Bezug nehmend auf die Eingabe führt Herr Kemkes aus, dass dieser in zwei Punkten die Belange des Ortsteile Elten beträfe und daher im Ortsausschuss vorzuberaten sei. Einmal sei es das Anlegen eines Schutzstreifens an der Lobither Straße welcher vorhanden, jedoch verblichen sei. Hierzu sei bereits Kontakt zum Landesbetrieb aufgenommen wurde. In der Stellungnahme wurde auf die Straßenverkehrsordnung hingewiesen, die besage, dass eine Anlage von Schutzstreifen in Außerortslagen nicht zulässig sei. Ähnliches gelte für den Bereich Tichelkamp, für den die Stadt Straßenbaulastträger sei.

Die gesetzlichen Vorgaben besagten, dass Straßenbreiten von mindestens 7 Metern notwendig seien, um einen Schutzstreifen anzulegen. Da der Tichelkamp durchgängig nur 5 Meter breit sei, könne auch dort kein Schutzstreifen angelegt werden.

 

Auf die Frage des Mitgliedes Ulrich, wie es sich hinsichtlich der vorhandenen bzw. in Planung befindlichen Schutzstreifen auf dem Spyker Weg und der Goebelstraße verhalte, erläutert Herr Kemkes, dass die Goebelstraße breiter als der Tichelkamp sei und somit dort eventuell Schutzstreifen angebracht werden könnten. Auf dem Spyker Weg gäbe es die Markierung, weil diese Straße damals in einem aufwendigen Verfahren auf eine Gemeindestraße herabgestuft worden sei.

 

Mitglied Wernicke merkt hierzu an, dass es früher einmal diese Schutzstreifen auf der Lobither Straße gegeben habe. Herr Kemkes führt hierzu aus, dass heute nicht mehr nachvollzogen werden könne, auf welcher Grundlage das damalige Anbringen der Markierung erfolgt sei.

 

Beschluss

Der Ortsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und gibt keine eigene Stellungnahme ab

 

Abstimmung : 11 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen