Sitzung: 08.09.2016 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Da keine Einwände gegen die
gemäß § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den
Rat und die Ausschüsse zur
Feststellung vorgeschriebene Niederschrift erhoben
werden,
wird diese vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.