Mitglied Wernicke bezieht sich auf die  Ausführungen bezüglich der Versiegelung von Flächen,  der Einleitung von Regenwasser ins Kanalnetz. und den gesetzlichen Bestimmungen des Landeswassergesetzes und fragt nach, wie diese kontrolliert werden würden. Er bezieht dabei insbesondere auf Bestandsimmobilien. Der Leiter der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein, Herr Gruyters, erklärt, dass Kontrollen bezüglich des illegalen Einleitens von Niederschlag ins Kanalnetz durch einen Außendienstmitarbeiter durchgeführt würden. Er verweist in seinen Ausführungen aber auch darauf, dass bei einem Starkregenereignis auch nichtversiegelte Flächen nicht in der Lage gewesen seien, den Niederschlag aufzunehmen. Seiner Meinung nach resultieren die Überschwemmungen nicht vordergründig durch die versiegelten Flächen.