Sitzung: 25.10.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0859/2016/1
Beschlussvorschlag
Zu 1)
I.1) Der
Rat beschließt, dass der Anregung der Eigentümer des landwirtschaftlichen
Betriebes gefolgt wird und der Bereich Gemarkung Emmerich, Flur 13, Flurstück
559 mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt wird.
I.2) Der
Rat beschließt, dass aufgrund der landesplanerischen Abstimmung der
Grünstreifen entlang des östlichen Verfahrensgebietes auf 30 m verbreitert wird
und somit die Stellungnahme aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1
BauGB, die ebendiese Anregung zum Gegenstand hat, berücksichtigt wird.
I.3) Der
Rat beschließt, dass für den Lehmweg die Festsetzung der Straßenfläche in
nördliche Richtung auf insgesamt 7,5 m verbreitert wird, sodass sich
LKW-Verkehre in dem Bereich begegnen können.
I.4) Der
Rat beschließt, der Anregung, den östlich angrenzenden Bereich des
Verwertungsbetriebes in das Plangebiet einzubeziehen, nicht zu folgen.
I.5) Der
Rat stellt fest, dass der Anregung, die auf die Nachbarschaft einwirkenden
Störungspotenziale zu begrenzen, bereits gefolgt worden ist.
II.1) Der
Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Anregung der Kreisbauernschaft mit dem
Beschluss zu I.1 gefolgt wurde.
II.2) Der
Rat nimmt den Hinweis, dass seitens Unitymedia noch keine Versorgungkabel im
Verfahrensgebiet liegen, zur Kenntnis.
II.3) Der
Rat stellt fest, dass der Empfehlung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der
Bezirksregierung Düsseldorf, die konkreten Verdachtsflächen zu überprüfen,
nachgekommen wurde.
II.4) Der
Rat beschließt, den Anregungen der Kommunalbetriebe Emmerich dahingehend zu
folgen, dass ein Hinweis zur Reglung der Entwässerung im Bebauungsplan
aufgenommen wird und den Bereich der Leitungstrasse mit einem Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht belegt wird.
II.5) Der
Rat beschließt, den Anregungen der Westnetz GmbH zu folgen und nimmt die
Hochspannungsfreileitung mit den Masten und den geforderten Schutzabständen
nachrichtlich mit einer textlichen Festsetzung, die regelt, was in den
Schutzstreifen zulässig ist, in dem Bebauungsplan auf. Zudem wird der
geforderte Hinweis, zur Abstimmung der Vorhaben im Schutzstreifen, im
Bebauungsplan aufgenommen.
II.6) Der
Rat stellt fest, dass die Gasfernleitungen nicht wie im Vorentwurf dargestellt,
entlang der Duisburger Straße im Verfahrensgebiet verläuft, sondern entlang der
Weseler Straße und der Bahnlinie. Der Ausschuss beschließt, den
Bebauungsplanentwurf entsprechend anzupassen und die Gasfernleitungen mit den
jeweils erforderlichen Schutzabständen nachrichtlich im Bebauungsplan
aufzunehmen.
II.7) Der
Rat beschließt, einen Hinweis im Bebauungsplan aufzunehmen, dass Veränderungen
des Geländeniveaus mit den Stadtwerken Emmerich abzustimmen sind und stellt
fest, dass das geforderte Leitungsrecht im Bereich Gemarkung Emmerich, Flur 13,
Flurstück 52 bereits im Bebauungsplanvorentwurf eingetragen ist.
II.8) Der
Rat stellt fest, dass im Rahmen des Bebauungsplanaufstellungsverfahren ein
Geruchsgutachten erstellt worden ist, welches zu dem Ergebnis kommt, dass die
Immissionswerte der Geruchsimmissions-Richtlinie nicht überschritten werden und
somit dem Hinweis der unteren Immissionsschutzbehörde gefolgt worden ist.
II.9) Der
Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der landesplanerischen Abstimmung der
Grünstreifen entlang des östlichen Verfahrensgebietes auf 30 m verbreitert
wurde und somit die Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde berücksichtigt
wurde und dass im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine Artenschutzprüfung
durchgeführt worden ist, welche der unteren Landschaftsbehörde im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur
Verfügung gestellt werden soll.
II.10) Der
Rat beschließt, dass aufgrund der Bodenuntersuchungen und der Abstimmungen mit
der unteren Bodenschutzbehörde, der Bereich der gekennzeichneten
Altlastenfläche, aus der überbaubaren Fläche herausgenommen wird.
II.11) Der
Rat nimmt die Hinweise der Deutschen Bahn AG, dass im Rahmen des drei-gleisigen
Ausbaus der Strecke ABS 46/2 im Verfahrensgebiet Baustraßen erstellt werden
sollen und dass bei Umwidmungen in Wohngebiete keine Forderungen an die DB AG
bezüglich des höheren Schallschutzes entstehen dürfen, zur Kenntnis.
II.12) Der
Rat stellt fest, dass die Forderung des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze,
der Gewährleistung der Erreichbarkeit der im Verfahrensgebiet befindlichen
Gewässer, berücksichtigt ist.
II.13) Der
Rat stellt fest, dass die Anregung des LVR-Amtes mit dem Beschluss zu I.2
ebenfalls Berücksichtigung findet.
