Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beschließt (vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat lt. TOP 3) den 10% Eigenanteil des Trägers an den Finanzpauschalen des Landes zur Finanzierung der Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen für die Kindertageseinrichtung Sterntaler bis zu einer Höhe von maximal 18.000 € aus städtischen Mitteln bereitzustellen.

 

Für den laufenden Betrieb der 4. Gruppe erhält die Stiftung einen jährlichen freiwilligen Zuschuss gemäß § 20 Abs. 2 KiBiz in Höhe des jeweiligen Kürzungsbetrages. Darüber hinaus wird befristet für das Kindergartenjahr 2016/2017 der ausfallende Landesanteil zur bezuschussungsfähigen Miete aus städtischen Mitteln übernommen.

 

 


 

Frau Sluyter verweist auf die vorliegende Tischvorlage, der auch die Anträge der Vereinigten Hoppen- und Hompheus-Stiftung vom 13.06.2016 auf freiwillige Förderung zu der Investitionsmaßnahme und den laufenden Betriebskosten aus kommunalen Mitteln zum Ausbau der Kindertageseinrichtung Sterntaler beiliegen. Die Stiftung könne nur zusätzliche Plätze zur Verfügung stellen, wenn diese kostenneutral seien. Daher wurden durch die Stiftung die entsprechenden Anträge gestellt. Durch die geplanten Maßnahmen sei es möglich, relativ günstig 25 zusätzliche Ü3-Plätze zu schaffen. 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Mitglied Lorenz gemäß Vorlage der Verwaltung zu beschließen, abstimmen.