Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt den Endbericht des Klimaanpassungskonzeptes zur Kenntnis und beschließt das Konzept im Sinne eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).

 


Herr Kemkes führt aus, dass das Thema in mehreren Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und in der Öffentlichkeit durch Bürgerforen ausreichend diskutiert wurde. Im Jahre 2013 wurde vom Rat das Klimaschutzkonzept beschlossen. Damit war der Auftrag verbunden, das Klimaanpassungskonzept auf den Weg zu bringen. Im § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB ist der Belang „Behandlung von Umweltschutzaspekten“ geregelt; u. a. insbesondere das Klima. Dieser Belang muss im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt werden; wie man durch gewisse Maßnahmen dem Klimaschutz gerecht werden kann. Er übergibt nunmehr das Wort an Frau Dr. Steinrücke, die das Klimaanpassungskonzept anhand einer Power-Point-Präsentation erläutert (Power-Point-Präsentation ist in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 26.04.2016 im Ratsinformationssystem abrufbar).

 

Vorsitzender Jansen und Mitglied Sloot bedanken sich für den Vortrag. Mitglied Sloot äußert, dass nach Ausführungen von Frau Dr. Steinrücke in der Verwaltung ein hohes Maß an Kompetenz vorhanden ist; es wird aber ein weiteres Beratungsteam und Online-Beratung empfohlen. Sie fragt nach, ob es diesbezüglich finanzielle Unterstützung von Seiten des Landes oder des Bundes gibt, um die Bearbeitung langfristig zu gewährleisten.

Frau Dr. Steinrücke erläutert, dass es Unterstützung aus dem gleichen Programm gibt. Eine langfristige Unterstützung kann sie nicht bestätigen. Die erste Unterstützung ist dafür da, um den ersten Anschub in der Verwaltung zu erreichen und diese in den ersten Jahren zu unterstützen. Wenn man die Klimaschutzkonzepte oder Klimaanpassungskonzepte erfolgreich durchgeführt hat, gibt es die Möglichkeit, dass sich die Kommune für 2-4 Jahren einen Klimaschutzmanager fördern lassen kann. Fakt ist aber auch, dass die Maßnahmen immer Geld kosten. Der erste Schritt ist, dass man auf die Handlungskarte schaut. An ihr kann man eine andere Priorität mit hereinbringen. Z. B. kann man das Geld besser dort einsetzen, wo es nicht nur schön, sondern schön und klimatechnisch sinnvoll ist. Die zur Verfügung stehenden wenigen finanziellen Mittel können gezielter eingesetzt werden. Es gibt auch Vorschläge zur Farb- und Materialgestaltung, die durchaus kostenneutral durchgeführt werden können.

 

Mitglied Sloot stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.