Sitzung: 25.08.2016 Ortsausschuss Elten
Bezug nehmend auf die Eingabe führt
Herr Kemkes aus, dass dieser in zwei Punkten die Belange des Ortsteile Elten
beträfe und daher im Ortsausschuss vorzuberaten sei. Einmal sei es das Anlegen
eines Schutzstreifens an der Lobither Straße welcher vorhanden, jedoch
verblichen sei. Hierzu sei bereits Kontakt zum Landesbetrieb aufgenommen wurde.
In der Stellungnahme wurde auf die Straßenverkehrsordnung hingewiesen, die
besage, dass eine Anlage von Schutzstreifen in Außerortslagen nicht zulässig
sei. Ähnliches gelte für den Bereich Tichelkamp, für den die Stadt
Straßenbaulastträger sei.
Die gesetzlichen Vorgaben
besagten, dass Straßenbreiten von mindestens 7 Metern notwendig seien, um einen
Schutzstreifen anzulegen. Da der Tichelkamp durchgängig nur 5 Meter breit sei,
könne auch dort kein Schutzstreifen angelegt werden.
Auf die Frage des Mitgliedes
Ulrich, wie es sich hinsichtlich der vorhandenen bzw. in Planung befindlichen
Schutzstreifen auf dem Spyker Weg und der Goebelstraße verhalte, erläutert Herr
Kemkes, dass die Goebelstraße breiter als der Tichelkamp sei und somit dort
eventuell Schutzstreifen angebracht werden könnten. Auf dem Spyker Weg gäbe es
die Markierung, weil diese Straße damals in einem aufwendigen Verfahren auf
eine Gemeindestraße herabgestuft worden sei.
Mitglied Wernicke merkt hierzu
an, dass es früher einmal diese Schutzstreifen auf der Lobither Straße gegeben
habe. Herr Kemkes führt hierzu aus, dass heute nicht mehr nachvollzogen werden
könne, auf welcher Grundlage das damalige Anbringen der Markierung erfolgt sei.
Beschluss
Der Ortsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis und gibt keine eigene Stellungnahme ab
Abstimmung : 11 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen