Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), für einen Bereich nördlich der Bebauung an der Kirchstraße, östlich der Tempelstraße, südlich der Straße Neuer Steinweg und westlich der Bebauung Kaßstraße (Flurstücke 71, 419, 477, 512 (teilw.), 522 (teilw.), 523 (teilw.), 526, 574 (teilw.), 575, 576, 578, 579, 582 (teilw.), 583 (teilw.), 584, 589 (teilw.), 614, 615, 616, 617, 618, 622, 623, 626, 627, 628 (teilw.), 629, 631, 633, 634, 638, 646 (teilw.), 647, 648, 697 (teilw.), Flur 18, Gemarkung Emmerich; Flurstück 594 (teilw.), Flur 21, Gemarkung Emmerich; Flurstück 477 (teilw.), Flur 22, Gemarkung Emmerich) einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 18/14 – Neumarkt / Umgebung–.

 

Die Verfahrensgebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr. E 18/14 – Neumarkt / Umgebung – ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 abzusehen.

 

Zu 3)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Die Tagesordnungspunkte 8, 9, 10 und 11 werden gemeinsam behandelt; die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder Lindemann und Brouwer, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.