Sitzung: 26.04.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0722/2016
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §
12 BauGB, für einen Bereich nördlich der Kirchstraße, östlich der Bebauung
Tempelstraße, südlich der Straße Neuer Steinweg und westlich der Kaßstraße
(Flurstücke 582 (teilw.), 604, 628 (teilw.), 646 (teilw.) und 697 (teilw.),
Flur 18, Gemarkung Emmerich) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
aufzustellen.
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan erhält die Bezeichnung E 18/13 -
VEP Neumarkt -.
Das Verfahrensgebiet
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. E 18/13 - VEP Neumarkt - ist in der
Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 abzusehen.
Zu 3)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Die Tagesordnungspunkte 8, 9, 10 und 11
werden gemeinsam behandelt; die Abstimmung erfolgt getrennt.
Herr Kemkes erläutert die Vorlagen. In der
Projektablaufplanung ist vorgesehen, dass die Verfahren parallel laufen können,
so dass für den Planungsablauf keine Zeitverluste zu erwarten sind. Aus dem
Bebauungsplangebiet E 18/11 entstehen 3 Bebauungspläne (der vorhabenbezogene
B-Plan E 18/13 - VEP Neumarkt -, der B-Plan E 18/14 - Neumarkt / Umgebung - und
der B-Plan E 18/15 - Neumarkt / Kaßstraße -). Aufgrund der neuen
Planungsentwicklung sollen diese Aufstellungsbeschlüsse auf den Weg gebracht
werden, um in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwickung
die konkreter werdenden Planungen vorzustellen.
Verwaltungsseitig verzichtet man auf eine
vorgezogene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Sofern der Fachausschuss
die Planungen für die Offenlage beschließt erfolgt die Offenlage. Die
betroffenen Anwohner werden über die geplante Offenlage persönlich schriftlich
informiert.
Mitglied Sigmund bittet um Wortprotokoll
seiner Meldung:
„Ich habe zu den heutigen Neumarktvorlagen
der Verwaltung hier als Ausschussmitglied ja eine ganz persönliche Position und
hier auch niedergelegt durch einen eigenen Beitrag, den ich hiermit
wortwörtlich zu Protokoll geben möchte:
Es läuft noch bis zum Wochenende die
Online-Befragung zum Thema Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2025, wo
derzeit u. a. auch der Neumarkt und die derzeitigen Pläne von Herrn Schoofs als
äußerst kritisch hinterfragt werden. Wenn es solche Realisierungspläne
überhaupt aktuell gibt. Ich kenne keine. Die Politik sieht im zuständigen
Fachausschuss heute eigentlich nichts Neues. Sie wird mit den Vorlagen nach
meiner persönlichen Bewertung erneut hinters Licht geführt. Heute wissen wir
nicht, was genau der Investor bis wann realisiert haben will. Nein, wir machen
uns als Kommunalpolitiker lieber weiter zum Spielball eines Investor Schoofs,
um ein Bauleitverfahren nach dem Baugesetzbuch zu transportieren, dessen
Ergebnis wir eigentlich nicht kennen. Die hier und heute zu entscheidenden
Vorlagen sind bis auf die roten Linien oder die bunten Linien von
Geltungsbereichen dem Grunde nach inhaltsleer. Sie zeigen der Bürgerschaft und
ihren gewillten Vertretern für einen Aufstellungsbeschluss nicht auf, was bis
wann von Herrn Schoofs realisiert wird. In der Sachdarstellung fehlt mir jede
weitere Terminierung des Projektes. Wir bewegen uns im Verfahren des formalen
Baurechtes, ohne dass schon heute belastbare Informationen, Zahlen und Projekt
und Zeitpläne dargestellt werden. Im Gegenteil, wir sollen einer Planung den
Weg öffnen, die wir nur in etwa kennen. Ich erinnere mich hingegen als
positives Beispiel an das Verfahren Konversionsprojekt Kaserne. Das ist nach
meiner Bewertung ganz anders, d. h. viel besser und vor allem transparenter und
bürgernäher abgelaufen. Aber das ist meine persönliche Bewertung. Dass jetzt
beim Neumarkt-Projekt in einer für mich unverändert kritischen Phase die für
mich unentbehrliche Öffentlichkeitsbeteiligung mit Ausnahme der Vorstellung der
Flächennutzungsplanänderung umgangen werden soll, findet absolut nicht meine
Zustimmung. Wird doch damit der Eindruck erweckt, dass genau das geplant werden
soll, was der Rat vor mehr als 5 Jahren beschlossen hat und zuletzt am 5. Juni
2014, also direkt nach der Kommunalwahl 2014, verbunden mit dem Abriss des
alten Rewe-Centers, in einer Bürgerinformation öffentlich wiederholt wurde.
