Sitzung: 09.06.2016 Ortsausschuss Elten
Gegen die gemäß § 21
Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung
vorgelegte Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Sie wird von der
Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.