Sitzung: 14.06.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0762/2016
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt dem Bauvorhaben, wie vom Bauherrn beantragt, unter Verwendung der mit der Verwaltung abgestimmten Materialien und Farbwahl der Klinkerfassaden zu.
Mitglied Brouwer nimmt an der Beratung und
Abstimmung nicht teil. Als Vertreter nimmt Mitglied Spiegelhoff an der Beratung
und Abstimmung teil.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit,
dass das Vorhaben in den letzten Tagen für Bewegung gesorgt und die Verwaltung
aufgrund dessen vor allen Dingen in die Hauptsatzung der Stadt Emmerich am
Rhein gesehen hat. Die letzte endgültige Entscheidung hinsichtlich des
Vorhabens ist gemäß Hauptsatzung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung zu
treffen. Es handelt sich somit um keine Kenntnisnahme sondern es hat eine
Beschlussfassung zu erfolgen.
Zu den inhaltlichen Belangen ist zu sagen,
dass die Verwaltung das Bauvorhaben ausdrücklich begrüßt, da dadurch ein
städtebaulicher Missstand nachhaltig behoben wird. Die Verwaltung ist
allerdings nicht frei, sich den Wünschen des Investors hinzugeben; die
Verwaltung ist entsprechenden Bindungen unterworfen. Diese Bindungen sind im
Grunde nach im Diskurs zwischen Verwaltung und Investor im besten Falle
auszuheben.
Für das geplante Bauvorhaben waren 2 Aspekte
von Bedeutung; zum einen die Aussage des Rates, dass in der Erdgeschossebene
Gewerbe anzusiedeln ist, und zum anderen den Vorgaben des Gestaltungsbeirates.
Der Gestaltungsbeirat hat sich mit dem
Projekt über 3 Jahre bis zum Jahre 2009 beschäftigt; insbesondere aufgrund der
Höhenentwicklung. Es handelt sich um 7 Geschossebenen, die aus dem Baurecht
allein nicht zu entwickeln sind; hierfür war die Mitarbeit des
Gestaltungsbeirates erforderlich. Die Ergebnisse aus dem Gestaltungsbeirat
wurden im Jahre 2010 im Ausschuss vorgestellt und ausdrücklich begrüßt.
Der nunmehr vorliegende Planentwurf sieht,
entgegen der Aussage des Rates, im Erdgeschoss nur gewerbliche Nutzung
anzusiedeln, eine Garagennutzung vor. Die Verwaltung muss nun die Argumente
dafür und dagegen abwägen. Fakt ist, dass auf der Rheinpromenade mittlerweile
ein breites gastronomisches Angebot vorhanden ist. Gleichzeitig ist
festzustellen, dass dieses gastronomische Angebot immer wieder zu immissionsschutzrechtlichen
Konfliktlagen führt und geführt hat. Auch der zeitliche Aspekt muss in der
Abwägung berücksichtigt werden; der nunmehr schon 10 Jahre dauert. Die
Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, nicht auf eine gewerbliche Erdgeschossnutzung
zu bestehen.
Die Vorgaben des Gestaltungsbeirates wie
Höhenentwicklung, Kubatur und Gestaltung finden insofern Berücksichtigung, dass
der Investor die Höhenentwicklung aufgenommen hat. Hinsichtlich der Kubatur
haben sich Investor und Verwaltung in einem Diskurs angenähert. Hinsichtlich
der Gestaltung sind der Verwaltung 3 Punkte wichtig, die explizit zu betrachten
sind:
- Fassade zum Fischerort
- vorhandenes integriertes Treppenhaus zum Nachbarn
- Fassadengestaltung zu Rheinpromenade
Herr Kemkes geht nunmehr auf das Bauvorhaben
anhand einer Power-Point-Präsentation ein.
Der Entwurf sieht vor, dass die Trauflinie
zum Alten Markt aufgenommen wurde. Im rechten Gebäudeteil wird durchgängig auf
die geplanten Loggien verzichtet, weil zur Seite Fischerort mehr Aufenthaltsräume
angedacht sind. Zum Nachbargebäude Fischerort 13 hat man sich gegenüber der
ursprünglichen Planung überlegt, das vorhandene Treppenhaus dem Nachbargebäude
auch gestalterisch zuzuordnen, d. h. in der Fassadenentwicklung ist es als
eigenständiges Gebäude mit Satteldach erkennbar. Daran lehnt sich das neue
Gebäude mit einer heraufgesetzten Trauflinie an. Die Prämisse des
eigenständigen Gebäudes war die, den höheren Gebäudeteil auf eigene Füße
(Erdverbundenheit) zu stellen. Nach Rücksprache mit dem Architekten wurde
nunmehr im Erdgeschossbereich der zurückgesetzte Teil vorgezogen und das
Material Klinker bis auf den Erdboden fortgeführt wird. Die Verwaltung sieht
diese Veränderung positiv; die Bodenständigkeit ist ausreichend dargestellt.
