Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2016 gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO NRW Entlastung zu erteilen.
  2. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gemäß § 4 c EigVO, den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2015 festzustellen und
  3. den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:

a)    Abführung eines Betrages i. H. v. 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und

b)    die Einstellung eines Betrages i. H. v. 1.213.842,54 € in die allgemeine Rücklage (Gewinnrücklage) sowie

  1. den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.

Herr Friedrich vom Wirtschaftsprüfungsbüro Eversheim/Stuible fasst anhand einer

Power-Point-Präsentation (diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt)

die wichtigsten Punkte der vorgenommenen Prüfung zusammen. Wirtschaftlich

kann man sagen, dass es im Jahr 2015 zu einem sehr positiven Ergebnis ge4

kommen ist. Der Jahresüberschuss beträgt 2.196 T€.

Auch in diesem Jahr konnte wieder ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

erteilt werden.

Mitglied Spiegelhoff attestiert der Betriebsleitung sowie deren Mitarbeiter im Namen

seiner Fraktion Anerkennenung für die gute geleistete Arbeit und stellt den

Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Stimmen dafür 16 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 0