Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt dem Bauvorhaben, wie vom Bauherrn beantragt,  unter Verwendung der mit der Verwaltung abgestimmten Materialien und Farbwahl der Klinkerfassaden zu.

 


Mitglied Brouwer nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Als Vertreter nimmt Mitglied Spiegelhoff an der Beratung und Abstimmung teil.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass das Vorhaben in den letzten Tagen für Bewegung gesorgt und die Verwaltung aufgrund dessen vor allen Dingen in die Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein gesehen hat. Die letzte endgültige Entscheidung hinsichtlich des Vorhabens ist gemäß Hauptsatzung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung zu treffen. Es handelt sich somit um keine Kenntnisnahme sondern es hat eine Beschlussfassung zu erfolgen.

Zu den inhaltlichen Belangen ist zu sagen, dass die Verwaltung das Bauvorhaben ausdrücklich begrüßt, da dadurch ein städtebaulicher Missstand nachhaltig behoben wird. Die Verwaltung ist allerdings nicht frei, sich den Wünschen des Investors hinzugeben; die Verwaltung ist entsprechenden Bindungen unterworfen. Diese Bindungen sind im Grunde nach im Diskurs zwischen Verwaltung und Investor im besten Falle auszuheben.

Für das geplante Bauvorhaben waren 2 Aspekte von Bedeutung; zum einen die Aussage des Rates, dass in der Erdgeschossebene Gewerbe anzusiedeln ist, und zum anderen den Vorgaben des Gestaltungsbeirates.

Der Gestaltungsbeirat hat sich mit dem Projekt über 3 Jahre bis zum Jahre 2009 beschäftigt; insbesondere aufgrund der Höhenentwicklung. Es handelt sich um 7 Geschossebenen, die aus dem Baurecht allein nicht zu entwickeln sind; hierfür war die Mitarbeit des Gestaltungsbeirates erforderlich. Die Ergebnisse aus dem Gestaltungsbeirat wurden im Jahre 2010 im Ausschuss vorgestellt und ausdrücklich begrüßt.

Der nunmehr vorliegende Planentwurf sieht, entgegen der Aussage des Rates, im Erdgeschoss nur gewerbliche Nutzung anzusiedeln, eine Garagennutzung vor. Die Verwaltung muss nun die Argumente dafür und dagegen abwägen. Fakt ist, dass auf der Rheinpromenade mittlerweile ein breites gastronomisches Angebot vorhanden ist. Gleichzeitig ist festzustellen, dass dieses gastronomische Angebot immer wieder zu immissionsschutzrechtlichen Konfliktlagen führt und geführt hat. Auch der zeitliche Aspekt muss in der Abwägung berücksichtigt werden; der nunmehr schon 10 Jahre dauert. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, nicht auf eine gewerbliche Erdgeschossnutzung zu bestehen.

Die Vorgaben des Gestaltungsbeirates wie Höhenentwicklung, Kubatur und Gestaltung finden insofern Berücksichtigung, dass der Investor die Höhenentwicklung aufgenommen hat. Hinsichtlich der Kubatur haben sich Investor und Verwaltung in einem Diskurs angenähert. Hinsichtlich der Gestaltung sind der Verwaltung 3 Punkte wichtig, die explizit zu betrachten sind:

  • Fassade zum Fischerort
  • vorhandenes integriertes Treppenhaus zum Nachbarn
  • Fassadengestaltung zu Rheinpromenade

 

Herr Kemkes geht nunmehr auf das Bauvorhaben anhand einer Power-Point-Präsentation ein.

