Sitzung: 26.04.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 16 0714/2016
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt
dem Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein, das
Maßnahmenpaket 5 „offenes Becken mit 900 m³“, einschließlich Bau einer
Drosseleinrichtung und Absperrschieber in zwei Schächten umsetzen zu lassen.
Die Drosseleinrichtung und die Absperrschieber sollen dabei im Jahr 2016 und
das Regenrückhaltebecken im Jahr 2017 erstellt werden.
Vorsitzender Jansen teilt das Votum des
Ortsausschusses Elten mit. Der Ortsausschuss Elten stimmt einstimmig dem
Beschlussvorschlag zu. Er regt aber an, dass im Zuge der weiteren Planung eine
Ortsbegehung der ASE-Mitglieder und eine Bürgerbeteiligung stattfinden werden.
Weiterhin regt er an, die Tiefe des Beckens zu vergrößern, um die Gesamtfläche
zu verkleinern.
Herr Antoni erläutert eingehend anhand einer
Power-Point-Präsentation (Power-Point-Präsentation ist in der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung am 26.04.2016 im Ratsinformationssystem
abrufbar).
Vorsitzender Jansen weist darauf hin, dass
die Maßnahme über den Gebührenhaushalt der KBE laufen muss und somit auf den
Gebührenhaushalt umgelegt werden wird.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass,
wie von Herrn Antoni bereits erwähnt, Ende März ein Gespräch mit dem
Vorsitzenden und dem stellv. Vorsitzenden des Sportvereins stattgefunden hat.
Das weitere Vorgehen sieht so aus, dass, sobald die Maßnahme im Ausschuss der
Kommunalbetriebe beschossen wurde, die Verwaltung die entsprechende
Detailplanung einleitet. Die Planung wird dann dem Sportverein und den
Ortsausschuss-Mitgliedern und des ASE-Mitgliedern mittels eines Ortstermins
vorgestellt werden. Im Ortsausschuss wurde angeregt, das geplante Becken an
einigen Stellen tiefer zu legen, um die Grundfläche zu verringern. Sofern man
tiefer geht, muss eine entsprechende Sicherung des Beckens erfolgen und die
technische Umsetzung ist nicht einfach und führt im Ganzen zu Mehrkosten.
Auf Nachfrage von Mitglied Kaiser, warum das
Becken nicht tiefer gelegt werden kann, erklärt Herr Antoni, dass ein Becken so
konzipiert sein sollte, dass das Wasser von allein wieder abfließt, ansonsten
muss mit Hilfe einer Pumpe dass Wasser wieder abgepumpt werden. Ferner muss bei
einem Becken ab einer bestimmten Tiefe eine Sicherung gegen Ertrinken durch
einen Zaun mit einer entsprechenden Höhe erfolgen.
Mitglied Tepaß äußert, dass von den KBE der
Service angeboten wurde, dass die betroffenen Anwohner kostenlos ein Gutachten
erstellen lassen können, worin die zu ergreifenden Maßnahmen für ihr Grundstück
aufgelistet sind. Er fragt nach, ob in dem Gutachten eine Angabe über die
Kosten für die evtl. zu ergreifenden Maßnahmen gemacht wurde. Abschließend fragt
er, wie groß die Resonanz der betroffenen Anwohner war.
Herr Antoni führt aus, dass die betroffenen
Eigentümer schriftlich über das Angebot des kostenlosen Gutachtens informiert
wurden. Die Resonanz war nicht wirklich groß. In den Einzelgutachten wird sicherlich
eine Kostenschätzung dargelegt sein.
Auf
mehrere Nachfragen von Mitglied ten Brink erklärt Herr Antoni, dass das
Wasser, wenn es einmal im Mischwasserkanal, nicht mehr zu trennen ist; es sei
denn man würde 2 Kanäle nebeneinander neu verlegen. Der Sportplatz soll nicht
als Rieselfeld benutzt werden; nach Abklingen des Regens soll das gespeicherte
Wasser wieder dem Kanalnetz zugeführt werden. Es lässt sich natürlich nicht
gänzlich vermeiden, dass ein Teil versickert. Auf weitere Nachfrage von Mitglied
ten Brink, ob man die städtische Freifläche (2.300 qm) hinter den Tennisplätzen
mituntersucht hat, antwortet Herr Antoni, dass 15 Varianten untersucht wurden.
Die von ihm angesprochene Variante ist sicherlich deutlich teurer, weil das
Gesamtwasser dort erst einmal hingeleitet werden muss und dafür ein
entsprechender Kanal mit einem Durchmesser von 2 m neuverlegt werden muss.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt
ergänzend aus, dass diese Frage ebenfalls in der Sitzung des Ortsausschusses
behandelt wurde. Die Strecke zur Abführung des Wassers ist so lang, dass der
Kostenfaktor zu hoch ist und diese Variante somit unwirtschaftlich macht. Er
macht deutlich, dass man sich im Rahmen des gesetzlich Machbaren bewegen muss.
Hinzu kommt, dass durch eine solche Lösung der Gebührenhaushalt stärker
belastet würde.