II.14) Der
Rat beschließt, den Anregungen von StraßenNRW, die Bereiche entlang der L90 mit
dem Planzeichen „Bereich ohne Zugänge und Zufahrten“ zu kennzeichnen, die
Sichtdreiecke und eine entsprechende textliche Festsetzung, die regelt, was in
den Sichtdreiecken berücksichtigt werden muss, im Plan aufzunehmen und einen
Hinweis bezüglich der Werbeverbotszone aufzunehmen, zu folgen.
Der
Rat beschließt, dass die Anregung, die Festsetzung der Grünfläche entlang der
Weseler Straße bis zum südlichen Ende des Verfahrensgebietes fortzuführen, mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Der
Rat beschließt, dass die Anregungen, die landwirtschaftliche Zufahrt an der Weseler
Straße zu beseitigen und den Abbindungsbereich des südlichen Endes des
Groendahlschen Weges zurückzubauen, mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Der
Rat nimmt die weiteren Hinweise von StraßenNRW zur Kenntnis.
III.1) Der
Rat beschließt, der Anregung, weitere Wohnnutzungen im Verfahrensgebiet
zuzulassen, nicht zu folgen.
III.2) Der
Rat beschließt, der Anregung, eine weitere Erschließung von der Duisburger
Straße aus Richtung Norden festzusetzen, nicht zu folgen.
III.3) Der
Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Forderung eines Fuß- und Radweges
entlang der Netterdenschen Straße zur Kenntnis.
III.4) Der
Rat stellt fest, dass der Forderung eines Verkehrsgutachtens gefolgt wurde und
nimmt das Ergebnis des Gutachtens zur Kenntnis.
III.5) Der
Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung, bezüglich der Forderung eines
Lärmgutachtens für den zu erwartenden Verkehrslärm aufgrund der zu erwartenden
Zunahme des Schwerlastverkehrs, zur Kenntnis.
III.6) Der
Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung, bezüglich der Berücksichtigung von
Erschütterungen im Bereich der Netterdenschen Straße aufgrund der zu
erwartenden Zunahme des Schwerlastverkehrs, zur Kenntnis.
III.7) Der
Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung, bezüglich der Entwertung des Grundstücks
Gemarkung Emmerich, Flur 13, Flurstück 515 zur Kenntnis.
IV.1) Der
Rat beschließt, der Anregung der Stadtwerke Emmerich GmbH, die überbaubare
Fläche im Bereich Gemarkung Emmerich, Flur 13, Flurstück 502 entsprechend der
Ausführungen anzupassen, zu folgen.
IV.2) Der
Rat beschließt, der Anregung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein, die im
Verfahrensgebiet liegenden Kanäle mit einem Leitungsrecht zu kennzeichnen, zu
folgen.
Der
Rat beschließt, der Anregung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein, den
Betriebspunkt Vorwerk an den geplanten nördlichen Wendehammer anzubinden, zu
folgen. Der Bereich wird als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.
IV.3) Der
Rat nimmt den Hinweis der Kreisbauernschaft, bezüglich der möglichen Errichtung
eines Altenteilerhauses zur Kenntnis.
IV.4) Der
Rat nimmt die Stellungnahme des Dezernats 35.4 der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Kenntnis.
IV.5) Der
Rat beschließt der Stellungnahme des Dezernats 53 der Bezirksregierung
Düsseldorf zu folgen und öffentliche Betriebe in den geplanten Gewerbe- und
Industriegebieten auszuschließen und einen Hinweis zur Fixierung des
Erfordernisses zur Einzelfallprüfung bei Ansiedlung eines Störfallbetriebes im
Bebauungsplan aufzunehmen.
IV.6) Der
Rat nimmt die Ausführungen des Kreises Kleve als Geschäftsstelle für
Baulandumlegung und die Ausführungen der Verwaltung zu diesen Ausführungen zur
Kenntnis.
IV.7) Der
Rat beschließt, der Forderung der Unteren Immissionsschutzbehörde, einen
Hinweis bezüglich eines Lärmschutznachweises für sich ansiedelnde Betriebe im
Bebauungsplanentwurf aufzunehmen, zu folgen.
IV.8) Der
Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu der Stellungnahme der Unteren
Landschaftsbehörde bezüglich der Thematik Kompensation zur Kenntnis.
IV.9) Der
Rat beschließt, den bereits vorhandenen Hinweis zur Artenschutzprüfung, um den
Hinweis der Beachtung der Nebenbestimmungen zu ergänzen.
IV.10) Der
Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu der Stellungnahme des NABU zur
Kenntnis.
IV.11) Der
Rat beschließt, textliche Festsetzungen und Hinweise bezüglich der konkreten
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB entsprechend des
Landschaftspflegerischen Begleitplanes im Bebauungsplanentwurf aufzunehmen.
V.1) Der
Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Einwendungen bezüglich des
Flurstücks 515, Flur 13, Gemarkung Emmerich
zur Kenntnis und beschließt, der Forderung, das Grundstück aus dem
Verfahrensgebiet heraus zu nehmen, nicht zu folgen.
V.2) Der
Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung und des Verkehrsgutachters zu den
Einwendungen der Bürgerinitiative Klein-Netterden und deren Anwalt zur
Kenntnis.
VI.1) Der
Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Hinweis der DB AG bezgl. der
Errichtung von Baustraßen im Rahmen des drei-gleisigen Ausbaus der Strecke ABS
46/2 im Verfahrensgebiet zur Kenntnis.
VI.2) Der
Rat nimmt den Hinweis der Unteren Landschaftsbehörde, dass die Abbuchung des
verbleibenden rechnerischen Defizits von Ökokonten angezeigt werden soll, zur
Kenntnis.
Mitglied Jansen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.