Der Entwurf sieht vor, dass die Trauflinie zum Alten Markt aufgenommen wurde. Im rechten Gebäudeteil wird durchgängig auf die geplanten Loggien verzichtet, weil zur Seite Fischerort mehr Aufenthaltsräume angedacht sind. Zum Nachbargebäude Fischerort 13 hat man sich gegenüber der ursprünglichen Planung überlegt, das vorhandene Treppenhaus dem Nachbargebäude auch gestalterisch zuzuordnen, d. h. in der Fassadenentwicklung ist es als eigenständiges Gebäude mit Satteldach erkennbar. Daran lehnt sich das neue Gebäude mit einer heraufgesetzten Trauflinie an. Die Prämisse des eigenständigen Gebäudes war die, den höheren Gebäudeteil auf eigene Füße (Erdverbundenheit) zu stellen. Nach Rücksprache mit dem Architekten wurde nunmehr im Erdgeschossbereich der zurückgesetzte Teil vorgezogen und das Material Klinker bis auf den Erdboden fortgeführt wird. Die Verwaltung sieht diese Veränderung positiv; die Bodenständigkeit ist ausreichend dargestellt. Für den Bereich der Rheinpromenade wurden im Erdgeschoss nunmehr 2 größere Garagentore angelegt. Die Hauptgebäudefassade nimmt die Fassade der Rheinpromenade 19 auf, lediglich die Balkonteile in der Mitte stehen dann vor. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, die gesamte Gebäudefassade auf die Fassade des Nachbargebäudes Rheinpromenade 19 vorzuziehen. Im Gespräch mit dem Architekten und Investor wurde es dahin gehend geklärt, dass die Hauptgebäudefassade die Fassade der Rheinpromenade 19 aufnimmt. Die Vorgaben des Gestaltungsbereites führten dazu, dass durch die darzustellende Erdverbundenheit 3 kleinere Garagentore hätten ausgeführt werden müssen. Nach Umplanung des Architekten wurden dann 2 verschieden große Garagentore gewählt. Die Bodenständigkeit wurde erreicht. Durch diese Variante würden jedoch 2 Stellplätze weniger möglich sein, da der linke Pfeiler die Möglichkeit von 2 gleich großen Garagentoren verhindert.

 

Nunmehr stellt Herr Tichelhoven die überarbeitete Planung anhand einer Power-Point-Präsentation im Detail nochmals vor. Das neue Gebäude wird natürlich eine größere Kubatur gegenüber der jetzigen erfahren, was mit dem Gestaltungsbeirat abgestimmt ist. In den Plänen hat man sich nach Rücksprache mit der Verwaltung darauf geeinigt, die Bauflucht der Nachbarbebauung aufzunehmen und die Grundstücksgrenze einzuhalten. Es wird eine homogene durchgehende Fassadenfläche entstehen. Im Erdgeschoss sind PKW-Stellplätze geplant, die auf der Rheinpromenade mit hochwertigen Garagentoren versehen werden. Die Erschließung der Wohnungen in den anderen Geschossen erfolgt barrierefrei mit Aufzügen über den Fischerort. Die Wohnbereiche sind zur Rheinpromenade ausgerichtet, die anderen Räume wie Schlafzimmer u. a. sind zum Fischerort ausgerichtet. Im 3. OG beginnen bereits die geneigten Dachflächen auf der Seite des Fischerort.

Die Fassadengestaltung Fischerort wird durch Klinker bis auf den Boden heruntergeführt.

Auf der Seite Rheinpromenade wird eine erdverbundene Anbindung mit einem breiten und einem schmalen Garagentor realisiert.

Seitens des Investors gibt es einen Wunsch, die Erdverbundenheit anders darzustellen. Es würden schmalere Pfeiler bis auf den Boden geführt; in der Mitte stünde ein Pfeiler, der auch über die gesamte Höhe aufgebreitet wird. Ähnlich wie am Fischerort hätte man eine Auskragung und würde einen Bügel aus dem gleichen Material (Ziegelstein) schaffen, um auch auf der anderen Seite die Erdverbundenheit darzustellen.

 

Mitglied ten Brink äußert, dass der Ausschuss heute über das Vorhaben entscheiden soll. Wichtig bei dem Projekt ist, dass die Parklätze erhalten bleiben. Geplant sind 9 Wohnungen mit 9 Stellplätzen. Er teilt für die CDU-Fraktion mit, dass sie den Beschlussvorschlag der Verwaltung ablehnt und den nachfolgenden Antrag zur Abstimmung stellt:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt dem Bauvorhaben – wie vom Bauherrn beantragt – unter Verwendung der mit der Verwaltung abgestimmten Materialien und Farbauswahl der Klinkerfassaden zu.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Kaiser antwortet Herr Tichelhoven, dass das Gebäude deutlich höher ist wie das heutige Gebäude. Es ist allerdings keine Veränderung zur ursprünglichen Planung, die bereits damals vom Gestaltungsbeirat erarbeitet wurde.

 

Mitglied Spiertz stimmt dem Vorschlag von Mitglied ten Brink zu. Er möchte jedoch keine Stellplätze verlieren, da ein zukünftiger Eigentümer keine Möglichkeit in unmittelbarer Nähe hat, um sein Fahrzeug abzustellen.

 

Auch Mitglied Lindemann stimmt für seine Fraktion dem Vorschlag von Mitglied ten Brink zu.

Er stellt den Antrag, entsprechend zu beschließen.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Spiertz, sagt die Verwaltung zu, dass dem Bauherrn das Baurecht unmittelbar geschafft wird.