Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den Eigenanteil von 10 Prozent an den  Ü3-Investitionskostenpauschalen bis zu einem Betrag in Höhe von 18.000,- € aus kommunalen Mittel zu finanzieren.

 

 


 

Mitglied Sigmund bezieht sich auf das Rundschreiben des LVR-Landesjugendamtes Rheinland vom 24.03.2016 in dem ein Bewilligungszeitraum bis zum 30.06.2019, zur investiven freiwilligen Förderung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ü3-Ausbau zugesagt wird und fragt nach

 

1.    Wie viele Ü-3 Plätze fehlen in Emmerich, wie hoch ist der  tatsächliche Bedarf bis  zum Jahre 2019?     

2.    Wie kann und soll dieser Bedarf – wenn es denn eine Lücke gibt – bis wann gedeckt werden?

3.    Welche Kosten sind neben den Investitionskosten – hier geht es um Zuschussinvestitionskosten – zu erwarten?

4.    Wie wird dieser hochgerechnete und abgeschätzte Bedarf bei den Kennzahlen zum Haushalt 2017 ff. durch Fortschreibung finanzplanerisch abgebildet?

5.    Deckt  der Zuschuss zu den Investitionskosten durch den Landschaftsverband die tatsächlichen investiven Kosten, unter Berücksichtigung des städt. Anteils von 10 % ab oder sind Mehrkosten zu erwarten?

6.    Reicht der potentielle Förderbetrag aus, um die Fertigstellung von zusätzlichen Ü 3-Plätzen zu gewährleisten – sprich, was ist der Finanzierungsplan? und

7.    Was beinhaltet die Kostenaufstellung, laut der zwei Anlagen zum  Förderantrag an das Land, der bis zum 30.08 gestellt werden muss?

 

Um eine politische Entscheidung zu treffen, wünscht er eine Beantwortung von der Verwaltung im Rahmen des Protokolls.

 

Dieses wird vom Vorsitzenden zugesagt und er lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.

 

Anmerkung der Verwaltung zu de o. g. Fragen:

 

Zur Beantwortung der Fragen 1 – 7 möchte die Verwaltung auf die Vorlagen der Jugendhilfeausschusssitzung vom 10.03.2016 TOP 4 und vom 16.06.2016 TOP 3 bis TOP 7 verweisen, die im Ratsinformationssystem abgerufen werden können.

Der Jugendhilfeausschuss wird im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung regelmäßig durch das Jugendamt informiert und trifft die entsprechenden Beschlüsse im Rahmen seiner Aufgaben. Derzeit stehen die Kindergartenjahre 2016/2017 und 2017/2018 im Fokus.  Teilweise sind die Kinder, die in 2019 einen Kita-Platz beanspruchen werden noch nicht geboren. Es wird aber von relativ konstanten Zahlen ausgegangen. Lt. Standesamt liegen die Geburtenzahlen in den letzten 4 Jahren im Schnitt bei 281 Kindern pro Jahr. Schwierig zu ermitteln ist der Bedarf der Kinder unter 3 Jahren, da die Inanspruchnahme durch die Eltern nicht vorausgesagt werden kann.  Vermutet wird hier in den nächsten Jahren ein Anstieg.    

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2016/2017 ist als Anlage 1 beigefügt.

Die Zahlen der Ü3-Kinder im angegeben Geburtszeitraum (KRZN-Statistik 31.01.2016) wurden zum Stichtag 30.04.2016 erneut erhoben; es konnte eine weitere Erhöhung der Ü3-Kinderzahlen festgestellt werden.

 

                                                            Stand 31.01.2016                    Stand 30.04.2016

Kindergartenjahr 2016/2017                           863                                          869

Kindergartenjahr 2017/2018                           849                                          859

Kindergartenjahr 2018/2019                           853                                          869

 

Die in Emmerich zum Zeitpunkt der Erhebung gemeldeten Flüchtlingskinder sind hier enthalten.

Durch die Einrichtung der Übergangsgruppe in der Kita Polderbusch bis einschließlich Kindergartenjahr 2017/2018 und der geplanten Dauereinrichtung der 4. Gruppe in der Kita Sterntaler kann der Bedarf an Ü3-Plätzen vermutlich bis zum 01.08.2018 gesichert werden.

