Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

I.1)              Der Rat beschließt, dass der Anregung der Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebes gefolgt wird und der Bereich Gemarkung Emmerich, Flur 13, Flurstück 559 mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt wird.

I.2)              Der Rat beschließt, dass aufgrund der landesplanerischen Abstimmung der Grünstreifen entlang des östlichen Verfahrensgebietes auf 30 m verbreitert wird und somit die Stellungnahme aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, die ebendiese Anregung zum Gegenstand hat, berücksichtigt wird.

I.3)              Der Rat beschließt, dass für den Lehmweg die Festsetzung der Straßenfläche in nördliche Richtung auf insgesamt 7,5 m verbreitert wird, sodass sich LKW-Verkehre in dem Bereich begegnen können.

I.4)              Der Rat beschließt, der Anregung, den östlich angrenzenden Bereich des Verwertungsbetriebes in das Plangebiet einzubeziehen, nicht zu folgen.

I.5)              Der Rat stellt fest, dass der Anregung, die auf die Nachbarschaft einwirkenden Störungspotenziale zu begrenzen, bereits gefolgt worden ist.

II.1)             Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Anregung der Kreisbauernschaft mit dem Beschluss zu I.1 gefolgt wurde.

II.2)             Der Rat nimmt den Hinweis, dass seitens Unitymedia noch keine Versorgungkabel im Verfahrensgebiet liegen, zur Kenntnis.

II.3)             Der Rat stellt fest, dass der Empfehlung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf, die konkreten Verdachtsflächen zu überprüfen, nachgekommen wurde.

II.4)             Der Rat beschließt, den Anregungen der Kommunalbetriebe Emmerich dahingehend zu folgen, dass ein Hinweis zur Reglung der Entwässerung im Bebauungsplan aufgenommen wird und den Bereich der Leitungstrasse mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belegt wird.

II.5)             Der Rat beschließt, den Anregungen der Westnetz GmbH zu folgen und nimmt die Hochspannungsfreileitung mit den Masten und den geforderten Schutzabständen nachrichtlich mit einer textlichen Festsetzung, die regelt, was in den Schutzstreifen zulässig ist, in dem Bebauungsplan auf. Zudem wird der geforderte Hinweis, zur Abstimmung der Vorhaben im Schutzstreifen, im Bebauungsplan aufgenommen.

II.6)             Der Rat stellt fest, dass die Gasfernleitungen nicht wie im Vorentwurf dargestellt, entlang der Duisburger Straße im Verfahrensgebiet verläuft, sondern entlang der Weseler Straße und der Bahnlinie. Der Ausschuss beschließt, den Bebauungsplanentwurf entsprechend anzupassen und die Gasfernleitungen mit den jeweils erforderlichen Schutzabständen nachrichtlich im Bebauungsplan aufzunehmen.

II.7)             Der Rat beschließt, einen Hinweis im Bebauungsplan aufzunehmen, dass Veränderungen des Geländeniveaus mit den Stadtwerken Emmerich abzustimmen sind und stellt fest, dass das geforderte Leitungsrecht im Bereich Gemarkung Emmerich, Flur 13, Flurstück 52 bereits im Bebauungsplanvorentwurf eingetragen ist.

II.8)             Der Rat stellt fest, dass im Rahmen des Bebauungsplanaufstellungsverfahren ein Geruchsgutachten erstellt worden ist, welches zu dem Ergebnis kommt, dass die Immissionswerte der Geruchsimmissions-Richtlinie nicht überschritten werden und somit dem Hinweis der unteren Immissionsschutzbehörde gefolgt worden ist.

II.9)             Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der landesplanerischen Abstimmung der Grünstreifen entlang des östlichen Verfahrensgebietes auf 30 m verbreitert wurde und somit die Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde berücksichtigt wurde und dass im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine Artenschutzprüfung durchgeführt worden ist, welche der unteren Landschaftsbehörde im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Verfügung gestellt werden soll.

II.10)           Der Rat beschließt, dass aufgrund der Bodenuntersuchungen und der Abstimmungen mit der unteren Bodenschutzbehörde, der Bereich der gekennzeichneten Altlastenfläche, aus der überbaubaren Fläche herausgenommen wird.

II.11)           Der Rat nimmt die Hinweise der Deutschen Bahn AG, dass im Rahmen des drei-gleisigen Ausbaus der Strecke ABS 46/2 im Verfahrensgebiet Baustraßen erstellt werden sollen und dass bei Umwidmungen in Wohngebiete keine Forderungen an die DB AG bezüglich des höheren Schallschutzes entstehen dürfen, zur Kenntnis.

