In der Sitzung vom 3. März 2016 fragte Mitglied Ulrich an, ob es möglich sei auf der Lobither Straße zum Schutz der Radfahrer beidseitig eine Markierung auf der Straße anzubringen. Dem Protokoll ist der Schriftverkehr mit dem Landesbetrieb Straßen NRW zur Kenntnis beigefügt.