Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf über die Verlängerung der Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre für den Verfahrensbereich des Bebauungsplanes Nr. E 27/3 – Wardstraße / Eltener Straße – gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB als Satzung.

 


Mitglied Bartels fragt an, ob vor dem Hintergrund des ISEK (welches im November 2016 beendet sein wird) die Veränderungssperre nur bis zum 31.12.2016 verlängert werden könnte.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass man hier die Frage großflächiger Lebensmitteleinzelhandel diskutiert; VK 800 oder darüber hinaus. Die Frage darüber hinaus wird im Einzelhandelskonzept abgearbeitet werden.

Die Frage hinsichtlich der Veränderungssperre beantwortet er dahin gehend, dass das BauGB die Veränderungssperre regelt und dort nur mit Jahresfristen oder 2Jahresfristen rechnet. In der Beschlusslage hat man sich an diese Fristen zu halten. Es kann durchaus sein, dass aus diesem Jahr 10 Monate oder weniger werden; dies hat mit dem Planungsvorgang zu tun. Ist der Planungsvorgang vorher gelöst ist auch die Veränderungssperre hinfällig.

 

Mitglied ten Brink bittet um eine zeitnahe Umsetzung.

 

Mitglied Brouwer stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.