Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Nachtragssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen sowie die durch die SPD-Fraktion vorgelegte Elternbeitragstabelle. Die zukünftige Erhöhung der Elternbeitragstabelle wird analog § 3 Abs. 5 der Satzung vorgenommen.  Auf eine Rundung auf volle Euro wird verzichtet und daher die Formulierung „Die Beiträge werden ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 auf volle EURO gerundet.“ aus § 3 Abs. 5 der Satzung gestrichen. 

 

Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, noch vor der Ratssitzung am 08.11.2016 erneut einen Jugendhilfeausschuss einzuberufen

und zu dieser Sitzung eine Kostenaufstellung vorzulegen, aus der ersichtlich ist, welche Mindereinnahmen entstehen, wenn die Beitragseinstufungen nicht mehr für Kinder "ab 3 Jahre" und Kinder "unter 3 Jahre"  sondern in Kinder "ab 2 Jahre" und Kinder "unter 2 Jahre" geändert wird. Dies soll Entscheidungsgrundlage für die Beratung sein, ob ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 die Beitragsstufen in der Beitragstabelle von U3 auf U2 umgestellt werden sollen.

 

 

 


 

Dieser Tagesordnungsunkt wurde bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.07.2016 beraten. Aus der Sitzung war folgender Beschlussvorschlag hervorgegangen und als Empfehlung an den Rat weitergegeben worden: 

„Der Rat beschließt die redaktionellen Änderungen der als Anlage 1 beigefügten Nachtragssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen sowie die Stufe 0 in der Tabelle (Anlage 2 der Vorlage) auf 22.500 € zu erhöhen. Die anderen Einkommensstufen in der Tabelle sollen noch einmal beraten werden.“ 

Der Rat verweist gem. § 13 Abs. c) seiner Geschäftsordnung den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 06.07.2016 zur erneuten Beratung zurück an den Jugendhilfeausschuss.

 

Vorab bittet die Verwaltung, die Anlage 4 (Beitragstabelle) auszutauschen, da sich in die der Einladung beigefügte Tabelle ein Fehler eingeschlichen habe (Ü3 / Variante III / Stufe 3 -  richtig ist: 55 €). Des Weiteren bestehe ein Schreibfehler in der Anlage 6 unter § 3 Abs.5 letzter Satz – richtig ist: Kindergartenjahr 2018/2019)

Die drei durch die Verwaltung erarbeiteten und zur Beratung stehenden Berechnungsvarianten für die Elternbeiträge werden durch Frau Bremer vorgestellt. Die früheren Anregungen aus dem Ausschuss seien hierbei weitgehend berücksichtigt worden. Eine Vergleichbarkeit der bisherigen Beitragstabelle mit den jetzt nach einer anderen Systematik neu erarbeiteten Varianten ist nicht möglich. Die neuen Varianten sind in 10 statt bisher 6 Beitragsstufen gestaffelt. 

 

Die Verwaltung schlägt die Beitragstabelle lt. Variante II vor, da die Erhöhung der Beiträge in den alten Einkommensstufen im angemessenen Bereich liege und die Einführung der zusätzlichen Beitragsstufen dem höheren Einkommen entspreche.

 

Die SPD-Fraktion legt dem Ausschuss eine von ihr erstellte Beitragstabelle als Tischvorlage vor. 

 

Es schließt sich eine ausführliche Diskussion über die finanziellen Auswirkungen für die Eltern durch die neuen Beitragsstufen lt. Verwaltungsvorschlag wie auch durch die Beitragstabelle der SPD-Fraktion an.

 

Mitglied Trüpschuch verweist darauf, dass die Beitragsberechnung nach der jetzt durch die SPD-Fraktion vorgelegten Beitragstabelle eine gerechtere Staffelung der Beitragsstufen bringe. Die SPD-Fraktion sei gegen eine Rundung der Beiträge auf voll EURO ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 und beantragt, die als Tischvorlage der SPD vorliegende Elternbeitragstabelle mit der Satzung zu beschließen.

 

Mitglied Weicht erklärt, dass die BGE dem Verwaltungsvorschlag, Elternbeiträge nach Variante II der Anlage 4  wie auch der Rundung auf volle EURO Beträge, zustimme.

 

Vorsitzender Ludwig erläutert detailliert die SPD-Tischvorlage. Durch Einfügen weiterer Beitragsstufen komme es im unteren Drittel zu einer Beitragsentlastung um ca.  4 %. Im mittleren zur einer Steigerung von ca. 4 % und im oberen Drittel zu einer Steigerung um ca. 10 %  im Vergleich zur  bisherigen Beitragstabelle. Bei Berücksichtigung aller durchschnittlichen Entlastungen / Erhöhungen ergebe sich rechnerisch eine Erhöhung von insgesamt  3,3 %.  Die Einnahmeverluste bei den unteren Einkommensgruppen würden kompensiert durch höhere Beiträge in den oberen Einkommensstufen.