Für den Bereich der Rheinpromenade wurden im Erdgeschoss nunmehr 2 größere
Garagentore angelegt. Die Hauptgebäudefassade nimmt die Fassade der
Rheinpromenade 19 auf, lediglich die Balkonteile in der Mitte stehen dann vor.
Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, die gesamte Gebäudefassade auf die
Fassade des Nachbargebäudes Rheinpromenade 19 vorzuziehen. Im Gespräch mit dem
Architekten und Investor wurde es dahin gehend geklärt, dass die
Hauptgebäudefassade die Fassade der Rheinpromenade 19 aufnimmt. Die Vorgaben des
Gestaltungsbereites führten dazu, dass durch die darzustellende
Erdverbundenheit 3 kleinere Garagentore hätten ausgeführt werden müssen. Nach
Umplanung des Architekten wurden dann 2 verschieden große Garagentore gewählt.
Die Bodenständigkeit wurde erreicht. Durch diese Variante würden jedoch 2
Stellplätze weniger möglich sein, da der linke Pfeiler die Möglichkeit von 2
gleich großen Garagentoren verhindert.
Nunmehr stellt Herr Tichelhoven die
überarbeitete Planung anhand einer Power-Point-Präsentation im Detail nochmals
vor. Das neue Gebäude wird natürlich eine größere Kubatur gegenüber der
jetzigen erfahren, was mit dem Gestaltungsbeirat abgestimmt ist. In den Plänen
hat man sich nach Rücksprache mit der Verwaltung darauf geeinigt, die Bauflucht
der Nachbarbebauung aufzunehmen und die Grundstücksgrenze einzuhalten. Es wird
eine homogene durchgehende Fassadenfläche entstehen. Im Erdgeschoss sind
PKW-Stellplätze geplant, die auf der Rheinpromenade mit hochwertigen
Garagentoren versehen werden. Die Erschließung der Wohnungen in den anderen
Geschossen erfolgt barrierefrei mit Aufzügen über den Fischerort. Die
Wohnbereiche sind zur Rheinpromenade ausgerichtet, die anderen Räume wie
Schlafzimmer u. a. sind zum Fischerort ausgerichtet. Im 3. OG beginnen bereits
die geneigten Dachflächen auf der Seite des Fischerort.
Die Fassadengestaltung Fischerort wird durch
Klinker bis auf den Boden heruntergeführt.
Auf der Seite Rheinpromenade wird eine
erdverbundene Anbindung mit einem breiten und einem schmalen Garagentor
realisiert.
Seitens des Investors gibt es einen Wunsch,
die Erdverbundenheit anders darzustellen. Es würden schmalere Pfeiler bis auf
den Boden geführt; in der Mitte stünde ein Pfeiler, der auch über die gesamte
Höhe aufgebreitet wird. Ähnlich wie am Fischerort hätte man eine Auskragung und
würde einen Bügel aus dem gleichen Material (Ziegelstein) schaffen, um auch auf
der anderen Seite die Erdverbundenheit darzustellen.
Mitglied ten Brink äußert, dass der Ausschuss
heute über das Vorhaben entscheiden soll. Wichtig bei dem Projekt ist, dass die
Parklätze erhalten bleiben. Geplant sind 9 Wohnungen mit 9 Stellplätzen. Er
teilt für die CDU-Fraktion mit, dass sie den Beschlussvorschlag der Verwaltung
ablehnt und den nachfolgenden Antrag zur Abstimmung stellt:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt dem
Bauvorhaben – wie vom Bauherrn beantragt – unter Verwendung der mit der
Verwaltung abgestimmten Materialien und Farbauswahl der Klinkerfassaden zu.
Auf Nachfrage von Mitglied Kaiser antwortet
Herr Tichelhoven, dass das Gebäude deutlich höher ist wie das heutige Gebäude.
Es ist allerdings keine Veränderung zur ursprünglichen Planung, die bereits
damals vom Gestaltungsbeirat erarbeitet wurde.
Mitglied Spiertz stimmt dem Vorschlag von
Mitglied ten Brink zu. Er möchte jedoch keine Stellplätze verlieren, da ein
zukünftiger Eigentümer keine Möglichkeit in unmittelbarer Nähe hat, um sein
Fahrzeug abzustellen.
Auch Mitglied Lindemann stimmt für seine
Fraktion dem Vorschlag von Mitglied ten Brink zu.
Er stellt den Antrag, entsprechend zu
beschließen.
Auf Nachfrage von Mitglied Spiertz, sagt die
Verwaltung zu, dass dem Bauherrn das Baurecht unmittelbar geschafft wird.