Sitzung: 06.09.2016 Schulausschuss
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte
Niederschrift werden Einwände nicht erhoben. Sie wird von der Vorsitzenden und
der Schriftführerin unterzeichnet.