Mitglied Schaffeld verweist auf die Rückstaus, die in beiden Richtungen in den Stoßzeiten auf der Rheinbrücke entstehen, ohne dass hierfür ein Grund erkennbar ist. Ihrer Meinung nach liegt  dieses an der Ampelschaltung. Sie bittet dieses zu überprüfen.

 

Erster Beigeordneter  Dr. Wachs teilt mit, dass die Frage mit dem Landesbetrieb NRW kürzlich erörtert wurde. Eine Beantwortung wird der Niederschrift beigefügt.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Verkehrssituation zwischen der Rheinbrücke und der Autobahnabfahrt wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, der Polizei und den Straßenverkehrsamt analysiert. Es wurden Verkehrszählungen und unter Betrachtung dieser aktuellen Zahlen ein Leistungsfähigkeitsnachweis der Lichtsignalanlage A3/B220 durchgeführt. Dieser ergibt, das der Verkehrsablauf in Stufe D (A-F) einzuordnen ist, d. h. der Verkehrszustand ist noch stabil.

 

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Ursache des Rückstaus bis hin zur

Rheinbrücke im Bereich der Einmündung der A3 auf die B220 liegt.

Eine angedachte Änderung der verkehrsabhängigen Schaltung, mit entsprechender Vergrößerung der Grünzeiten für die B220, hätte jedoch einen gefahrenträchtigen Rückstau auf die Abbiegespur der A3 zur Folge. Diese Überlegung wurde verworfen.

Der Landesbetrieb überprüft daher zur Zeit intern, ob eine Verlängerung der Rechtsabbiegespur auf die A 3, ohne Verbreiterung der Rampe, baulich möglich ist. Die Umsetzung der Planung würde jedoch nicht automatisch zu einer Auflösung des Rückstaus, wohl aber zu einer Reduzierung führen, da sich hierzu auch das Verhalten der Verkehrsteilnehmer ändern müsste.

Die Lichtsignalanlage ist bedarfgesteuert, d. h., im Falle zu großer Lücken zwischen den einzelnen Fahrzeugen wird der Schaltung signalisiert, dass der Verkehr abgenommen hat und kein akuter Bedarf besteht. Dies mit dem Ergebnis, dass die Grünphase abgebrochen und auf Rot geschaltet wird.