Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht des Stadtkämmerers über die Finanzlage zum 31.03.2016 zur Kenntnis.

 


 

Stadtkämmerer Siebers erläutert anhand einer Präsentation den Finanzbericht zum 31.03.2016. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

 

Auf Nachfrage von  Mitglied Sigmund bezüglich der Auswirkungen der Verschlechterung der Zuweisung für Kindertageseinrichtungen aufgrund der gesetzlichen Änderung teilt der Vorsitzende mit, dass  derzeit noch nicht feststeht, wie viele Flüchtlingskinder im Kindergartenalter Emmerich noch zugewiesen bekommt.  Derzeit besteht ein Mehrbedarf an Kindertagesplätzen; hier sind zusätzlich zwei Übergangsgruppen geplant. Eine wird in Kürze  und die andere im Bedarfsfall im November gestartet. Je nach Entwicklung muss dann im kommenden Jahr entschieden werden, ob noch ein zusätzlicher Kindergarten erforderlich ist.

Mitglied Sigmund hält diese Angelegenheit für sehr wichtig und ist der Auffassung, dass dieses Thema weiter verfolgt werden muss.

Zum Thema Kassenkredite ist Mitglied Sigmund der Ansicht, dass  die Aufnahme von Kassenkredite in der Arbeitsgruppe „Haushalt“ beraten werden muss. Er ist der Auffassung, dass versucht werden sollte, von der Inanspruchnahme der hohen Kassenkredite, derzeit 5. Mio. € runterzukommen.

 

Stadtkämmerer Siebers bestätigt, dass die Kassenkredite in den kommunalen Verschuldungs-statistiken mit eingerechnet werden. Er erläutert, dass der Haushalt darunter leidet, dass die Liquiditätslage schlechter ist, als die Ertragslage in der Ergebnisrechnung. Da die Haushalte in den vergangen Jahren aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen wurden und dahinter bekanntlich keine liquiden Mittel stehen, ist es zwangsläufig, dass diese fehlenden liquiden Mittel durch Kassenkredite gedeckt werden. Solange aber die Finanzrechnung durchgängig schlechter ist als die Ergebnisrechnung, müssten schon bedeutende Finanzeinzahlungen erfolgen, um den Kassenkreditbestand zu verringern bzw. Vorträge aus den Vorjahren abzubauen. Er betont, dass die Kassenkredite im allgemeinen nur für einen zinsgünstigen 3-Monatszeitraum aufgenommen werden mit anschließenden Verlängerungen ausschließlich zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen im Aufwand; ein Ersatz der Investitionskredite durch kurzfristige  Kassenkredite findet nicht statt. 

 

Mitglied Bartels merkt bezüglich der Kassenkredite an, dass diese Angelegenheit seiner Meinung nach im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden müsste. Auch wenn die Zinsen derzeit sehr gering sind, sollte man bedenken, dass sich diese im Rahmen einer Zinsveränderung  schnell ungünstig entwickeln können. Anhand eines Vergleichs sollte eine langfristige Änderung gegenübergestellt und geprüft werden.

 

Stadtkämmerer Siebers wiederholt hierzu, dass Kassenkredite maximal für fünf Jahre aufgenommen werden dürfen. Es sind keine langfristigen Investitionskredite; sie stellen lediglich den Zahlungsbedarf z.B. für Gehälter etc. sicher.

 

Die Finanzberichte werden zukünftig, wie in der Vorlage beschrieben, vorgelegt.