Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass in der vergangenen Woche mit dem Bürgermeister und dem Investor ein Gespräch geführt wurde. Als Ergebnis des Gespräches bleiben 3 Dinge festzuhalten: Herr Schoofs hat zugesagt, einen vorprüffähigen Bauantrag einzureichen. Im zweiten Schritt hat man sich über die notarielle Abarbeitung der entsprechenden Verträge (Kaufverträge, Tauschverträge, städtebauliche Verträge etc.) unterhalten. Entscheidend ist der 3. wichtige Schritt, die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens bzw. die Schaffung des Bauplanungsrechtes. Es muss ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, ein Vorhaben- und Erschließungsplan, ein Durchführungsvertrag erstellt werden. Damit dies nicht nur eine Abzichtserklärung bleibt hat man mit Herrn Schoofs vereinbart, dass das erste notwendige Arbeitsgespräch (Herr Schoofs, Architekt und Verwaltung) in der 10. Kalenderwoche stattfindet, um die bauplanungsrechtlich notwendigen Dinge abzuarbeiten um im besten Fall analog des vorgelegten Zeitplans in den Fachausschuss zu gelangen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs bestätigt die Aussage von Mitglied Spiertz, dass das Verschulden nicht bei der Stadt Emmerich am Rhein liegt, dass die gemachte Zeitvorgabe nicht eingehalten wird. Das bereits stattgefundene Gespräch hat gegenüber Herrn Schoofs nicht an Deutlichkeit gemangelt, dass dies eine letzte Frist ist. Herr Schoofs hat sich deutlich zu dem Projekt bekannt.

 

Mitglied Meschkapowitz teilt für seine Fraktion mit, dass die Situation unbefriedigend bleibt.