Sitzung: 06.07.2016 Rat
Mitglied Schaffeld verweist auf die Rückstaus, die in beiden Richtungen in den Stoßzeiten auf der Rheinbrücke entstehen, ohne dass hierfür ein Grund erkennbar ist. Ihrer Meinung nach liegt dieses an der Ampelschaltung. Sie bittet dieses zu überprüfen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass die Frage mit dem Landesbetrieb NRW kürzlich erörtert wurde. Eine Beantwortung wird der Niederschrift beigefügt.
Anmerkung der Verwaltung:
Die
Verkehrssituation zwischen der Rheinbrücke und der Autobahnabfahrt wurde in
Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, der Polizei und den
Straßenverkehrsamt analysiert. Es wurden Verkehrszählungen und unter
Betrachtung dieser aktuellen Zahlen ein Leistungsfähigkeitsnachweis der
Lichtsignalanlage A3/B220 durchgeführt. Dieser ergibt, das der Verkehrsablauf
in Stufe D (A-F) einzuordnen ist, d. h. der Verkehrszustand ist noch stabil.
Zusammenfassend
kann festgehalten werden, dass die Ursache des Rückstaus bis hin zur
Rheinbrücke im
Bereich der Einmündung der A3 auf die B220 liegt.
Eine angedachte Änderung
der verkehrsabhängigen Schaltung, mit entsprechender Vergrößerung der
Grünzeiten für die B220, hätte jedoch einen gefahrenträchtigen Rückstau auf die
Abbiegespur der A3 zur Folge. Diese Überlegung wurde verworfen.
Der Landesbetrieb
überprüft daher zur Zeit intern, ob eine Verlängerung der Rechtsabbiegespur auf
die A 3, ohne Verbreiterung der Rampe, baulich möglich ist. Die Umsetzung der
Planung würde jedoch nicht automatisch zu einer Auflösung des Rückstaus, wohl
aber zu einer Reduzierung führen, da sich hierzu auch das Verhalten der
Verkehrsteilnehmer ändern müsste.
Die
Lichtsignalanlage ist bedarfgesteuert, d. h., im Falle zu großer Lücken
zwischen den einzelnen Fahrzeugen wird der Schaltung signalisiert, dass der
Verkehr abgenommen hat und kein akuter Bedarf besteht. Dies mit dem Ergebnis,
dass die Grünphase abgebrochen und auf Rot geschaltet wird.