Sitzung: 26.04.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0725/2016
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 8 Baugesetzbuch
(BauGB), den Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein für einen Bereich
nördlich der Kirchstraße, östlich der Bebauung Tempelstraße, südlich der Straße
Neuer Steinweg und westlich der Kaßstraße (Flurstücke 582 (teilw.), 604, 628
(teilw.), 646 (teilw.) und 697 (teilw.), Flur 18, Gemarkung Emmerich)
dahingehend zu ändern, dass die Darstellung einer gemischten Baufläche (M)
umgewandelt wird in eine Sondergebietsfläche (SO Einzelhandel und Wohnen).
Die
Verfahrensgebietsgrenze der 89. Änderung des Flächennutzungsplans ist in der
Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung der Flächennutzungsplanänderung in der
Form der einfache Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien
zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Die Tagesordnungspunkte 8, 9, 10 und 11 werden gemeinsam behandelt; die
Abstimmung erfolgt getrennt.
Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder
Lindemann und Brouwer, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.