Sitzung: 14.06.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 16 0750/2016
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Entscheidung des Beirates
der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Kleve zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung zur Durchführung des Straßenausbaus mit beidseitigen
Schutzstreifen unter Beibehaltung der Alleebäume.
Mitglied Kemkes erläutert kurz die Vorlage.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt
hinsichtlich der Anfrage von Herrn Reintjes aus der Anwohnerfragestunde mit,
dass gegen den rechtsgültigen Bescheid vom 31.05.2016 der Unteren
Landschaftsbehörde Kleve der Bürgermeister der Stadt Emmerich am Rhein Klage
einreichen kann. In einem solchen Fall sind spezielle verwaltungsrechtliche
Voraussetzungen einzuhalten, insbesondere die Klagefrist. Wichtig für jede
Klage ist, dass materielle Gründe vorliegen. Hinsichtlich dieser materiellen
Gründe kann er derzeit keine Aussage treffen. Dies müsste geprüft werden. Auf
Wortäußerung von Herrn Reintjes hinsichtlich des Hinweises Nr. 2 im Bescheid
der Unteren Landschaftsbehörde erwidert Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass
auch die Untere Landschaftsbehörde die evtl. Probleme sieht (sh. Hinweis Nr. 3)
und dann evtl. Ausnahmen möglich sind. Das Gericht wird auch darauf verweisen.
Mit der kusorischen Prüfung sieht er nicht viel Aussicht auf Erfolg.
Mitglied Kaiser stellt den Antrag, nach
Vorlage zu beschließen.
Mitglied Lindemann teilt mit, dass in Höhe
der Werkstatt immer geparkt wird und die Autofahrer so nur bedingt die Fahrbahn
nutzen können. Er bittet die Verwaltung darum, dies bei der nachfolgenden
Vorlage zu berücksichtigen, sei es durch entsprechende Baumaßnahmen oder durch
Verbotsschilder.
Mitglied Spiertz fragt hinsichtlich der
geplanten Kanalsanierung an, ob der Einsatz mit Hilfe des Inlinerverfahrens
geprüft wurde, um die Bäume zu schützen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass
beim Inlinerverfahren das Kanalrohr durch ein entsprechendes Kunststoffgemisch
ausgekleidet wird und in der Regel bei den Stutzen noch Fräsarbeiten
vorzunehmen sind, so dass ein kleineres Baufeld gegeben ist. Die Frage, was von
Seiten der KBE/TWE gemacht wird, bemisst sich nach dem Generalentwässerungsplan
(GEP). Im GEP sind verschiedene Gefahrenklassen aufgelistet, woraus sich die
Notwendigkeit der Maßnahme ergibt. Die KBE/TWE haben sich somit aufgrund der
Gefahrensituation für eine Kanalsanierung ohne Inlinerverfahren entschieden. Der
Einsatz eines Inlinerverfahrens erfordert bestimmte Kanalzustände, die bei der
Goebelstraße nicht gegeben sind.
Mitglied Bartels stellt an die Verwaltung die
Frage, ob sie eine andere legale Möglichkeit sieht, dem Wunsch der Bürger –
außer dem Klageweg – zu entsprechen.
Dies wird seitens der Verwaltung verneint.
Mitglied ten Brink teilt mit, dass ihm
nunmehr die erste Variante besser gefallen würde, da sie nachhaltiger ist. In
seinen Augen wird ein Provisorium gebaut. Bislang wurde in den schulverbindenden
Straßen beidseitig ein Rad-/Fußweg angelegt. Ziel war es, diese Lösung auch für
die Goebelstraße zu realisieren. Die Goebelstraße ist eine wichtige
Verbindungsachse und es wäre sicherlich besser gewesen, wenn der reine
KFZ-Verkehr getrennt von Rad-/Fußweg geführt worden wäre. Aufgrund der
vorliegenden Diskrepanz zwischen Baumschützern und der Unteren
Landschaftsbehörde sieht er keine Möglichkeit mehr, in die Maßnahme
einzugreifen.
Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über den
Antrag von Mitglied Kaiser, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.