 

Zum Hinweis von Mitglied Gertsen, dass andere Kommunen die Staffelung von U3/Ü3 nicht mehr vornehmen und seinem Vorschlag, direkt auch eine Verschiebung der Staffelung von U3/Ü3 nach U2/Ü2 vorzunehmen, bittet Vorsitzender Ludwig die Verwaltung um Stellungnahme. Frau Bremer macht dazu deutlich, dass eine Beitragsberechnung nach der Tabelle lt. SPD-Vorschlag einen sehr hohen Verwaltungsaufwand und eine Planungsunsicherheit bei den Eltern bedeutet. Frau Sluyter führt die Überlegungen der Verwaltung zu den Änderungen der Beitragstabelle weiter aus und weist darauf hin, dass durch die vorgeschlagene Verschiebung der Altersstaffelung nicht unerhebliche Einnahmeeinbußen entstehen.

 

Mitglied Bongers stimmt den Ausführungen der Verwaltung zum Vorschlag Beiträge nach Variante II zu, spricht sich aber auch für eine Verschiebung der Staffelung von U3/Ü3 nach U2/Ü2 aus.

 

Frau Sluyter stellt richtig, dass die 3%-ige Erhöhung nicht mit einer Erhöhung des Landeszuschusses zusammenhängt, sondern eine Erhöhung der Kindpauschale um 3% zugrunde liege. Die Kindpauschalen werden für die Berechnung des kommunalen freiwilligen Zuschusses zugrunde gelegt und führen für die Stadt Emmerich zu Mehrkosten.

Die von der SPD vorgeschlagene Tabelle mit 14 Stufen führe dazu, dass Eltern sehr schnell mit ihrem Bruttoeinkommen in eine andere Einkommensgruppe rutschen, was dann neben dem erheblichen Verwaltungsaufwand auch zu Unverständnis bei den Eltern führe.

Frau Sluyter erläutert die Berechnung nach Variante II. Für die Ermittlung der Kostenobergrenze würden die Kindpauschalen zugrunde gelegt. 

Die Verwaltung sehe die finanziellen Auswirkungen für die Eltern durch die Rundung der Beiträge auch bei den unteren Stufen als angemessen an. Die Nachfrage von Mitglied Trüpschuch, ob tatsächlich eine Mindereinnahme von ca. 45.000 € - evtl. auch mehr - zu erwarten sei, wird verwaltungsseitig bejaht. Daher hält Mitglied Trüpschuch es für erforderlich, vor einem Beschluss konkretere Zahlen in Bezug auf die Auswirkungen auf den städt. Haushalt zu haben und reget an, die Entscheidung nochmal zu vertagen.

Bürgermeister Hinze begrüßt diesen Vorschlag.

 

Mitglied Gertsen bittet zeitlich so zu beraten, dass eine Entscheidung bereits für das nächste Kindergartenjahr getroffen werden kann.

Nachdem verwaltungsseitig darauf hingewiesen wurde, dass die Anmeldungen für das nächste Kindergartenjahr bereits im November stattfinden, schlägt Mitglied Gertsen vor, vor der nächsten Ratssitzung am 08.11.2016 noch eine Sitzung des Jugendhilfeausschusses einzuberufen, um eine Entscheidung bereits vor diesem Anmeldetermin herbeizuführen.

 

Auf die Frage von Mitglied Weicht, ob die SPD-Fraktion zur Finanzierung der Einnahmeverluste einen Deckungsvorschlag habe, teilt Mitglied Trüpschuch mit, aus Sicht der SPD-Fraktion seien keine Mindereinnahmen durch die SPD-Beitragstabelle zu erwarten.

Mitglied Trüpschuch schlägt vor, über die Verschiebung der Staffelung von U3/Ü3 nach U2/Ü2  in einer späteren Sitzung erneut zu beraten, auch wenn Änderungen dann für das Kindergartenjahr 2017/2018 nicht mehr greifen.   

Mitglied Bongers regt an, die Stichtagsregelung 01. November für die Zuordnung der Kinder in die Altersstufen der Elternbeitragstabelle für 2-jährige Kinder zugunsten der Eltern anzupassen. Frau Sluyter erläutert hierzu, dass die Finanzierung der Kindergärten eine Zuordnung mit dem Stichtag 01. November analog zu § 19 V KiBiz vorsehe. Eine Änderung dieser Regelung zugunsten der Eltern führe zu Einnahmeverlusten, die überschlägig mit ca. 45.000 € errechnet wurden. Außerdem weist sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Ü3 Plätze nicht fehlbelegt werden dürfen. Die Verwaltung sei mit Planungen zum Ausbau weiterer Ü3 Plätze beschäftigt. Damit könne vermieden werden, dass Eltern ihre Kinder früher anmelden, als sie eigentlich möchten.