Die Warteliste der Ü3-Kinder zum Zeitpunkt der Erstellung der JHA Vorlage vom 10.03.2016 konnte durch die  Aufnahme der Ü3-Kinder in der Kita Polderbusch fast gänzlich abgearbeitet werden. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass nicht alle Kinder, die einen Ü3-Platz wünschen, auf der zentralen Warteliste des Jugendamtes stehen, da einige Eltern nur einen Platz in ihrer Wunscheinrichtung  belegen möchten und Wartezeiten dafür in Kauf nehmen.  Aktuell befinden sich erneut 17   Ü3-Kinder auf der zentralen Warteliste, die hauptsächlich zugezogen sind und für die es zum Anmeldetermin November 2015 bzw. zum Stichtag 15.03.2016 keine Anmeldungen gab. Sobald klar ist, wann die  Kita Sterntaler in Betrieb genommen werden kann, werden die Eltern über die zusätzlichen Plätze informiert.

Das weitere Ziel der Verwaltung ist, die Schließung der Kita Gasthausstraße mit derzeit 40 Ü3-Plätzen ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 und die auslaufenden 18 Plätze im Übergang aus der Kita Polderbusch durch neue Ü3-Plätze aufzufangen. Im März 2013 wurde die Fortführung der Gasthausstraße für 5 Jahre beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt wurde hinsichtlich des demographischen Wandels noch von einer Reduzierung der Kinderzahlen ausgegangen.  Durch Zuzüge und stabile Geburtenzahlen musste eine neue Planung erfolgen. Darüber hinaus wird von einem weiteren Bedarf an U3-Plätzen ausgegangen.  Derzeit ist in Planung, 4 Gruppen    Typ II (20 Kinder, davon 4-6 Kinder im Alter von 2 Jahren)  ab dem Kindergartenjahr 2018/2019, zu schaffen. Es wird auch über eine stufenweise Einrichtung der Plätze nachgedacht. 

Verschiedene Möglichkeiten der Erweiterung sowie verschiedene Standorte wurden bereits geprüft. Derzeit steht noch ein Gespräch mit einem möglichen Investor aus.

Die Erweiterung der Plätze ab 2018/2019 wird sowohl Investitionskostenzuschüsse, als auch die Erhöhung der laufenden Betriebskosten (gesetzliche und freiwillige Zuschüsse) nach sich ziehen. Derzeit  können keine genauen Aussagen zu möglichen Investitionskosten gemacht werden. Sobald eine konkrete Lösung für die Schaffung der zusätzlichen Plätze vorliegt, erfolgt hierzu eine Kostenschätzung. Hinzu kommt, dass zum jetzigen Zeitpunkt unklar ist, in welcher Höhe noch Bundes- oder Landesmittel fließen werden. Die grundsätzlichen Investitionskostenpauschalen sind aus den Förderrichtlinien (Anlage TOP 5 HFA- Sitzung vom 21.06.2016) ersichtlich.

Die zusätzlichen Betriebskosten für die weiteren Kita-Plätze werden für die Jahre bis 2019 anhand der derzeitigen Kosten ermittelt und hochgerechnet. Weiterhin soll das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) im Bereich der Finanzierung verändert werden. Die Planzahlen werden dann im  Rahmen der  Haushaltsplanberatungen 2017 zur Diskussion gestellt. 

Hinsichtlich der Fragen 5 bis 7 erfolgt ebenfalls ein Verweis auf die Vorlagen des JHA vom 16.06.2016. Die Kosten für die Neuschaffung der Ü3-Plätze in der Kita Sterntaler werden durch den Eigentümer (Anbau der Mehrzweckhalle gegen Mieterhöhung), die Landesmittel (Kontingent 180.000 €)  und den Zuschuss der Stadt Emmerich gedeckt.

Der Zuschuss zur Schaffung der neuen Ü3-Plätze wird bis zu einer Höhe von

18.000 € (10 % Eigenanteil an den Landesmitteln) der Kita-Sterntaler zugesprochen (Beschluss JHA v. 16.06.2016 vorbehaltlich der Entscheidung HFA und Rat). Die entsprechende Kostenkalkulation wird vom Träger hier noch eingereicht.  Die Kostenaufstellung beinhaltet die Aus- und Umbaukosten im bestehenden Gebäude sowie die komplette Einrichtung einschl. Spielmaterialien.