Sitzung: 18.05.2016 Rat
Da keine Einwände gegen die gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegten Niederschrift erhoben werden, wird diese vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.
Sitzung: 18.05.2016 Rat
Da keine Einwände gegen die gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegten Niederschrift erhoben werden, wird diese vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.