Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt den Endbericht des Klimaanpassungskonzeptes zur Kenntnis und beschließt das Konzept im Sinne eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).

 


 

Über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.