Sitzung: 26.04.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0724/2016
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), für einen
Bereich nördlich der Kirchstraße, östlich des Neumarktes, südlich der Bebauung
Neuer Steinweg und Kaßstraße und westlich der Kaßstraße (Flurstücke 414, 415,
416, 417, 418, 489, 490, 491, 492, 493, 494, 512, 515, 516, 517, 574 (teilw.),
589 (teilw.), 590, 697 (teilw.), Flur 18, Gemarkung Emmerich) einen
Bebauungsplan aufzustellen.
Das
Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E
18/15 – Neumarkt / Kaßstraße –.
Die Verfahrensgebietsgrenze
des Bebauungsplanes Nr. E 18/15 – Neumarkt / Kaßstraße – ist in der
Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 abzusehen.
Zu 3)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Die Tagesordnungspunkte 8, 9, 10 und 11 werden gemeinsam behandelt; die
Abstimmung erfolgt getrennt.
Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder
Lindemann und Brouwer, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.