Sitzung: 21.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04 - 16 0773/2016
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
den Eigenanteil von 10 Prozent an den
Ü3-Investitionskostenpauschalen bis zu einem Betrag in Höhe von 18.000,-
€ aus kommunalen Mittel zu finanzieren.
Mitglied Sigmund bezieht sich auf das Rundschreiben des LVR-Landesjugendamtes Rheinland vom 24.03.2016 in dem ein Bewilligungszeitraum bis zum 30.06.2019, zur investiven freiwilligen Förderung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ü3-Ausbau zugesagt wird und fragt nach
1.
Wie viele Ü-3 Plätze fehlen in
Emmerich, wie hoch ist der tatsächliche
Bedarf bis zum Jahre 2019?
2.
Wie kann und soll dieser Bedarf – wenn
es denn eine Lücke gibt – bis wann gedeckt werden?
3.
Welche Kosten sind neben den
Investitionskosten – hier geht es um Zuschussinvestitionskosten – zu erwarten?
4.
Wie wird dieser hochgerechnete und
abgeschätzte Bedarf bei den Kennzahlen zum Haushalt 2017 ff. durch
Fortschreibung finanzplanerisch abgebildet?
5.
Deckt
der Zuschuss zu den Investitionskosten durch den Landschaftsverband die
tatsächlichen investiven Kosten, unter Berücksichtigung des städt. Anteils von
10 % ab oder sind Mehrkosten zu erwarten?
6. Reicht
der potentielle Förderbetrag aus, um die Fertigstellung von zusätzlichen Ü
3-Plätzen zu gewährleisten – sprich, was ist der Finanzierungsplan? und
7. Was
beinhaltet die Kostenaufstellung, laut der zwei Anlagen zum Förderantrag an das Land, der bis zum 30.08
gestellt werden muss?
Um eine politische
Entscheidung zu treffen, wünscht er eine Beantwortung von der Verwaltung im
Rahmen des Protokolls.
Dieses wird vom Vorsitzenden zugesagt und er lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.
Anmerkung der Verwaltung zu de o. g. Fragen:
Zur Beantwortung der Fragen 1 – 7 möchte die Verwaltung auf
die Vorlagen der Jugendhilfeausschusssitzung vom 10.03.2016 TOP 4 und vom
16.06.2016 TOP 3 bis TOP 7 verweisen, die im Ratsinformationssystem abgerufen
werden können.
Der Jugendhilfeausschuss wird im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung
regelmäßig durch das Jugendamt informiert und trifft die entsprechenden
Beschlüsse im Rahmen seiner Aufgaben. Derzeit stehen die Kindergartenjahre
2016/2017 und 2017/2018 im Fokus.
Teilweise sind die Kinder, die in 2019 einen Kita-Platz beanspruchen
werden noch nicht geboren. Es wird aber von relativ konstanten Zahlen
ausgegangen. Lt. Standesamt liegen die Geburtenzahlen in den letzten 4 Jahren
im Schnitt bei 281 Kindern pro Jahr. Schwierig zu ermitteln ist der Bedarf der
Kinder unter 3 Jahren, da die Inanspruchnahme durch die Eltern nicht
vorausgesagt werden kann. Vermutet wird
hier in den nächsten Jahren ein Anstieg.
Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2016/2017 ist als
Anlage 1 beigefügt.
Die Zahlen der Ü3-Kinder im angegeben Geburtszeitraum
(KRZN-Statistik 31.01.2016) wurden zum Stichtag 30.04.2016 erneut erhoben; es
konnte eine weitere Erhöhung der Ü3-Kinderzahlen festgestellt werden.
Stand
31.01.2016 Stand
30.04.2016
Kindergartenjahr 2016/2017 863 869
Kindergartenjahr 2017/2018 849 859
Kindergartenjahr 2018/2019 853 869
Die in Emmerich zum Zeitpunkt der Erhebung
gemeldeten Flüchtlingskinder sind hier enthalten.
Durch die Einrichtung der Übergangsgruppe in
der Kita Polderbusch bis einschließlich Kindergartenjahr 2017/2018 und der
geplanten Dauereinrichtung der 4. Gruppe in der Kita Sterntaler kann der Bedarf
an Ü3-Plätzen vermutlich bis zum 01.08.2018 gesichert werden.
