Sitzung: 26.04.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0686/2016
Beschlussvorschlag
Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein nimmt den Endbericht des Klimaanpassungskonzeptes
zur Kenntnis und beschließt das Konzept im Sinne eines Städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).
Herr Kemkes führt aus, dass das Thema in
mehreren Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und in der
Öffentlichkeit durch Bürgerforen ausreichend diskutiert wurde. Im Jahre 2013
wurde vom Rat das Klimaschutzkonzept beschlossen. Damit war der Auftrag
verbunden, das Klimaanpassungskonzept auf den Weg zu bringen. Im § 1 Abs. 6 Nr.
7 BauGB ist der Belang „Behandlung von Umweltschutzaspekten“ geregelt; u. a.
insbesondere das Klima. Dieser Belang muss im Rahmen der Bauleitplanung
berücksichtigt werden; wie man durch gewisse Maßnahmen dem Klimaschutz gerecht
werden kann. Er übergibt nunmehr das Wort an Frau Dr. Steinrücke, die das
Klimaanpassungskonzept anhand einer Power-Point-Präsentation erläutert
(Power-Point-Präsentation ist in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
am 26.04.2016 im Ratsinformationssystem abrufbar).
Vorsitzender Jansen und Mitglied Sloot
bedanken sich für den Vortrag. Mitglied Sloot äußert, dass nach Ausführungen
von Frau Dr. Steinrücke in der Verwaltung ein hohes Maß an Kompetenz vorhanden
ist; es wird aber ein weiteres Beratungsteam und Online-Beratung empfohlen. Sie
fragt nach, ob es diesbezüglich finanzielle Unterstützung von Seiten des Landes
oder des Bundes gibt, um die Bearbeitung langfristig zu gewährleisten.
Frau Dr. Steinrücke erläutert, dass es
Unterstützung aus dem gleichen Programm gibt. Eine langfristige Unterstützung
kann sie nicht bestätigen. Die erste Unterstützung ist dafür da, um den ersten
Anschub in der Verwaltung zu erreichen und diese in den ersten Jahren zu
unterstützen. Wenn man die Klimaschutzkonzepte oder Klimaanpassungskonzepte
erfolgreich durchgeführt hat, gibt es die Möglichkeit, dass sich die Kommune
für 2-4 Jahren einen Klimaschutzmanager fördern lassen kann. Fakt ist aber
auch, dass die Maßnahmen immer Geld kosten. Der erste Schritt ist, dass man auf
die Handlungskarte schaut. An ihr kann man eine andere Priorität mit
hereinbringen. Z. B. kann man das Geld besser dort einsetzen, wo es nicht nur
schön, sondern schön und klimatechnisch sinnvoll ist. Die zur Verfügung
stehenden wenigen finanziellen Mittel können gezielter eingesetzt werden. Es
gibt auch Vorschläge zur Farb- und Materialgestaltung, die durchaus
kostenneutral durchgeführt werden können.
Mitglied Sloot stellt den Antrag, nach
Vorlage zu beschließen.