Sitzung: 07.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Da Einwände gegen die gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung der vorgelegten Niederschrift nicht erhoben werden, wird diese vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.