Die Warteliste der Ü3-Kinder zum Zeitpunkt
der Erstellung der JHA Vorlage vom 10.03.2016 konnte durch die Aufnahme der Ü3-Kinder in der Kita
Polderbusch fast gänzlich abgearbeitet werden. Es wird allerdings darauf
hingewiesen, dass nicht alle Kinder, die einen Ü3-Platz wünschen, auf der
zentralen Warteliste des Jugendamtes stehen, da einige Eltern nur einen Platz
in ihrer Wunscheinrichtung belegen
möchten und Wartezeiten dafür in Kauf nehmen.
Aktuell befinden sich erneut 17
Ü3-Kinder auf der zentralen Warteliste, die hauptsächlich zugezogen sind
und für die es zum Anmeldetermin November 2015 bzw. zum Stichtag 15.03.2016
keine Anmeldungen gab. Sobald klar ist, wann die Kita Sterntaler in Betrieb genommen werden
kann, werden die Eltern über die zusätzlichen Plätze informiert.
Das weitere Ziel der Verwaltung ist, die
Schließung der Kita Gasthausstraße mit derzeit 40 Ü3-Plätzen ab dem
Kindergartenjahr 2018/2019 und die auslaufenden 18 Plätze im Übergang aus der
Kita Polderbusch durch neue Ü3-Plätze aufzufangen. Im März 2013 wurde die
Fortführung der Gasthausstraße für 5 Jahre beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt
wurde hinsichtlich des demographischen Wandels noch von einer Reduzierung der
Kinderzahlen ausgegangen. Durch Zuzüge
und stabile Geburtenzahlen musste eine neue Planung erfolgen. Darüber hinaus
wird von einem weiteren Bedarf an U3-Plätzen ausgegangen. Derzeit ist in Planung, 4 Gruppen Typ II (20 Kinder, davon 4-6 Kinder im
Alter von 2 Jahren) ab dem
Kindergartenjahr 2018/2019, zu schaffen. Es wird auch über eine stufenweise
Einrichtung der Plätze nachgedacht.
Verschiedene Möglichkeiten der Erweiterung
sowie verschiedene Standorte wurden bereits geprüft. Derzeit steht noch ein
Gespräch mit einem möglichen Investor aus.
Die Erweiterung der Plätze ab 2018/2019 wird
sowohl Investitionskostenzuschüsse, als auch die Erhöhung der laufenden
Betriebskosten (gesetzliche und freiwillige Zuschüsse) nach sich ziehen.
Derzeit können keine genauen Aussagen zu
möglichen Investitionskosten gemacht werden. Sobald eine konkrete Lösung
für die Schaffung der zusätzlichen Plätze vorliegt, erfolgt hierzu eine
Kostenschätzung. Hinzu kommt, dass zum jetzigen Zeitpunkt unklar ist, in
welcher Höhe noch Bundes- oder Landesmittel fließen werden. Die grundsätzlichen
Investitionskostenpauschalen sind aus den Förderrichtlinien (Anlage TOP 5 HFA-
Sitzung vom 21.06.2016) ersichtlich.
Die zusätzlichen Betriebskosten für
die weiteren Kita-Plätze werden für die Jahre bis 2019 anhand der derzeitigen
Kosten ermittelt und hochgerechnet. Weiterhin soll das Kinderbildungsgesetz
(KiBiz) im Bereich der Finanzierung verändert werden. Die Planzahlen werden
dann im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2017 zur Diskussion
gestellt.
Hinsichtlich der Fragen 5 bis 7 erfolgt
ebenfalls ein Verweis auf die Vorlagen des JHA vom 16.06.2016. Die Kosten für
die Neuschaffung der Ü3-Plätze in der Kita Sterntaler werden durch den
Eigentümer (Anbau der Mehrzweckhalle gegen Mieterhöhung), die Landesmittel
(Kontingent 180.000 €) und den Zuschuss
der Stadt Emmerich gedeckt.
Der Zuschuss zur Schaffung der neuen
Ü3-Plätze wird bis zu einer Höhe von
18.000 € (10 % Eigenanteil an den
Landesmitteln) der Kita-Sterntaler zugesprochen (Beschluss JHA v. 16.06.2016
vorbehaltlich der Entscheidung HFA und Rat). Die entsprechende
Kostenkalkulation wird vom Träger hier noch eingereicht. Die Kostenaufstellung beinhaltet die Aus- und
Umbaukosten im bestehenden Gebäude sowie die komplette Einrichtung einschl.
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