Mitglied Bartels fragt an, wie der Sachstand zum Verfahren Brinkhaus aussieht.

Herr Kemkes erklärt, dass eine Abstimmung mit den zuständigen Trägern erfolgt ist (hinsichtlich Hochwassergenehmigung). Auflagen daraus waren, die Fassaden zu verändern und zurückzuspringen, da man in den oberen Geschossen in die Nähe des Hochwasserschutzraumes hineinkam. Das größere Problem besteht in der Abstimmung mit der Bodendenkmalpflege. Bei der Statik stellte sich heraus, dass das Gebäude umfangreich mit einer Pfahlgründung zu gründen ist. Die Untere Denkmalbehörde befürchtet durch den Eingriff, dass Bodendenkmäler zerstört werden. Ein entsprechender Termin mit dem Bauherrn, Architekten und Bodendenkmalbehörde wird in naher Zukunft stattfinden, um eine Lösung zu finden.