Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Nachtragssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen.

 

Dafür: 3         Dagegen: 3                  Enthaltungen: 4

 

Vorsitzender Ludwig stellt fest, dass von Mitglied Trüpschuch  ein Antrag vorliegt, der vorsieht, die redaktionellen Änderungen sowie die Änderungen aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben sowie die Einstufung der Bezieher von Leistungen nach SGB II, SGB XII und AsylbLG in die Stufe 0 der Beitragstabelle bereits zur beschließen. Die Änderung der Beitragstabelle, wie in Anlage 2 von der Verwaltung vorgeschlagen, solle erst nach erneuter Beratung in einer späteren Sitzung beschlossen werden. Über diesen Antrag wird abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die redaktionellen Änderungen der als Anlage 1 beigefügten Nachtragssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen sowie die Stufe 0 in der Tabelle (Anlage 2 der Vorlage) auf 22.500 € zu erhöhen. Die anderen Einkommensstufen in der Tabelle sollen noch einmal beraten werden.  

 

Dafür: 3                       Dagegen: 2                    Enthaltungen: 5

 

Der Beschlussvorschlag von Mitglied Trüpschuch wird als Empfehlung an den Rat weitergegeben.  

 

 


Neben der Einarbeitung redaktioneller Änderungen, die aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben notwendig geworden sind, sind ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 Änderungen der Elternbeitragstabelle vorgesehen. Verwaltungsseitig werden die in der Verwaltungsvorlage dargestellten Änderungen erläutert.   

 

Mitglied Trüpschuch teilt mit, ihre Fraktion habe bei genauer Betrachtung der Elternbeitragstabelle Unstimmigkeiten - u.a. die Abstände der einzelnen Einkommensstufen betreffend -  festgestellt. Die Beitragstabelle sei aus Sicht der SPD-Fraktion in der vorliegenden Form nicht beschlussfähig. Sie stellt daher den Antrag, diese erst in einer kommenden Sitzung nach weiterer Überarbeitung und Beratung zu beschießen.   

Gegen die redaktionellen Änderungen sowie die Änderungen aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben gebe es keine Bedenken, diese bereits zu beschließen.

 

Vorsitzender Ludwig macht folgende Anmerkungen zur Beitragstabelle und bittet die Verwaltung bei einer Überarbeitung um entsprechende Beachtung:

 

Elternbeiträge  Kinder U3 (45 Std.)

 

Alte Tabelle:    Stufe 2 bis Jahresbrutto 36.813 €      Beitrag 160,96 € monatlich.

Neue Tabelle:  Stufe 2 ab  Jahresbrutto 36.001 €     Beitrag  292,00 € monatlich. Diese Änderung führe bei einem Familienverdienst von z.B. 36.001 €  zur einer Beitragssteigerung von 81 %.  Die Einkommensgrenze Stufe 2 müsse daher auf 37.000 € geändert werden.

 

Alte Tabelle:    Stufe 4 bis Jahresbrutto 61.355 €       Beitrag 416,31 € monatlich.

Neue Tabelle:  Stufe 4 ab  Jahresbrutto 61.001 €      Beitrag 603,00 € monatlich.

Hier betrage die Steigerung für Einkommen knapp über 61.000 €  ca.  45%. Die Einkommensgrenze Stufe 4 müsse daher auf 62.000 € geändert werden.

 

Mitglied Bongers schließt sich der Auffassung des Bürgermeisters an, es sei sinnvoll, den ganzen TOP nach den Sommerferien erneut zu beraten. Sie bittet dann aber um detaillierte  Erläuterungen durch die Verwaltung, um eine endgültige Beratung zu ermöglichen.

 

Frau Niemeck weist auf die Belastung durch die Elternbeiträge für Familien im Sozialhilfebezug hin. Die Einstufung dieses Personenkreises in Stufe 0 sei für die Kommunalpolitik eine Möglichkeit, Familien, die wegen Sozialhilfebezug wenig Einkommen zur Verfügung haben, zu entlasten.  

 

Mitglied Weicht stellt für die BGE den Antrag, die Nachtragssatzung, so wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.

 

Der Vorsitzende lässt erst über den Antrag von Mitglied Weicht abstimmen.