Sitzung: 14.06.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0749/2016
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf über die Verlängerung der Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre für den Verfahrensbereich des Bebauungsplanes Nr. E 27/3 – Wardstraße / Eltener Straße – gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB als Satzung.
Mitglied Bartels fragt an, ob vor dem
Hintergrund des ISEK (welches im November 2016 beendet sein wird) die
Veränderungssperre nur bis zum 31.12.2016 verlängert werden könnte.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus,
dass man hier die Frage großflächiger Lebensmitteleinzelhandel diskutiert; VK
800 oder darüber hinaus. Die Frage darüber hinaus wird im Einzelhandelskonzept
abgearbeitet werden.
Die Frage hinsichtlich der Veränderungssperre
beantwortet er dahin gehend, dass das BauGB die Veränderungssperre regelt und
dort nur mit Jahresfristen oder 2Jahresfristen rechnet. In der Beschlusslage
hat man sich an diese Fristen zu halten. Es kann durchaus sein, dass aus diesem
Jahr 10 Monate oder weniger werden; dies hat mit dem Planungsvorgang zu tun.
Ist der Planungsvorgang vorher gelöst ist auch die Veränderungssperre
hinfällig.
Mitglied ten Brink bittet um eine zeitnahe
Umsetzung.
Mitglied Brouwer stellt den Antrag, nach
Vorlage zu beschließen.