Sitzung: 26.04.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0706/2016
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Niederschrift der
durchgeführten Bürgerunterrichtung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
einen Antrag auf Befreiung gem. § 67 BNatschG i. V. m § 47a LG beim Landrat des Kreises
Kleve zu stellen.
Nach Entscheidung des Beirates für oder gegen die Entfernung der
Alleebäume ist eine der beiden in den Bürgerinformationen vorgestellten
Ausführungsvarianten, nach Förderzusage, umzusetzen.
Über die Entscheidung des Befreiungsantrages wird der Ausschuss für
Stadtentwicklung in seiner nächsten Sitzung informiert. Ferner wird an die
Verwaltung der Prüfauftrag gestellt, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses
für Stadtentwicklung zu prüfen, ob eine Ausweisung als Fahrradstraße mit
untergeordnetem Kfz-Verkehr möglich ist.
Herr Kemkes erläutert die Vorlage. Seinerzeit
war ein beidseitiger Radweg geplant, die Straße schmaler auszugestalten, die
Bäume zu entfernen und durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. Aufgrund
veränderter Gesetzgebung ist diese Variante in der Form nicht mehr realisierbar.
Lt. Landschaftsschutzgesetz handelt es sich um eine Allee, welche im
Alleenkataster aufgeführt ist. Verwaltungsseitig wurden im Vorfeld umfassende
Gespräche geführt; alle verwaltungsseitig vorgetragenen Argumente haben nicht
dazu geführt, dass die Bäume entfernt werden dürfen. Es kann eine
Ausnahmegenehmigung beantragt werden, wobei der Erfolg dahingestellt sein mag.
Dennoch haben die Bürger den Wunsch und somit wird die Verwaltung eine
entsprechende Ausnahmegenehmigung in die Sitzung des Beirates am 24.05.2016
einbringen. Je nach Entscheidung wird die Verwaltung eine der beiden Varianten
zum Ausbau der Goebelstraße weiterführen.
Vorsitzender Jansen schlägt vor, den
Beschlussvorschlag dahin gehend zu ergänzen, dass, wenn der Beirat der
Ausnahmegenehmigung nicht zustimmt, der Ausschuss für Stadtentwicklung über die
Vorlage nochmals berät und über eine der beiden Varianten beschließt.
Mitglied Schaffeld kann sich dem so
anschließen. Die Straße ist nicht nur wegen der Bäume sondern auch wegen der
hohen Nutzung von Schulkindern kritisch zu betrachten. Es sollte alle
Eventualitäten mitbedacht werden. Die Straße muss fahrradtauglich werden; egal
ob ein- oder beidseitig. Es kann nicht sein, dass man das Klimaanpassungskonzept
beschließt und nunmehr Bäume fällt. Für eine mögliche Ersatzpflanzung sollte
man evtl. den hinteren Bereich der Goebelstraße in Richtung Bredenbachstraße in
die Betrachtung mit einbeziehen; evtl. könnten in dem Bereich Ersatzbäume
gepflanzt werden. Ganz wichtig ist, dass die unterschiedlichen Interessen
(Verkehrsteilnehmer, Anwohner, Klima, Naturschutz) abgewogen werden.
Mitglied Sigmund wirft ein, dass man das
soeben beschlossene Klimaanpassungskonzept durch diese Maßnahme aus den Augen zu
verlieren droht. Die Entscheidung obliegt nunmehr dem Beirat, welche der beiden
Lösungen zum Tragen kommt. Aus seiner Sicht ist
eine nachhaltige und ganzheitliche Lösung erforderlich, die einen
angemessenen Interessenausgleich herbeiführt. Er stellt die Frage an die
Verwaltung, über die Einrichtung einer Fahrradstraße mit nachrangigem
KFZ-Verkehr unter Wahrung des Bestandsschutzes für lebendige Alleebäume
nachzudenken und in der heutigen Sitzung keine Entscheidung zu treffen. Bis zur
nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung sollte parallel zum
Verfahren Ausnahmegenehmigung die Thematik „Einrichtung Fahrradstraße mit
nachrangigem KFZ-Verkehr“ geprüft werden. Möglicherweise ergeben sich dadurch
Förderperspektiven.
Mitglied Kaiser begrüßt die Festlegung als
Allee. Er ist gegen die Beantragung der Ausnahmegenehmigung und ist dafür, die
Variante 2 umzusetzen.
Auf Nachfrage von Mitglied Tepaß teilt Erster
Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass sich bereits geschlossene Vereinbarungen
nicht gegen das normative Gesetz wehren können. Die Allee wurde vom
Landesgesetzgeber unter Schutz gestellt und hindert die Kommune nun an der
Umsetzung der Planung. Herr Kemkes ergänzt, dass die Aufnahme ins
Alleenkataster nach der Beschlussfassung zur ersten Bürgerbeteiligung erfolgt
ist. Den Bürgern wurde von Anfang an mitgeteilt, dass die Maßnahme erst dann
begonnen wird, wenn der Förderbescheid vorliegt. Die Kostensteigerung ist den
Bürgern erklärt worden; die ursprüngliche Kostenschätzung war aus dem Jahre
2008. Im Zuge der Untersuchung des Straßenaufbaues wurde festgestellt, dass der
Straßenaufbau mit Teer belastet ist, der entsprechend gesondert entsorgt werden
muss, was wiederum zu Mehrkosten führt. Auch der Schutz der Bäume während des
Straßenausbaues bedeutet Mehraufwand (z. B. Wurzelschutz u. a.); diese
Mehrkosten sind umlagefähig. Es ist nicht richtig, dass kein Radweg geplant
ist; der Radweg soll in Form einer gesonderten Markierung dargestellt werden.
Sicherlich ist das baulich nicht mit einem separat gebauten Radweg
vergleichbar, aber es ist eine Verbesserung für Radfahrer gegenüber der
heutigen Situation.
Auf Nachfrage von Mitglied ten Brink
antwortet Herr Kemkes, dass der ursprünglich angedachte Antrag für die
Fördermittel als eine Maßnahme an verkehrswichtigen Straßen (u. a.
Schulwegsicherung) eingestuft war. Die jetzige Maßnahme ist eine grundhafte
Sanierung und Fördermittel können über einen anderen Fördertopf beantragt
werden. Es handelt sich um ähnliche Fördersätze wie bei dem Radwegeausbau.
Hinsichtlich des Baubeginns für diese Maßnahme lässt sich keine Aussage machen.
Alle beantragten Maßnahmen werden von der Bezirksregierung priorisiert. Bei der
von der Stadt Emmerich am Rhein beantragten Maßnahme handelt es sich um eine
Maßnahme zur Schulwegsicherung, die dann in der Priorisierung nach vorne rückt.
Mitglied Leypoldt fasst zusammen, dass die
Thematik nach Entscheidung über den Befreiungsantrag vom Beirat des Kreises
Kleve erneut im Ausschuss für Stadtentwicklung nochmals vorgelegt wird. Er
stellt den Prüfauftrag an die Verwaltung, bis zur nächsten Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung eine Ausweisung als Fahrradstraße mit
untergeordnetem Kfz-Verkehr zu prüfen und evtl. in die Planung einzubeziehen.
Mitglied ten Brink stellt den Antrag nach
Vorlage mit der nachfolgenden Ergänzung abzustimmen: