Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB, für einen Bereich nördlich der Kirchstraße, östlich der Bebauung Tempelstraße, südlich der Straße Neuer Steinweg und westlich der Kaßstraße (Flurstücke 582 (teilw.), 604, 628 (teilw.), 646 (teilw.) und 697 (teilw.), Flur 18, Gemarkung Emmerich) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung E 18/13 - VEP Neumarkt -.

 

Das Verfahrensgebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. E 18/13 - VEP Neumarkt - ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 abzusehen.

 

Zu 3)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Die Tagesordnungspunkte 8, 9, 10 und 11 werden gemeinsam behandelt; die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

Herr Kemkes erläutert die Vorlagen. In der Projektablaufplanung ist vorgesehen, dass die Verfahren parallel laufen können, so dass für den Planungsablauf keine Zeitverluste zu erwarten sind. Aus dem Bebauungsplangebiet E 18/11 entstehen 3 Bebauungspläne (der vorhabenbezogene B-Plan E 18/13 - VEP Neumarkt -, der B-Plan E 18/14 - Neumarkt / Umgebung - und der B-Plan E 18/15 - Neumarkt / Kaßstraße -). Aufgrund der neuen Planungsentwicklung sollen diese Aufstellungsbeschlüsse auf den Weg gebracht werden, um in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwickung die konkreter werdenden Planungen vorzustellen.

Verwaltungsseitig verzichtet man auf eine vorgezogene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Sofern der Fachausschuss die Planungen für die Offenlage beschließt erfolgt die Offenlage. Die betroffenen Anwohner werden über die geplante Offenlage persönlich schriftlich informiert.

 

Mitglied Sigmund bittet um Wortprotokoll seiner Meldung:

„Ich habe zu den heutigen Neumarktvorlagen der Verwaltung hier als Ausschussmitglied ja eine ganz persönliche Position und hier auch niedergelegt durch einen eigenen Beitrag, den ich hiermit wortwörtlich zu Protokoll geben möchte:

Es läuft noch bis zum Wochenende die Online-Befragung zum Thema Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2025, wo derzeit u. a. auch der Neumarkt und die derzeitigen Pläne von Herrn Schoofs als äußerst kritisch hinterfragt werden. Wenn es solche Realisierungspläne überhaupt aktuell gibt. Ich kenne keine. Die Politik sieht im zuständigen Fachausschuss heute eigentlich nichts Neues. Sie wird mit den Vorlagen nach meiner persönlichen Bewertung erneut hinters Licht geführt. Heute wissen wir nicht, was genau der Investor bis wann realisiert haben will. Nein, wir machen uns als Kommunalpolitiker lieber weiter zum Spielball eines Investor Schoofs, um ein Bauleitverfahren nach dem Baugesetzbuch zu transportieren, dessen Ergebnis wir eigentlich nicht kennen. Die hier und heute zu entscheidenden Vorlagen sind bis auf die roten Linien oder die bunten Linien von Geltungsbereichen dem Grunde nach inhaltsleer. Sie zeigen der Bürgerschaft und ihren gewillten Vertretern für einen Aufstellungsbeschluss nicht auf, was bis wann von Herrn Schoofs realisiert wird. In der Sachdarstellung fehlt mir jede weitere Terminierung des Projektes. Wir bewegen uns im Verfahren des formalen Baurechtes, ohne dass schon heute belastbare Informationen, Zahlen und Projekt und Zeitpläne dargestellt werden. Im Gegenteil, wir sollen einer Planung den Weg öffnen, die wir nur in etwa kennen. Ich erinnere mich hingegen als positives Beispiel an das Verfahren Konversionsprojekt Kaserne. Das ist nach meiner Bewertung ganz anders, d. h. viel besser und vor allem transparenter und bürgernäher abgelaufen. Aber das ist meine persönliche Bewertung. Dass jetzt beim Neumarkt-Projekt in einer für mich unverändert kritischen Phase die für mich unentbehrliche Öffentlichkeitsbeteiligung mit Ausnahme der Vorstellung der Flächennutzungsplanänderung umgangen werden soll, findet absolut nicht meine Zustimmung. Wird doch damit der Eindruck erweckt, dass genau das geplant werden soll, was der Rat vor mehr als 5 Jahren beschlossen hat und zuletzt am 5. Juni 2014, also direkt nach der Kommunalwahl 2014, verbunden mit dem Abriss des alten Rewe-Centers, in einer Bürgerinformation öffentlich wiederholt wurde. Wissen die Bürger und ihre Vertreter überhaupt noch, was da inhaltlich informiert wurde 2014? Ich kenne z. B. heute die Anlieferungswege für Penny und Medimax nicht. Ich weiß nicht, welche Termine der Investor mit den zukünftigen Mietern und Händlern verbindlich vereinbart hat. Inzwischen hört man hinter der Hand das Jahr 2019. Dann würde Penny, Rewe im Center das Garaus machen. Medimax habe auch keinen zeitlichen Druck, hört man. Warum auch? Was stimmt davon? Hat das Deutsche Bank Gebäude inzwischen tatsächlich einen neuen Eigentümer? Ich erinnere an die Frage von Herrn Debiel zur Einwohnerfragestunde eingangs der letzten ASE-Sitzung vom 8. März 2016. Ich frage mich des Weiteren warum werden nicht die Anlieger an der Tempelstraße und am Neuen Steinweg frühzeitig gefragt, ob sie mit der derzeitigen Planung einverstanden sind. Schauen sie derweil doch auf einen ruhigen Neumarkt. Was soll ein Vorangehen im Verfahren bewirken wenn wir die Bürger nicht mitnehmen. Mitnehmen können wir sie durch Informationen. Wollen wir absehbare Klagen aussitzen? Sind doch erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten, wie die Verwaltung ja selber in ihrer Vorlage schreibt. Ich weiß jetzt nicht, warum dann das Absehen von frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit hier heute mit Ausnahme der letzten Vorlage im Fachausschuss beschlossen werden soll. Allein schon aus diesem Grund werde ich den heutigen Vorlagen im Fachausschuss nicht zustimmen, solange ich nicht weiß, was wann und wo auf dem Neumarkt passieren wird und welche erheblichen Umweltauswirkungen erwartet werden usw. usw. Vor allem das Absehen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungspläne lehne ich wegen fehlender Transparenz und mangelnder Bürgernähe ab. Das beendet meinen Wortbeitrag und ich bedanke mich für ihre Aufmerksamkeit und appelliere gut an jedes Ausschussmitglied, daraus die notwendigen eigenen Schlussfolgerungen zur heutigen Beschlussfassung zu ziehen. Danke“

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs nimmt Stellung zum Wortbeitrag von Mitglied Sigmund. Es ist in keiner Weise das Gefühl von „hinters Licht führen“ erkennbar. Das Baugesetzbuch zeigt kein offeneres Verfahren auf, als das geplante Verfahren. Das Verfahren dient dazu, ein konkretisiertes Gebäude, was zum späteren Zeitpunkt zu beschließen ist, planerisch abzubilden. Die Frage, die öffentliche Beteiligung zu umgehen, ist nicht richtig. Das Vorhaben wurde bereits im Frühjahr 2011 vorgestellt. Es haben umfängliche Bürgerbeteiligungen (sogar über das vorbeschriebene Maß hinaus) stattgefunden. Nichts anderes soll nunmehr gebaut werden. Die Frage der Öffentlichkeitsbeteiligung ist somit umfänglich abgearbeitet worden. Es wurde nichts weniger durchgeführt, als von Seiten des Gesetzes vorgeschrieben ist. Hinsichtlich der Eigentumsfrage ist zu sagen, dass der neue Eigentümer mittlerweile ins Grundbuch eingetragen ist.

Nunmehr geht er auf den Ablaufplan ein. Die Aufstellungsbeschlüsse liegen nunmehr aufgrund der geänderten Rechtslage (wie von Herrn Kemkes erläutert) vor. Auf der einen Seite muss der Flächennutzungsplan und auf der anderen Seite der Bebauungsplan geregelt werden. Der Flächennutzungsplan wird sich insbesondere durch die Beteiligung auszeichnen. Das Ganze speist sich materiell im Wesentlichen durch das, was der Bebauungsplan erfordert. Insbesondere die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird fortgesetzt; die Fachgutachten wie Verkehrsgutachten, Umweltgutachten und Einzelhandelsbetrachtung müssen aktualisiert und auf einen Stand gebracht werden, damit die Grundlagen für die Bebauungsplanentwürfe und deren notwendigen Festsetzungen festgelegt werden können. Für den VEP bedarf es zusätzlich eines Durchführungsvertrages. Für das Gesamtprojekt bedarf es eines städtebaulichen Vertrages und eines Grundstückskaufvertrages. Diese Projekte werden bereits parallel abgearbeitet. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 30.08.2016 ist geplant, den Planentwurf und die Offenlage zu beschließen. Die Vertragsschlüsse sollten bestenfalls in den nachfolgenden Sitzungen des HFA und Rates erfolgen. Aufgrund der kurzen Zeitachse ist erkennbar (im Gegensatz zu anderen B-Planverfahren), dass dies ein großes Maß an Arbeit von Seiten der Verwaltung und des Investors bedarf. Nach derzeitigem Plan würde die Offenlage von Mitte September bis Mitte Oktober 2016 erfolgen. Im Anschluss daran muss in der nächsten Sitzungsfolge der Flächennutzungsplan beschlossen werden, so dass der Planungsstand nach § 33 erreicht ist (November/Dezember 2016). Parallel dazu erfolgt die bauordnungsrechtliche Betrachtung im Sinne der Baugenehmigung und auf Seite der Investoren mögliche Ausschreibungen/Vergabe der Arbeiten. Im besten Fall kann im Frühjahr 2017 mit den Hochbauarbeiten begonnen werden, so dass evtl. im Frühjahr 2018 der Abschluss der Arbeiten anstünde.

 

Mitglied Lindemann teilt für seine Fraktion mit, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmt und stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Tepaß würde es begrüßen, wenn eine erneute Bürgerbeteiligung durchgeführt würde; vor dem Hintergrund dass das Projekt bereits über einen langen Zeitraum geplant ist. Weiterhin geht er nochmals auf den Durchstich zur Kaßstraße ein. Der Investor hatte zum damaligen Zeitpunkt gesagt, dass er diesen realisiere, wenn es sich rechnet. Er stellt an die Verwaltung die Frage, ob der Investor zu diesem Thema in letzter Zeit eine Äußerung gemacht hat. Nunmehr geht er darauf ein, dass lt. Investor überlegt sei, einen Durchstich von der Post über die Burgstraße/Ölstraße zu realisieren.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass der Investor die Idee eines Durchstiches von der Post aus hatte, dies ihm von der Verwaltung nicht in Aussicht gestellt wurde. In den letzten Jahren ist darüber kein Wort mehr gesprochen worden. Hinsichtlich des Durchstiches zur Kaßstraße ist anzumerken, dass dies im Jahre 2011 mit dem Investor intensiv erörtert wurde. Über einen Ratsbeschluss ist eine entsprechende Beschlussformulierung beschlossen worden. Diese wird Gegenstand des städtebaulichen Vertrages. Abschließend geht er auf die Frage der Öffentlichkeitsbeteiligung ein. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form der Offenlage statt; hier hat jeder Bürger die Möglichkeit Bedenken und Anregungen vorzutragen. Die betroffenen Bürger erhalten von der Verwaltung einen schriftlichen Hinweis über die Offenlage.

 

Mitglied Brouwer teilt zur Historie mit, dass am 05.04.2011 der Grundsatzbeschluss gefasst wurde. Am 05.06.2014 wurde die aktualisierte Planung der Öffentlichkeit in einer Bürgerinformation vorgestellt. Nunmehr geht es darum, eine gesetzlich vorgeschriebene technische Form der Bauleitplanung zur Verabschiedung auf den Weg zu bringen. Er schließt sich dem Antrag von Mitglied Lindemann an, nach Vorlage zu beschließen.

 

Auch Mitglied Leypoldt plädiert, entgegen dem Vorschlag der Verwaltung, für die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Zeitraum von der ersten Vorstellung bis jetzt ist so groß; in der Zeit erfolgten Eigentümerwechsel/Mieterwechsel, etliche Diskussionen u. a. Die gesamten Rahmenbedingungen haben sich so gravierend geändert, dass man die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nochmals durchführen sollte. Der straffe Zeitplan ist nicht Verschulden der Bürger und auch nicht der Verwaltung oder der Politik.

 

Mitglied Schaffeld stellt klar, dass die stattgefundenen Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligungen und die noch stattfindende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Offenlage durch die Verwaltung abgesichert sind. Ein Eigentümer- und Mieterwechsel in solch einem Zeitraum ist völlig normal.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder Lindemann und Brouwer, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.