Sitzung: 20.09.2016 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 16 0841/2016
Beschlussvorschlag
- Der
Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2016 gemäß
§ 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO NRW Entlastung zu erteilen.
- Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschließt gemäß § 4 c EigVO, den Jahresabschluss
der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2015 festzustellen und
- den
Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:
a)
Abführung eines Betrages i. H. v. 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am
Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und
b)
die Einstellung eines Betrages i. H. v. 1.213.842,54 € in die allgemeine
Rücklage (Gewinnrücklage) sowie
- den
Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.
Mitglied Reintjes stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.