Wissen die Bürger und ihre Vertreter überhaupt noch, was da inhaltlich
informiert wurde 2014? Ich kenne z. B. heute die Anlieferungswege für Penny und
Medimax nicht. Ich weiß nicht, welche Termine der Investor mit den zukünftigen
Mietern und Händlern verbindlich vereinbart hat. Inzwischen hört man hinter der
Hand das Jahr 2019. Dann würde Penny, Rewe im Center das Garaus machen. Medimax
habe auch keinen zeitlichen Druck, hört man. Warum auch? Was stimmt davon? Hat
das Deutsche Bank Gebäude inzwischen tatsächlich einen neuen Eigentümer? Ich
erinnere an die Frage von Herrn Debiel zur Einwohnerfragestunde eingangs der
letzten ASE-Sitzung vom 8. März 2016. Ich frage mich des Weiteren warum werden
nicht die Anlieger an der Tempelstraße und am Neuen Steinweg frühzeitig
gefragt, ob sie mit der derzeitigen Planung einverstanden sind. Schauen sie
derweil doch auf einen ruhigen Neumarkt. Was soll ein Vorangehen im Verfahren
bewirken wenn wir die Bürger nicht mitnehmen. Mitnehmen können wir sie durch
Informationen. Wollen wir absehbare Klagen aussitzen? Sind doch erhebliche
Umweltauswirkungen zu erwarten, wie die Verwaltung ja selber in ihrer Vorlage
schreibt. Ich weiß jetzt nicht, warum dann das Absehen von frühzeitigen
Beteiligungen der Öffentlichkeit hier heute mit Ausnahme der letzten Vorlage im
Fachausschuss beschlossen werden soll. Allein schon aus diesem Grund werde ich
den heutigen Vorlagen im Fachausschuss nicht zustimmen, solange ich nicht weiß,
was wann und wo auf dem Neumarkt passieren wird und welche erheblichen
Umweltauswirkungen erwartet werden usw. usw. Vor allem das Absehen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung vorhabenbezogener
Bebauungspläne lehne ich wegen fehlender Transparenz und mangelnder Bürgernähe
ab. Das beendet meinen Wortbeitrag und ich bedanke mich für ihre Aufmerksamkeit
und appelliere gut an jedes Ausschussmitglied, daraus die notwendigen eigenen
Schlussfolgerungen zur heutigen Beschlussfassung zu ziehen. Danke“
Erster Beigeordneter Dr. Wachs nimmt Stellung
zum Wortbeitrag von Mitglied Sigmund. Es ist in keiner Weise das Gefühl von
„hinters Licht führen“ erkennbar. Das Baugesetzbuch zeigt kein offeneres
Verfahren auf, als das geplante Verfahren. Das Verfahren dient dazu, ein
konkretisiertes Gebäude, was zum späteren Zeitpunkt zu beschließen ist,
planerisch abzubilden. Die Frage, die öffentliche Beteiligung zu umgehen, ist nicht
richtig. Das Vorhaben wurde bereits im Frühjahr 2011 vorgestellt. Es haben
umfängliche Bürgerbeteiligungen (sogar über das vorbeschriebene Maß hinaus)
stattgefunden. Nichts anderes soll nunmehr gebaut werden. Die Frage der
Öffentlichkeitsbeteiligung ist somit umfänglich abgearbeitet worden. Es wurde
nichts weniger durchgeführt, als von Seiten des Gesetzes vorgeschrieben ist.
Hinsichtlich der Eigentumsfrage ist zu sagen, dass der neue Eigentümer
mittlerweile ins Grundbuch eingetragen ist.
Nunmehr geht er auf den Ablaufplan ein. Die
Aufstellungsbeschlüsse liegen nunmehr aufgrund der geänderten Rechtslage (wie
von Herrn Kemkes erläutert) vor. Auf der einen Seite muss der
Flächennutzungsplan und auf der anderen Seite der Bebauungsplan geregelt
werden. Der Flächennutzungsplan wird sich insbesondere durch die Beteiligung
auszeichnen. Das Ganze speist sich materiell im Wesentlichen durch das, was der
Bebauungsplan erfordert. Insbesondere die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange wird fortgesetzt; die Fachgutachten wie Verkehrsgutachten,
Umweltgutachten und Einzelhandelsbetrachtung müssen aktualisiert und auf einen
Stand gebracht werden, damit die Grundlagen für die Bebauungsplanentwürfe und
deren notwendigen Festsetzungen festgelegt werden können. Für den VEP bedarf es
zusätzlich eines Durchführungsvertrages. Für das Gesamtprojekt bedarf es eines
städtebaulichen Vertrages und eines Grundstückskaufvertrages. Diese Projekte
werden bereits parallel abgearbeitet. In der Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung am 30.08.2016 ist geplant, den Planentwurf und die Offenlage
zu beschließen. Die Vertragsschlüsse sollten bestenfalls in den nachfolgenden
Sitzungen des HFA und Rates erfolgen. Aufgrund der kurzen Zeitachse ist
erkennbar (im Gegensatz zu anderen B-Planverfahren), dass dies ein großes Maß
an Arbeit von Seiten der Verwaltung und des Investors bedarf. Nach derzeitigem
Plan würde die Offenlage von Mitte September bis Mitte Oktober 2016 erfolgen.
