Mitglied ten Brink geht auf die geplante 3monatige Schließung des BÜ Löwentor aufgrund der Brückensanierung der B 220 ein.

Er macht den Vorschlag, den Bahnübergang einseitig offen zu halten.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass es sich um eine Maßnahme des Landesbetriebes Straßen NRW handelt. Im Vorfeld sind alle Maßnahmen von der Verwaltung gefordert worden (Ersatzbrücke, Tagarbeit/Nachtarbeit). Der zuständige Mitarbeiter des Landesbetriebes Straßenbau NRW hat es im Pressegespräch deutlich dargelegt, warum z. B. eine Ersatzbrücke genauso viel Zeit erfordert wie die Sperrzeit am BÜ Löwentor. Die daraus resultierenden Fragen der straßenverkehrlichen Regelung sind zwischen dem Fachbereich 6, der Polizeibehörden und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW ausführlich besprochen worden. Bei einer so umfänglichen Maßnahme kann nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass es so abläuft, wie geplant ist, so laut Aussage des Landesbetriebes Straßenbau NRW. In den ersten beiden Wochen der Baumaßnahme werden die Verkehre sehr genau beobachtet werden, um entsprechende Anpassungsmaßnahmen vornehmen zu müssen. Mit der geplanten Baumaßnahme haben sich zahlreiche Verkehrsexperten beschäftigt.

 

Mitglied Brouwer könnte sich vorstellen, dass der bisherige Schrankenbetrieb aufrecht erhalten bleiben kann und lediglich für den PKW-Verkehr durch entsprechende Maßnahmen in Gänze gesperrt wird, so dass eine Überquerung der Fuß- und Radfahrer möglich ist.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs ergänzt, dass die Thematik im Rückblick auf behinderte Menschen und deren Mobilität im Fachbereich 6 und die anderen zuständigen Behörden nochmals geprüft wird.