Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein, das Maßnahmenpaket 5 „offenes Becken mit 900 m³“, einschließlich Bau einer Drosseleinrichtung und Absperrschieber in zwei Schächten umsetzen zu lassen. Die Drosseleinrichtung und die Absperrschieber sollen dabei im Jahr 2016 und das Regenrückhaltebecken im Jahr 2017 erstellt werden.

 


Vorsitzender Jansen teilt das Votum des Ortsausschusses Elten mit. Der Ortsausschuss Elten stimmt einstimmig dem Beschlussvorschlag zu. Er regt aber an, dass im Zuge der weiteren Planung eine Ortsbegehung der ASE-Mitglieder und eine Bürgerbeteiligung stattfinden werden. Weiterhin regt er an, die Tiefe des Beckens zu vergrößern, um die Gesamtfläche zu verkleinern.

 

Herr Antoni erläutert eingehend anhand einer Power-Point-Präsentation (Power-Point-Präsentation ist in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 26.04.2016 im Ratsinformationssystem abrufbar).

 

Vorsitzender Jansen weist darauf hin, dass die Maßnahme über den Gebührenhaushalt der KBE laufen muss und somit auf den Gebührenhaushalt umgelegt werden wird.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass, wie von Herrn Antoni bereits erwähnt, Ende März ein Gespräch mit dem Vorsitzenden und dem stellv. Vorsitzenden des Sportvereins stattgefunden hat. Das weitere Vorgehen sieht so aus, dass, sobald die Maßnahme im Ausschuss der Kommunalbetriebe beschossen wurde, die Verwaltung die entsprechende Detailplanung einleitet. Die Planung wird dann dem Sportverein und den Ortsausschuss-Mitgliedern und des ASE-Mitgliedern mittels eines Ortstermins vorgestellt werden. Im Ortsausschuss wurde angeregt, das geplante Becken an einigen Stellen tiefer zu legen, um die Grundfläche zu verringern. Sofern man tiefer geht, muss eine entsprechende Sicherung des Beckens erfolgen und die technische Umsetzung ist nicht einfach und führt im Ganzen zu Mehrkosten.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Kaiser, warum das Becken nicht tiefer gelegt werden kann, erklärt Herr Antoni, dass ein Becken so konzipiert sein sollte, dass das Wasser von allein wieder abfließt, ansonsten muss mit Hilfe einer Pumpe dass Wasser wieder abgepumpt werden. Ferner muss bei einem Becken ab einer bestimmten Tiefe eine Sicherung gegen Ertrinken durch einen Zaun mit einer entsprechenden Höhe erfolgen.

 

Mitglied Tepaß äußert, dass von den KBE der Service angeboten wurde, dass die betroffenen Anwohner kostenlos ein Gutachten erstellen lassen können, worin die zu ergreifenden Maßnahmen für ihr Grundstück aufgelistet sind. Er fragt nach, ob in dem Gutachten eine Angabe über die Kosten für die evtl. zu ergreifenden Maßnahmen gemacht wurde. Abschließend fragt er, wie groß die Resonanz der betroffenen Anwohner war.

Herr Antoni führt aus, dass die betroffenen Eigentümer schriftlich über das Angebot des kostenlosen Gutachtens informiert wurden. Die Resonanz war nicht wirklich groß. In den Einzelgutachten wird sicherlich eine Kostenschätzung dargelegt sein.

 

Auf  mehrere Nachfragen von Mitglied ten Brink erklärt Herr Antoni, dass das Wasser, wenn es einmal im Mischwasserkanal, nicht mehr zu trennen ist; es sei denn man würde 2 Kanäle nebeneinander neu verlegen. Der Sportplatz soll nicht als Rieselfeld benutzt werden; nach Abklingen des Regens soll das gespeicherte Wasser wieder dem Kanalnetz zugeführt werden. Es lässt sich natürlich nicht gänzlich vermeiden, dass ein Teil versickert. Auf weitere Nachfrage von Mitglied ten Brink, ob man die städtische Freifläche (2.300 qm) hinter den Tennisplätzen mituntersucht hat, antwortet Herr Antoni, dass 15 Varianten untersucht wurden. Die von ihm angesprochene Variante ist sicherlich deutlich teurer, weil das Gesamtwasser dort erst einmal hingeleitet werden muss und dafür ein entsprechender Kanal mit einem Durchmesser von 2 m neuverlegt werden muss.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt ergänzend aus, dass diese Frage ebenfalls in der Sitzung des Ortsausschusses behandelt wurde. Die Strecke zur Abführung des Wassers ist so lang, dass der Kostenfaktor zu hoch ist und diese Variante somit unwirtschaftlich macht. Er macht deutlich, dass man sich im Rahmen des gesetzlich Machbaren bewegen muss. Hinzu kommt, dass durch eine solche Lösung der Gebührenhaushalt stärker belastet würde.

