Beschlussvorschlag

 

  1. Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2016 gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO NRW Entlastung zu erteilen.
  2. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gemäß § 4 c EigVO, den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2015 festzustellen und
  3. den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:

a)    Abführung eines Betrages i. H. v. 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und

b)    die Einstellung eines Betrages i. H. v. 1.213.842,54 € in die allgemeine Rücklage (Gewinnrücklage) sowie

  1. den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.

 

Mitglied Reintjes stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.