Sitzung: 30.08.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 6, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0834/2016
Beschlussvorschlag
Zu 1)
I.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB vom 30.06.2011
1.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
Parkgebühren mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
Erreichbarkeit der Begegnungsstätte mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
3.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
Anzahl der Wohnungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
4.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
Geschossigkeit des Baukörpers mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
ist.
II.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB vom 05.06.2014
1.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des
Bedarfes eines Lebensmittelmarktes mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
2.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des
Schallschutzes der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
3.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
öffentlichen Toiletten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
4.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
Zugänglichkeit der Dachterrasse mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
ist.
5.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
Fassadengestaltung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
6.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
Platzfläche nordöstlich des Gebäudes mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
III.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB zur 89. Flächennutzungsplanänderung
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur 89.
Flächennutzungsplanänderung, die ebenfalls den Bebauungsplan Nr. E 18/13 - VEP
Neumarkt- betreffen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind. Es
wird auf die Darstellung im Rahmen der 89. Flächennutzungsplanänderung (Vorlage
05-16 0833/2016) verwiesen.
IV.
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
1.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des
Immissionsschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des
Hochwasserschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.1
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
Trafostation mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.2
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
Trafostation mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 26.04.2016 bezüglich
des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. E 18/13 - VEP Neumarkt - zu ändern.
Das geänderte
Verfahrensgebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. E 18/13 – VEP
Neumarkt – ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie
gekennzeichnet.
Zu 3)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. E 18/13 - VEP Neumarkt - als Offenlegungsentwurf und
beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Vorsitzender Jansen teilt mit, dass die
Tagesordnungspunkte 3, 4 und 5 gemeinsam beraten werden; die Abstimmung erfolgt
getrennt.
Mitglied Leypoldt teilt mit, dass er bei den
Tagesordnungspunkten 3, 4 und 5 wegen Befangenheit an der Beratung und
Abstimmung nicht teilnimmt. Als Vertreter für diese Tagesordnungspunkte
übernimmt Mitglied Bartels die Funktion.
Vorsitzender Jansen lässt über den
gemeinsamen Antrag der Mitglieder Lindemann und ten Brink, nach Vorlage zu
beschließen, abstimmen.