Sitzung: 08.03.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Mitglied Tepaß führt an, dass lt. Aussage von
Herrn Kemkes für die Goebelstraße ein neuer Förderantrag gestellt werden muss.
Er fragt nach, wie die beantragten Fördermittel zeitlich vergeben werden;
geschieht dies nach Antragseingang? Für den Ausbau der Nierenberger Straße
wartet die Stadt Emmerich Bereits seit 10 Jahren auf die Auszahlung der
Fördermittel. Ist damit zu rechnen, das erst die Fördermittel für die
Nierenberger Straße und danach für die Goebelstraße ausgezahlt werden?
Herr Kemkes erläutert, dass für die
Fördermittel ein Gesamtbudget des Landes zur Verfügung steht. Von allen
Kommunen aus NRW liegen Förderanträge vor. Die Wichtigkeit und die Bedeutung
der jeweiligen Maßnahme ist da sicherlich ein wichtiger Aspekt und die
Bezirksregierung legt fest, wann die Fördermittel ausgezahlt werden. Jedes Jahr
im Herbst finden sogenannte Einplanungsgespräche statt, um die Fördergelder im
darauffolgenden Jahr zu bewilligen. Eine Kommune kann mit Fördergeldern
rechnen, wenn sie zu einem solchen Einplanungsgespräch eingeladen wird. Der
Fall der Goebelstraße wurde mit der Bezirksregierung vorgesprochen und der
vorliegende Förderantrag kann entsprechend des Fördertopfes geändert werden.
Die Fördermittel werden je nach Wichtigkeit,
Verkehrsbedeutung, Unfallschwerpunkte u.a. der jeweiligen Maßnahme ausgezahlt.
Es geht nicht nur nach dem Antragseingang. Man kann davon ausgehen, dass die
Maßnahme Goebelstraße vorgezogen wird, da es sich dabei um eine Straße mit
Schulverkehr handelt.