Sitzung: 22.11.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Es werden keine Einwände gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegten Niederschriften erhoben. Somit werden diese vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.