Sitzung: 08.09.2016 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 16 0841/2016
Beschlussvorschlag
- Der
Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2016 gemäß
§ 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO NRW Entlastung zu erteilen.
- Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschließt gemäß § 4 c EigVO, den Jahresabschluss
der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2015 festzustellen und
- den
Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:
a)
Abführung eines Betrages i. H. v. 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am
Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und
b)
die Einstellung eines Betrages i. H. v. 1.213.842,54 € in die allgemeine
Rücklage (Gewinnrücklage) sowie
- den
Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.
Herr Friedrich vom
Wirtschaftsprüfungsbüro Eversheim/Stuible fasst anhand einer
Power-Point-Präsentation
(diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt)
die wichtigsten Punkte der
vorgenommenen Prüfung zusammen. Wirtschaftlich
kann man sagen, dass es im
Jahr 2015 zu einem sehr positiven Ergebnis ge4
kommen ist. Der
Jahresüberschuss beträgt 2.196 T€.
Auch in diesem Jahr konnte
wieder ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
erteilt werden.
Mitglied Spiegelhoff
attestiert der Betriebsleitung sowie deren Mitarbeiter im Namen
seiner Fraktion
Anerkennenung für die gute geleistete Arbeit und stellt den
Antrag auf Abstimmung nach
Vorlage.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen
dafür 16 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 0