Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Entscheidung des Beirates der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Kleve zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur Durchführung des Straßenausbaus mit beidseitigen Schutzstreifen unter Beibehaltung der Alleebäume.

 


Mitglied Kemkes erläutert kurz die Vorlage.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt hinsichtlich der Anfrage von Herrn Reintjes aus der Anwohnerfragestunde mit, dass gegen den rechtsgültigen Bescheid vom 31.05.2016 der Unteren Landschaftsbehörde Kleve der Bürgermeister der Stadt Emmerich am Rhein Klage einreichen kann. In einem solchen Fall sind spezielle verwaltungsrechtliche Voraussetzungen einzuhalten, insbesondere die Klagefrist. Wichtig für jede Klage ist, dass materielle Gründe vorliegen. Hinsichtlich dieser materiellen Gründe kann er derzeit keine Aussage treffen. Dies müsste geprüft werden. Auf Wortäußerung von Herrn Reintjes hinsichtlich des Hinweises Nr. 2 im Bescheid der Unteren Landschaftsbehörde erwidert Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass auch die Untere Landschaftsbehörde die evtl. Probleme sieht (sh. Hinweis Nr. 3) und dann evtl. Ausnahmen möglich sind. Das Gericht wird auch darauf verweisen. Mit der kusorischen Prüfung sieht er nicht viel Aussicht auf Erfolg.

 

Mitglied Kaiser stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Lindemann teilt mit, dass in Höhe der Werkstatt immer geparkt wird und die Autofahrer so nur bedingt die Fahrbahn nutzen können. Er bittet die Verwaltung darum, dies bei der nachfolgenden Vorlage zu berücksichtigen, sei es durch entsprechende Baumaßnahmen oder durch Verbotsschilder.

 

Mitglied Spiertz fragt hinsichtlich der geplanten Kanalsanierung an, ob der Einsatz mit Hilfe des Inlinerverfahrens geprüft wurde, um die Bäume zu schützen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass beim Inlinerverfahren das Kanalrohr durch ein entsprechendes Kunststoffgemisch ausgekleidet wird und in der Regel bei den Stutzen noch Fräsarbeiten vorzunehmen sind, so dass ein kleineres Baufeld gegeben ist. Die Frage, was von Seiten der KBE/TWE gemacht wird, bemisst sich nach dem Generalentwässerungsplan (GEP). Im GEP sind verschiedene Gefahrenklassen aufgelistet, woraus sich die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt. Die KBE/TWE haben sich somit aufgrund der Gefahrensituation für eine Kanalsanierung ohne Inlinerverfahren entschieden. Der Einsatz eines Inlinerverfahrens erfordert bestimmte Kanalzustände, die bei der Goebelstraße nicht gegeben sind.

 

Mitglied Bartels stellt an die Verwaltung die Frage, ob sie eine andere legale Möglichkeit sieht, dem Wunsch der Bürger – außer dem Klageweg – zu entsprechen.

Dies wird seitens der Verwaltung verneint.

 

Mitglied ten Brink teilt mit, dass ihm nunmehr die erste Variante besser gefallen würde, da sie nachhaltiger ist. In seinen Augen wird ein Provisorium gebaut. Bislang wurde in den schulverbindenden Straßen beidseitig ein Rad-/Fußweg angelegt. Ziel war es, diese Lösung auch für die Goebelstraße zu realisieren. Die Goebelstraße ist eine wichtige Verbindungsachse und es wäre sicherlich besser gewesen, wenn der reine KFZ-Verkehr getrennt von Rad-/Fußweg geführt worden wäre. Aufgrund der vorliegenden Diskrepanz zwischen Baumschützern und der Unteren Landschaftsbehörde sieht er keine Möglichkeit mehr, in die Maßnahme einzugreifen.

 

Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über den Antrag von Mitglied Kaiser, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.