Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Niederschrift der durchgeführten Bürgerunterrichtung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung einen Antrag auf Befreiung gem. § 67 BNatschG  i. V. m § 47a LG beim Landrat des Kreises Kleve zu stellen.

 

Nach Entscheidung des Beirates für oder gegen die Entfernung der Alleebäume ist eine der beiden in den Bürgerinformationen vorgestellten Ausführungsvarianten, nach Förderzusage, umzusetzen.

 

Über die Entscheidung des Befreiungsantrages wird der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner nächsten Sitzung informiert. Ferner wird an die Verwaltung der Prüfauftrag gestellt, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zu prüfen, ob eine Ausweisung als Fahrradstraße mit untergeordnetem Kfz-Verkehr möglich ist.

 


Herr Kemkes erläutert die Vorlage. Seinerzeit war ein beidseitiger Radweg geplant, die Straße schmaler auszugestalten, die Bäume zu entfernen und durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. Aufgrund veränderter Gesetzgebung ist diese Variante in der Form nicht mehr realisierbar. Lt. Landschaftsschutzgesetz handelt es sich um eine Allee, welche im Alleenkataster aufgeführt ist. Verwaltungsseitig wurden im Vorfeld umfassende Gespräche geführt; alle verwaltungsseitig vorgetragenen Argumente haben nicht dazu geführt, dass die Bäume entfernt werden dürfen. Es kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, wobei der Erfolg dahingestellt sein mag. Dennoch haben die Bürger den Wunsch und somit wird die Verwaltung eine entsprechende Ausnahmegenehmigung in die Sitzung des Beirates am 24.05.2016 einbringen. Je nach Entscheidung wird die Verwaltung eine der beiden Varianten zum Ausbau der Goebelstraße weiterführen.

 

Vorsitzender Jansen schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahin gehend zu ergänzen, dass, wenn der Beirat der Ausnahmegenehmigung nicht zustimmt, der Ausschuss für Stadtentwicklung über die Vorlage nochmals berät und über eine der beiden Varianten beschließt.

 

Mitglied Schaffeld kann sich dem so anschließen. Die Straße ist nicht nur wegen der Bäume sondern auch wegen der hohen Nutzung von Schulkindern kritisch zu betrachten. Es sollte alle Eventualitäten mitbedacht werden. Die Straße muss fahrradtauglich werden; egal ob ein- oder beidseitig. Es kann nicht sein, dass man das Klimaanpassungskonzept beschließt und nunmehr Bäume fällt. Für eine mögliche Ersatzpflanzung sollte man evtl. den hinteren Bereich der Goebelstraße in Richtung Bredenbachstraße in die Betrachtung mit einbeziehen; evtl. könnten in dem Bereich Ersatzbäume gepflanzt werden. Ganz wichtig ist, dass die unterschiedlichen Interessen (Verkehrsteilnehmer, Anwohner, Klima, Naturschutz)   abgewogen werden.

 

Mitglied Sigmund wirft ein, dass man das soeben beschlossene Klimaanpassungskonzept durch diese Maßnahme aus den Augen zu verlieren droht. Die Entscheidung obliegt nunmehr dem Beirat, welche der beiden Lösungen zum Tragen kommt. Aus seiner Sicht ist  eine nachhaltige und ganzheitliche Lösung erforderlich, die einen angemessenen Interessenausgleich herbeiführt. Er stellt die Frage an die Verwaltung, über die Einrichtung einer Fahrradstraße mit nachrangigem KFZ-Verkehr unter Wahrung des Bestandsschutzes für lebendige Alleebäume nachzudenken und in der heutigen Sitzung keine Entscheidung zu treffen. Bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung sollte parallel zum Verfahren Ausnahmegenehmigung die Thematik „Einrichtung Fahrradstraße mit nachrangigem KFZ-Verkehr“ geprüft werden. Möglicherweise ergeben sich dadurch Förderperspektiven.

 

Mitglied Kaiser begrüßt die Festlegung als Allee. Er ist gegen die Beantragung der Ausnahmegenehmigung und ist dafür, die Variante 2 umzusetzen.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Tepaß teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass sich bereits geschlossene Vereinbarungen nicht gegen das normative Gesetz wehren können. Die Allee wurde vom Landesgesetzgeber unter Schutz gestellt und hindert die Kommune nun an der Umsetzung der Planung. Herr Kemkes ergänzt, dass die Aufnahme ins Alleenkataster nach der Beschlussfassung zur ersten Bürgerbeteiligung erfolgt ist. Den Bürgern wurde von Anfang an mitgeteilt, dass die Maßnahme erst dann begonnen wird, wenn der Förderbescheid vorliegt. Die Kostensteigerung ist den Bürgern erklärt worden; die ursprüngliche Kostenschätzung war aus dem Jahre 2008. Im Zuge der Untersuchung des Straßenaufbaues wurde festgestellt, dass der Straßenaufbau mit Teer belastet ist, der entsprechend gesondert entsorgt werden muss, was wiederum zu Mehrkosten führt. Auch der Schutz der Bäume während des Straßenausbaues bedeutet Mehraufwand (z. B. Wurzelschutz u. a.); diese Mehrkosten sind umlagefähig. Es ist nicht richtig, dass kein Radweg geplant ist; der Radweg soll in Form einer gesonderten Markierung dargestellt werden. Sicherlich ist das baulich nicht mit einem separat gebauten Radweg vergleichbar, aber es ist eine Verbesserung für Radfahrer gegenüber der heutigen Situation.

 

Auf Nachfrage von Mitglied ten Brink antwortet Herr Kemkes, dass der ursprünglich angedachte Antrag für die Fördermittel als eine Maßnahme an verkehrswichtigen Straßen (u. a. Schulwegsicherung) eingestuft war. Die jetzige Maßnahme ist eine grundhafte Sanierung und Fördermittel können über einen anderen Fördertopf beantragt werden. Es handelt sich um ähnliche Fördersätze wie bei dem Radwegeausbau. Hinsichtlich des Baubeginns für diese Maßnahme lässt sich keine Aussage machen. Alle beantragten Maßnahmen werden von der Bezirksregierung priorisiert. Bei der von der Stadt Emmerich am Rhein beantragten Maßnahme handelt es sich um eine Maßnahme zur Schulwegsicherung, die dann in der Priorisierung nach vorne rückt.

 

Mitglied Leypoldt fasst zusammen, dass die Thematik nach Entscheidung über den Befreiungsantrag vom Beirat des Kreises Kleve erneut im Ausschuss für Stadtentwicklung nochmals vorgelegt wird. Er stellt den Prüfauftrag an die Verwaltung, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung eine Ausweisung als Fahrradstraße mit untergeordnetem Kfz-Verkehr zu prüfen und evtl. in die Planung einzubeziehen.

 

Mitglied ten Brink stellt den Antrag nach Vorlage mit der nachfolgenden Ergänzung abzustimmen: