Stromversorgungsleitung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2 Der Rat beschließt, dass die Belange der Bodendenkmalpflege durch die
Aufnahme eines Hinweises auf fotografische Dokumentation etwaig aufgedeckter
Relikte des ehemaligen Gebäudes des Lehrerseminars an der Bergstraße in den
Bebauungsplanentwurf abgewogen sind.
1.3 Der Rat beschließt, dass die Belange des Bodenschutzes durch
Kennzeichnung der Fläche des gesamten Tennenplatzes nach § 9 Abs. 4 Nr. 5 BauGB
im Bebauungsplan abgewogen sind und stellt fest, dass die Entscheidung über
Beseitigung oder Verwendung der belasteten Materialen im Untergrund des
Tennenplatzes auf der Baugenehmigungsebene getroffen wird.
1.4 Der Rat beschließt, dass die Anregungen hinsichtlich der
gestalterischen Anpassung der Vorhaben im Plangebiet an die Ziele der
Gestaltungssatzung für den Denkmalbereich Elten mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
1.5 Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen eine übermäßige
Verschattung der Nachbargrundstücke mit dem Nachweis der Schatteneinwirkungen
in der Begründung abgewogen sind.
1.6 Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen eine Verschärfung der
Verkehrssituation in der Bergstraße infolge zusätzlichen Verkehrs durch das
Vorhaben im Plangebiet mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.7 Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Planung eines
Alternativstandortes auf der südwestlichen Teilfläche des Schulgrundstückes im
Bereich der Einmündung der Seminarstraße in die Emmericher Straße mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
1.8 Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Ausrichtung der Planung
auf die Errichtung eines Gesundheitszentrums, welches über den Bedarf und die
ärztlichen Zulassungsbestimmungen hinausgeht, mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
1.9 Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen den Entfall von Spiel- und
Aufenthaltsflächen für Kinder infolge der Realisierung des Bebauungsplanes mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.10 Der Rat beschließt, dass die Belange der Notfallvorsorge für den
Planinnenbereich und den angrenzenden Kindergarten im Bebauungsplanentwurf
abgewogen sind.
1.11 Der Rat beschließt, dass die Bedenken
hinsichtlich einer Verschärfung der Gefahrensituationen für Kinder im
Straßenraum durch die Planung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
1.12 Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Abtrennung der
Freifläche um das Wohnhaus Seminarstraße 35 gegenüber der neuen
Parkplatzzufahrt entsprechend den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.13 Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen eine Überplanung
vorhandener Bäume mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind und stellt
fest, dass im Rahmen der Baugenehmigung für durch die Baumschutzsatzung
geschützte Bäume ein Ersatz geregelt wird.
1.14 Der Rat beschließt, dass die Anregungen betreffend Maß der baulichen
Nutzung auf der Vorhabenfläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
1.15 Der Rat stellt fest, dass die Belange des Artenschutzes entsprechend
den Aussagen der Artenschutzprüfung (ASP I) ausreichend berücksichtigt werden.
1.16 Der Rat beschließt, dass die immissionsschutzrechtlichen Bedenken in
Bezug auf den Kindergarten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.17 Der Rat beschließt, dass die Bedenken hinsichtlich einer Wertminderung
der dem Plangebiet angrenzenden Grundstücke mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
1.18 Der Rat beschließt, dass die Frage der Sicherung des zweiten Rettungsweges
für Gebäude mittlerer Höhe im Plangebiet mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.19 Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde
zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Vögeln und Gehölzen mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen sind.
1.20 Der Rat beschließt, dass die Belange des Alleenschutzes mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.21 Der Rat beschließt, dass die Belange der Kampfmittelrückstände mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.22 Der Rat stellt fest, dass der Anregung einer Festsetzung von
Allgemeinen Wohngebieten anstelle von Mischgebieten im Bebauungsplan gefolgt
wurde.
1.23 Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Steuerung des
Einzelhandels mit dem Ausschluss zentrenrelevanten Einzelhandels im
Bebauungsplan abgewogen ist.
1.24 Der Rat stellt fest, dass die Zulässigkeit der Ärztepraxen und
medizinischen Einrichtungen durch die getroffenen Festsetzungen im
Bebauungsplan geregelt wird.
1.25 Der Rat beschließt, dass die Anregungen hinsichtlich der Festsetzung
einer kleinteiligeren Bebauung an der Bergstraße und der Reduzierung der
Stellplatzflächen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.26 Der Rat stellt fest, dass ein Ersatz für die von der Stadt Emmerich am
Rhein über das Schulgelände eingeräumte Zuwegung von der Bergstraße zum
rückwärtigen Eingang des Kindergartengeländes durch die Festsetzungen des
Bebauungsplanes planungsrechtlich vorbereitet wird.
1.27 Der Rat beschließt, dass die Frage der Sicherung einer rückwärtigen
Feuerwehrzufahrt zum Kindergarten entsprechend der Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.28 Der Rat beschließt, dass die Anregung der konkreten Stellplatzzuordnung
im Bebauungsplan mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu 2)
Der Rat beschließt
den vorlegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. EL 11/1 -Bergstraße / Südost- mit
Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis: Dafür 3 Dagegen 16 Enthaltungen 0
Somit ist der Antrag abgelehnt und der Vorsitzende lässt über den Antrag von Mitglied Reintjes, gemäß der Empfehlung des Ortsausschusses und des Ausschusses für Stadtentwicklung zu beschließen, abstimmen.