Herr Antoni führt weiter aus, dass die KBE
sicherlich für die Variante von 2.500 cbm plädieren würde; dies hätte
allerdings zur Folge, dass der gesamte Sportplatz wegfallen würde. Aus diesem
Grunde hat man sich für die 900 cbm-Variante entschieden. Falls im Rahmen der
Betuwe eine Umgehung gebaut würde, könnte man auf 2.500 cbm erweitern. Unter
den jetzt gegebenen Randbedingungen sind 900 cbm die sinnvollste und
wirtschaftlichste Größenordnung, die derzeit zur Verfügung gestellt werden
können.
Mitglied Gerritschen macht deutlich, dass das
Votum im Ortsausschuss zwar einstimmig war, aber im Nachhinein Bauchschmerzen
auslöste. Man hat dem zugestimmt, weil die Drosseleinrichtung sofort
installiert wird. Glücklich ist man allerdings nicht damit, dass, um die
Eltener Gießwiese als Verrieselungsfläche benutzen zu können, ein
Regenrückhaltebecken auf der Fläche gebaut werden soll, was mit einem
Finanzvolumen von 2,3 Mio. € zu Buche schlägt. Warum kann der vom Deichverband
geplante Düker nicht auf der Fläche hinter den Tennisplätzen installiert
werden, um die Eltener Gießwiese als Verrieselungsfläche anzubieten, ohne dass
ein Regenrückhaltebecken gebaut werden muss.
Herr Antoni erklärt, dass auch ein Düker
einen Durchmesser von 2 m aufweisen muss. Der vorhandene Düker ist zu klein und
zu weit entfernt. Der Bau eines neuen Dükers mit entsprechender Dimensionierung
verursacht enorme Kosten.
Mitglied Sigmund weist darauf hin, dass
zukünftig das durch Starkregenereignisse gesammelte Wasser im anwohnernahen
Regenüberlaufbecken gesammelt werden soll. Dieses Wasser ist durchaus mit
Fäkalien belastet und ruft eine Geruchsbelästigung hervor. Er befürchtet dann
die ersten Anwohnerklagen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass
vom Fachingenieur im Ortsausschuss bestätigt wurde, dass durchaus Schmutzwasser
liegen bleibt. Bei einem Starkregenereignis ist es so, dass die ersten Dinge
noch über den Kanal abfließen werden, so dass die Anzahl der Fäkalien mit
zunehmenden Regen entsprechend weniger werden. Es lässt sich nicht vermeiden,
dass in der Mulde Fäkalien angeschwemmt werden. Dies bedarf natürlich einer
entsprechenden Reinigung.
Mitglied Bartels weist darauf hin, dass nicht
nur ein Bereich im Ortsteil Elten vom Starkregenereignis stark betroffen ist;
auch andere Bereiche außerhalb des Ortsteiles Elten haben mit diesem Problem zu
kämpfen. Er befürchtet, dass, wenn das Problem für Elten gelöst ist, sich eine
Tür für Präzedenzfälle öffnet.
Mitglied Tepaß plädiert dafür, nach Beschlussvorschlag
zu beschließen. Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe würde
dementsprechend den Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme beschließen.
Herr Antoni macht deutlich, dass es sich bei
der geplanten Maßnahme um keine geregelte Regenwasserentsorgung handelt. Es
handelt sich um eine Notmaßnahme, um zu verhindern, dass, wenn der Regen so
stark ist und der Kanal es nicht mehr schafft und auch nicht mehr muss, die
Kanäle volllaufen.
Die Frage von Mitglied ten Brink, ob die DB
AG ebenfalls vorhat, auf dem Gelände des Sportplatzes ihren Versickerungsteich
anzulegen, kann Herr Antoni nicht beantworten. Es ist nicht Aufgabe der TWE zu
untersuchen, wo die DB AG plant, ihr Wasser zu versickern. Es ist eine
Notmaßnahme, die eben nur als solche zu werten ist. Sie wird in keiner Weise
die Planung der DB AG beeinflussen, wird aber natürlich von der Planung der DB
AG beeinflusst.
Mitglied ten Brink hofft, dass es nicht dazu
kommt, dass diese Maßnahme irgendwann mal als Ballast für eine Ersatzmaßnahme
herangezogen wird.
Mitglied Sloot appelliert an das Verständnis
für die betroffenen Anwohner. Die in den letzten 2-3 Jahren stattgefundenen
schlimmeren Regenereignisse gehen weit über die normalen Regenereignisse
hinaus. Man sollte im Sinne für die betroffenen Bürger diskutieren und sieht es
durchaus nicht als Präzedenzfall. Auch Bürger in anderen Stadtteilen sind
betroffen und denen müsste ebenfalls geholfen werden. Man darf aber nicht den
Gebührenhaushalt vergessen, wo nach wirtschaftlichen Prinzipien gehandelt
werden muss. Alle Bürger in der Solidargemeinschaft müssen die Kosten
mittragen. Sie appelliert an die Ausschussmitglieder auch im Sinne der Bürger
den Beschlussvorschlag mitzutragen.
Mitglied Schaffeld erklärt, dass es darum
geht, das komplexe Problem zu lösen und dass es finanzierbar bleibt. Es liegt
ein abstimmungsreifer Vorschlag vor. Es handelt sich um ein außergewöhnliches
Regenereignis und nicht um eine geregelte Regenwasserentwässerung.
Vorsitzender Jansen lässt über den
gemeinsamen Antrag der Mitglieder Tepaß und Sloot, nach Vorlage zu beschließen,
abstimmen.