 

Herr Antoni führt weiter aus, dass die KBE sicherlich für die Variante von 2.500 cbm plädieren würde; dies hätte allerdings zur Folge, dass der gesamte Sportplatz wegfallen würde. Aus diesem Grunde hat man sich für die 900 cbm-Variante entschieden. Falls im Rahmen der Betuwe eine Umgehung gebaut würde, könnte man auf 2.500 cbm erweitern. Unter den jetzt gegebenen Randbedingungen sind 900 cbm die sinnvollste und wirtschaftlichste Größenordnung, die derzeit zur Verfügung gestellt werden können.

 

Mitglied Gerritschen macht deutlich, dass das Votum im Ortsausschuss zwar einstimmig war, aber im Nachhinein Bauchschmerzen auslöste. Man hat dem zugestimmt, weil die Drosseleinrichtung sofort installiert wird. Glücklich ist man allerdings nicht damit, dass, um die Eltener Gießwiese als Verrieselungsfläche benutzen zu können, ein Regenrückhaltebecken auf der Fläche gebaut werden soll, was mit einem Finanzvolumen von 2,3 Mio. € zu Buche schlägt. Warum kann der vom Deichverband geplante Düker nicht auf der Fläche hinter den Tennisplätzen installiert werden, um die Eltener Gießwiese als Verrieselungsfläche anzubieten, ohne dass ein Regenrückhaltebecken gebaut werden muss.

Herr Antoni erklärt, dass auch ein Düker einen Durchmesser von 2 m aufweisen muss. Der vorhandene Düker ist zu klein und zu weit entfernt. Der Bau eines neuen Dükers mit entsprechender Dimensionierung verursacht enorme Kosten.

 

Mitglied Sigmund weist darauf hin, dass zukünftig das durch Starkregenereignisse gesammelte Wasser im anwohnernahen Regenüberlaufbecken gesammelt werden soll. Dieses Wasser ist durchaus mit Fäkalien belastet und ruft eine Geruchsbelästigung hervor. Er befürchtet dann die ersten Anwohnerklagen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass vom Fachingenieur im Ortsausschuss bestätigt wurde, dass durchaus Schmutzwasser liegen bleibt. Bei einem Starkregenereignis ist es so, dass die ersten Dinge noch über den Kanal abfließen werden, so dass die Anzahl der Fäkalien mit zunehmenden Regen entsprechend weniger werden. Es lässt sich nicht vermeiden, dass in der Mulde Fäkalien angeschwemmt werden. Dies bedarf natürlich einer entsprechenden Reinigung.

 

Mitglied Bartels weist darauf hin, dass nicht nur ein Bereich im Ortsteil Elten vom Starkregenereignis stark betroffen ist; auch andere Bereiche außerhalb des Ortsteiles Elten haben mit diesem Problem zu kämpfen. Er befürchtet, dass, wenn das Problem für Elten gelöst ist, sich eine Tür für Präzedenzfälle öffnet.

 

Mitglied Tepaß plädiert dafür, nach Beschlussvorschlag zu beschließen. Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe würde dementsprechend den Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme beschließen.

 

Herr Antoni macht deutlich, dass es sich bei der geplanten Maßnahme um keine geregelte Regenwasserentsorgung handelt. Es handelt sich um eine Notmaßnahme, um zu verhindern, dass, wenn der Regen so stark ist und der Kanal es nicht mehr schafft und auch nicht mehr muss, die Kanäle volllaufen.

 

Die Frage von Mitglied ten Brink, ob die DB AG ebenfalls vorhat, auf dem Gelände des Sportplatzes ihren Versickerungsteich anzulegen, kann Herr Antoni nicht beantworten. Es ist nicht Aufgabe der TWE zu untersuchen, wo die DB AG plant, ihr Wasser zu versickern. Es ist eine Notmaßnahme, die eben nur als solche zu werten ist. Sie wird in keiner Weise die Planung der DB AG beeinflussen, wird aber natürlich von der Planung der DB AG beeinflusst.

Mitglied ten Brink hofft, dass es nicht dazu kommt, dass diese Maßnahme irgendwann mal als Ballast für eine Ersatzmaßnahme herangezogen wird.

 

Mitglied Sloot appelliert an das Verständnis für die betroffenen Anwohner. Die in den letzten 2-3 Jahren stattgefundenen schlimmeren Regenereignisse gehen weit über die normalen Regenereignisse hinaus. Man sollte im Sinne für die betroffenen Bürger diskutieren und sieht es durchaus nicht als Präzedenzfall. Auch Bürger in anderen Stadtteilen sind betroffen und denen müsste ebenfalls geholfen werden. Man darf aber nicht den Gebührenhaushalt vergessen, wo nach wirtschaftlichen Prinzipien gehandelt werden muss. Alle Bürger in der Solidargemeinschaft müssen die Kosten mittragen. Sie appelliert an die Ausschussmitglieder auch im Sinne der Bürger den Beschlussvorschlag mitzutragen.

 

Mitglied Schaffeld erklärt, dass es darum geht, das komplexe Problem zu lösen und dass es finanzierbar bleibt. Es liegt ein abstimmungsreifer Vorschlag vor. Es handelt sich um ein außergewöhnliches Regenereignis und nicht um eine geregelte Regenwasserentwässerung.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder Tepaß und Sloot, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.