 

Verwaltungsseitig wird nochmal darauf hingewiesen, dass es sich bei den Anpassungen der Beitragstabelle durch die Verwaltung, die die SPD-Fraktion jetzt als ungünstig darstellt, um die vom Ausschuss in der letzten Sitzung gewünschten Zwischenstufen handelt.

 

Zum Einwand des Vorsitzenden, es sei nicht nachvollziehbar, warum lt. Verwaltungsvorschlag Eltern in höheren Einkommensbereichen teilweise entlastet werden, erläutert Frau Sluyter, dass ausgehend von der Kindpauschale über der bisherigen Höchststufe von

61.335 € eine neue Aufteilung der Einkommen auf vier weitere Stufen vorgenommen wurde. Dies führe dazu, dass einzelne Eltern mit höherem Einkommen deutlich mehr zahlen müssen. Die bereits vor 10 Jahren aus dem damaligen GTK  übernommenen Beitragstabellen seien hinsichtlich der  Einkommensgrenzen nicht mehr der Entwicklung der Einkommen in dieser Zeit angepasst und diese Anpassungen daher angemessen.  

 

Mitglied Weicht spricht sich dafür aus,  die Beratung über eine mögliche Verschiebung der Altersstaffelungen auf einen späteren Zeitpunkt zu vertagen. 

 

Mitglied Gertsen bittet um Auskunft, ob es möglich ist, bis zur nächsten Ratssitzung von der Verwaltung eine Kostenaufstellung zu bekommen, die deutlich macht, wie hoch der rechnerische Unterschied bei einer Verschiebung der U3/Ü3 auf die U2/Ü2 Staffelung wäre.  Ein Beschluss  hierzu könne ggf.  in der Ratssitzung am 08.11.2016 gefasst werden.

 

Vorsitzender Ludwig fasst zusammen, dass die Frage im Raum steht, ob auf der Basis der bisherigen Beitragstabelle durch die Verwaltung Vergleichszahlen vorgelegt werden können, die aussagen, für wie viele Kinder und in welcher Höhe für Kinder im Alter zwischen 2 und 3 Jahren Beiträge gezahlt werden, um so Vergleichszahl zum möglichen Beitragsverlust zu haben.

Die Verwaltung teilt dazu mit, dass aus einer Zusammenfassung auf Basis des letzten Kindergartenjahres erkennbar sei, dass von insgesamt 51 unter 3-jährigen Kindern für 19 Kinder Beiträge nach der höchsten Einkommensstufe gezahlt werden. 

 

Vorsitzender Ludwig stellt fest, dass gewünscht wird, dass die Verwaltung prüft:

a) wie viele dieser 51 Kinder unter 2 Jahre alt sind

b) bei den übrigen festzustellen, welchen Beitragsverlust es ausmachen würde, wenn für  diese Kinder nicht mehr der U3-Beitrag, sondern der Ü3-Beitrag gezahlt würde.

 

Mitglied Gertsen unterstützt den Antrag der SPD  und beantragt zusätzlich, die Verwaltung zu beauftragen, für die Ratssitzung am 08.11.2016 eine Kostenaufstellung vorzulegen, aus der ersichtlich ist, welche Mindereinnahmen entstehen, wenn die Altersstaffelung der Beitragstabelle von U3/Ü3 auf U2/Ü2 umgestellt wird. Diese solle Entscheidungsgrundlage für die weitere Beratung darüber sein, ob ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 die Umstellung auf U2/Ü2 beschlossen werden soll.  

 

Ludwig stellt abschließend fest, dass 2 Anträge vorliegen:

 

Es wird über den Antrag der BGE-Fraktion, gemäß Beschlussvorschlag der Verwaltung zu  beschließen, abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:   

 

Der  Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Nachtragssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen sowie die Elternbeitragstabelle für das Kindergartenjahr 2017/2018 in Form von Variante II. Die zukünftige Erhöhung der der Elternbeitragstabelle wird analog § 3 Abs. 5 der Satzung vorgenommen.

        

Dafür: 2       Dagegen: 9        Enthaltungen: 2

 

 

Anschließend lässt der Vorsitzende über den gemeinsamen Antrag von SPD-Fraktion und CDU-Fraktion abstimmen, die durch die SPD-Fraktion als Tischvorlage vorgelegte Elternbeitragstabelle zu beschließen, auf die Rundung auf volle Euro zu verzichten und daher die Formulierung „Die Beiträge werden ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 auf volle EURO gerundet.“ nicht in die Satzung aufzunehmen.   

 

Zusätzlich soll die Verwaltung beauftragt werden, noch vor der Ratssitzung am 08.11.2016 erneut einen Jugendhilfeausschuss einzuberufen. Zu dieser Sitzung soll als Entscheidungsgrundlage für die Sitzung am 08.11.2016 eine Kostenaufstellung vorgelegt werden, aus der ersichtlich ist, welche Mindereinnahmen entstehen würden, wenn die Altersstaffelung der Beitragstabelle ab dem Kindergarten 2017/2018 von U3/Ü3 auf U2/Ü2 umgestellt würde.