Im Anschluss daran muss in der nächsten Sitzungsfolge der Flächennutzungsplan
beschlossen werden, so dass der Planungsstand nach § 33 erreicht ist
(November/Dezember 2016). Parallel dazu erfolgt die bauordnungsrechtliche
Betrachtung im Sinne der Baugenehmigung und auf Seite der Investoren mögliche
Ausschreibungen/Vergabe der Arbeiten. Im besten Fall kann im Frühjahr 2017 mit
den Hochbauarbeiten begonnen werden, so dass evtl. im Frühjahr 2018 der
Abschluss der Arbeiten anstünde.
Mitglied Lindemann teilt für seine Fraktion
mit, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmt und stellt den
Antrag, nach Vorlage zu beschließen.
Mitglied Tepaß würde es begrüßen, wenn eine
erneute Bürgerbeteiligung durchgeführt würde; vor dem Hintergrund dass das
Projekt bereits über einen langen Zeitraum geplant ist. Weiterhin geht er
nochmals auf den Durchstich zur Kaßstraße ein. Der Investor hatte zum damaligen
Zeitpunkt gesagt, dass er diesen realisiere, wenn es sich rechnet. Er stellt an
die Verwaltung die Frage, ob der Investor zu diesem Thema in letzter Zeit eine
Äußerung gemacht hat. Nunmehr geht er darauf ein, dass lt. Investor überlegt
sei, einen Durchstich von der Post über die Burgstraße/Ölstraße zu realisieren.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass
der Investor die Idee eines Durchstiches von der Post aus hatte, dies ihm von
der Verwaltung nicht in Aussicht gestellt wurde. In den letzten Jahren ist
darüber kein Wort mehr gesprochen worden. Hinsichtlich des Durchstiches zur
Kaßstraße ist anzumerken, dass dies im Jahre 2011 mit dem Investor intensiv
erörtert wurde. Über einen Ratsbeschluss ist eine entsprechende
Beschlussformulierung beschlossen worden. Diese wird Gegenstand des
städtebaulichen Vertrages. Abschließend geht er auf die Frage der
Öffentlichkeitsbeteiligung ein. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form
der Offenlage statt; hier hat jeder Bürger die Möglichkeit Bedenken und
Anregungen vorzutragen. Die betroffenen Bürger erhalten von der Verwaltung
einen schriftlichen Hinweis über die Offenlage.
Mitglied Brouwer teilt zur Historie mit, dass
am 05.04.2011 der Grundsatzbeschluss gefasst wurde. Am 05.06.2014 wurde die
aktualisierte Planung der Öffentlichkeit in einer Bürgerinformation
vorgestellt. Nunmehr geht es darum, eine gesetzlich vorgeschriebene technische
Form der Bauleitplanung zur Verabschiedung auf den Weg zu bringen. Er schließt
sich dem Antrag von Mitglied Lindemann an, nach Vorlage zu beschließen.
Auch Mitglied Leypoldt plädiert, entgegen dem
Vorschlag der Verwaltung, für die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Zeitraum von der ersten Vorstellung bis jetzt
ist so groß; in der Zeit erfolgten Eigentümerwechsel/Mieterwechsel, etliche
Diskussionen u. a. Die gesamten Rahmenbedingungen haben sich so gravierend
geändert, dass man die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nochmals
durchführen sollte. Der straffe Zeitplan ist nicht Verschulden der Bürger und
auch nicht der Verwaltung oder der Politik.
Mitglied Schaffeld stellt klar, dass die
stattgefundenen Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligungen und die noch
stattfindende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Offenlage
durch die Verwaltung abgesichert sind. Ein Eigentümer- und Mieterwechsel in
solch einem Zeitraum ist völlig normal.
Vorsitzender Jansen lässt über den
gemeinsamen Antrag der Mitglieder Lindemann und Brouwer, nach Vorlage zu
beschließen, abstimmen.