Sitzung: 08.03.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit,
dass in der vergangenen Woche mit dem Bürgermeister und dem Investor ein
Gespräch geführt wurde. Als Ergebnis des Gespräches bleiben 3 Dinge
festzuhalten: Herr Schoofs hat zugesagt, einen vorprüffähigen Bauantrag einzureichen.
Im zweiten Schritt hat man sich über die notarielle Abarbeitung der
entsprechenden Verträge (Kaufverträge, Tauschverträge, städtebauliche Verträge
etc.) unterhalten. Entscheidend ist der 3. wichtige Schritt, die Fortführung
des Bebauungsplanverfahrens bzw. die Schaffung des Bauplanungsrechtes. Es muss
ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, ein Vorhaben- und Erschließungsplan, ein
Durchführungsvertrag erstellt werden. Damit dies nicht nur eine
Abzichtserklärung bleibt hat man mit Herrn Schoofs vereinbart, dass das erste
notwendige Arbeitsgespräch (Herr Schoofs, Architekt und Verwaltung) in der 10.
Kalenderwoche stattfindet, um die bauplanungsrechtlich notwendigen Dinge
abzuarbeiten um im besten Fall analog des vorgelegten Zeitplans in den Fachausschuss
zu gelangen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs bestätigt die
Aussage von Mitglied Spiertz, dass das Verschulden nicht bei der Stadt Emmerich
am Rhein liegt, dass die gemachte Zeitvorgabe nicht eingehalten wird. Das
bereits stattgefundene Gespräch hat gegenüber Herrn Schoofs nicht an
Deutlichkeit gemangelt, dass dies eine letzte Frist ist. Herr Schoofs hat sich
deutlich zu dem Projekt bekannt.
Mitglied Meschkapowitz teilt für seine Fraktion mit, dass die Situation unbefriedigend bleibt.