Sitzung: 03.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 02 - 16 0728/2016
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt den Bericht des Stadtkämmerers über die Finanzlage zum
31.03.2016 zur Kenntnis.
Stadtkämmerer Siebers erläutert anhand einer Präsentation den Finanzbericht zum 31.03.2016. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.
Auf Nachfrage von Mitglied Sigmund bezüglich der Auswirkungen der Verschlechterung der Zuweisung für Kindertageseinrichtungen aufgrund der gesetzlichen Änderung teilt der Vorsitzende mit, dass derzeit noch nicht feststeht, wie viele Flüchtlingskinder im Kindergartenalter Emmerich noch zugewiesen bekommt. Derzeit besteht ein Mehrbedarf an Kindertagesplätzen; hier sind zusätzlich zwei Übergangsgruppen geplant. Eine wird in Kürze und die andere im Bedarfsfall im November gestartet. Je nach Entwicklung muss dann im kommenden Jahr entschieden werden, ob noch ein zusätzlicher Kindergarten erforderlich ist.
Mitglied Sigmund hält diese Angelegenheit für sehr wichtig und ist der Auffassung, dass dieses Thema weiter verfolgt werden muss.
Zum Thema Kassenkredite ist Mitglied Sigmund der Ansicht, dass die Aufnahme von Kassenkredite in der Arbeitsgruppe „Haushalt“ beraten werden muss. Er ist der Auffassung, dass versucht werden sollte, von der Inanspruchnahme der hohen Kassenkredite, derzeit 5. Mio. € runterzukommen.
Stadtkämmerer Siebers bestätigt, dass die
Kassenkredite in den kommunalen Verschuldungs-statistiken mit eingerechnet
werden. Er erläutert, dass der Haushalt darunter leidet, dass die
Liquiditätslage schlechter ist, als die Ertragslage in der Ergebnisrechnung. Da
die Haushalte in den vergangen Jahren aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen
wurden und dahinter bekanntlich keine liquiden Mittel stehen, ist es zwangsläufig,
dass diese fehlenden liquiden Mittel durch Kassenkredite gedeckt werden.
Solange aber die Finanzrechnung durchgängig schlechter ist als die
Ergebnisrechnung, müssten schon bedeutende Finanzeinzahlungen erfolgen, um den
Kassenkreditbestand zu verringern bzw. Vorträge aus den Vorjahren abzubauen. Er
betont, dass die Kassenkredite im allgemeinen nur für einen zinsgünstigen
3-Monatszeitraum aufgenommen werden mit anschließenden Verlängerungen
ausschließlich zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen im Aufwand; ein Ersatz
der Investitionskredite durch kurzfristige Kassenkredite findet nicht statt.
Mitglied Bartels merkt bezüglich der Kassenkredite an, dass diese Angelegenheit seiner Meinung nach im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden müsste. Auch wenn die Zinsen derzeit sehr gering sind, sollte man bedenken, dass sich diese im Rahmen einer Zinsveränderung schnell ungünstig entwickeln können. Anhand eines Vergleichs sollte eine langfristige Änderung gegenübergestellt und geprüft werden.
Stadtkämmerer Siebers wiederholt hierzu, dass Kassenkredite maximal für fünf Jahre
aufgenommen werden dürfen. Es
sind keine langfristigen Investitionskredite; sie stellen lediglich den
Zahlungsbedarf z.B. für Gehälter
etc. sicher.
Die Finanzberichte werden zukünftig, wie in der Vorlage beschrieben, vorgelegt.