Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

I.              Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 30.06.2011

 

1.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Parkgebühren mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Erreichbarkeit der Begegnungsstätte mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Anzahl der Wohnungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

4.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Geschossigkeit des Baukörpers mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

II.            Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 05.06.2014

 

1.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Bedarfes eines Lebensmittelmarktes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Schallschutzes der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der öffentlichen Toiletten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

4.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Zugänglichkeit der Dachterrasse mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

5.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Fassadengestaltung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

6.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Platzfläche nordöstlich des Gebäudes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

III.           Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 89. Flächennutzungsplanänderung

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur 89. Flächennutzungsplanänderung, die ebenfalls den Bebauungsplan Nr. E 18/13 - VEP Neumarkt- betreffen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind. Es wird auf die Darstellung im Rahmen der 89. Flächennutzungsplanänderung (Vorlage 05-16 0833/2016) verwiesen.

 

IV. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

1.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Immissionsschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Hochwasserschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.1  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Trafostation mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.2  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Trafostation mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 26.04.2016 bezüglich des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. E 18/13 - VEP Neumarkt - zu ändern.

 

Das geänderte Verfahrensgebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. E 18/13 – VEP Neumarkt – ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 

 

Zu 3)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. E 18/13 - VEP Neumarkt - als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Vorsitzender Jansen teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte 3, 4 und 5 gemeinsam beraten werden; die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

Mitglied Leypoldt teilt mit, dass er bei den Tagesordnungspunkten 3, 4 und 5 wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilnimmt. Als Vertreter für diese Tagesordnungspunkte übernimmt Mitglied Bartels die Funktion.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder Lindemann und ten Brink, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.