Sitzung: 14.06.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0748/2016
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 8 Baugesetzbuch
(BauGB), den Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein für einen Bereich
nördlich der Wardstraße, östlich der landwirtschaftlich genutzten Fläche,
südlich der Wohnbebauung an der Eltener Straße, und westlich der Eltener Straße
(Flurstücke 141, 142 und 148, Flur 27, Gemarkung Emmerich und Flurstück 625,
Flur 29, Gemarkung Emmerich) dahingehend zu ändern, dass die Darstellung einer
Wohnbaufläche sowie einer Fläche für Landwirtschaft umgewandelt wird in eine
„Sonderbaufläche Lebensmitteldiscounter“.
Die
Verfahrensgebietsgrenze der 87. Änderung des Flächennutzungsplans ist in der
Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 abzusehen.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage zu
diesem und dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt auf
Nachfrage von Mitglied Kaiser, dass das Instrument der Veränderungssperre nach
BauGB ein Hilfsmittel darstellt, um den Planungsvorgang zu sichern. Der
Planungsvorgang ist aufgrund einer obergerichtlichen Rechtsprechung in Münster
notwendig geworden. Das Oberverwaltungsgericht Münster sagt, dass ein
FNP-Verfahren durchgeführt werden muss. Es ist nicht ausreichend, in einem
vereinfachten Verfahren den FNP nachrichtlich zu ändern. Den materiellen Teil,
um den es geht, wird im Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Herr Kemkes ergänzt, dass entsprechende
Bauanträge für den Bereich vorliegen. Hierfür muss ein geordneter Planungsablauf
gesichert werden, der die Veränderungssperre notwendig macht.
Mitglied Brouwer stellt den Antrag, nach
Vorlage zu beschließen.