II.12)           Der Rat stellt fest, dass die Forderung des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze, der Gewährleistung der Erreichbarkeit der im Verfahrensgebiet befindlichen Gewässer, berücksichtigt ist.

II.13)           Der Rat stellt fest, dass die Anregung des LVR-Amtes mit dem Beschluss zu I.2 ebenfalls Berücksichtigung findet.

II.14)           Der Rat beschließt, den Anregungen von StraßenNRW, die Bereiche entlang der L90 mit dem Planzeichen „Bereich ohne Zugänge und Zufahrten“ zu kennzeichnen, die Sichtdreiecke und eine entsprechende textliche Festsetzung, die regelt, was in den Sichtdreiecken berücksichtigt werden muss, im Plan aufzunehmen und einen Hinweis bezüglich der Werbeverbotszone aufzunehmen, zu folgen.

                   Der Rat beschließt, dass die Anregung, die Festsetzung der Grünfläche entlang der Weseler Straße bis zum südlichen Ende des Verfahrensgebietes fortzuführen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

                   Der Rat beschließt, dass die Anregungen, die landwirtschaftliche Zufahrt an der Weseler Straße zu beseitigen und den Abbindungsbereich des südlichen Endes des Groendahlschen Weges zurückzubauen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

                   Der Rat nimmt die weiteren Hinweise von StraßenNRW zur Kenntnis.

III.1)            Der Rat beschließt, der Anregung, weitere Wohnnutzungen im Verfahrensgebiet zuzulassen, nicht zu folgen.

III.2)            Der Rat beschließt, der Anregung, eine weitere Erschließung von der Duisburger Straße aus Richtung Norden festzusetzen, nicht zu folgen.

III.3)            Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Forderung eines Fuß- und Radweges entlang der Netterdenschen Straße zur Kenntnis.

III.4)            Der Rat stellt fest, dass der Forderung eines Verkehrsgutachtens gefolgt wurde und nimmt das Ergebnis des Gutachtens zur Kenntnis.

III.5)            Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung, bezüglich der Forderung eines Lärmgutachtens für den zu erwartenden Verkehrslärm aufgrund der zu erwartenden Zunahme des Schwerlastverkehrs, zur Kenntnis.

III.6)            Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung, bezüglich der Berücksichtigung von Erschütterungen im Bereich der Netterdenschen Straße aufgrund der zu erwartenden Zunahme des Schwerlastverkehrs, zur Kenntnis.

III.7)            Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung, bezüglich der Entwertung des Grundstücks Gemarkung Emmerich, Flur 13, Flurstück 515 zur Kenntnis.

 

IV.1)           Der Rat beschließt, der Anregung der Stadtwerke Emmerich GmbH, die überbaubare Fläche im Bereich Gemarkung Emmerich, Flur 13, Flurstück 502 entsprechend der Ausführungen anzupassen, zu folgen.

IV.2)           Der Rat beschließt, der Anregung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein, die im Verfahrensgebiet liegenden Kanäle mit einem Leitungsrecht zu kennzeichnen, zu folgen.

                   Der Rat beschließt, der Anregung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein, den Betriebspunkt Vorwerk an den geplanten nördlichen Wendehammer anzubinden, zu folgen. Der Bereich wird als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.

 

IV.3)           Der Rat nimmt den Hinweis der Kreisbauernschaft, bezüglich der möglichen Errichtung eines Altenteilerhauses zur Kenntnis.

 

IV.4)           Der Rat nimmt die Stellungnahme des Dezernats 35.4 der Bezirksregierung Düsseldorf zur Kenntnis.

 

IV.5)           Der Rat beschließt der Stellungnahme des Dezernats 53 der Bezirksregierung Düsseldorf zu folgen und öffentliche Betriebe in den geplanten Gewerbe- und Industriegebieten auszuschließen und einen Hinweis zur Fixierung des Erfordernisses zur Einzelfallprüfung bei Ansiedlung eines Störfallbetriebes im Bebauungsplan aufzunehmen.

 

IV.6)           Der Rat nimmt die Ausführungen des Kreises Kleve als Geschäftsstelle für Baulandumlegung und die Ausführungen der Verwaltung zu diesen Ausführungen zur Kenntnis.

 

IV.7)           Der Rat beschließt, der Forderung der Unteren Immissionsschutzbehörde, einen Hinweis bezüglich eines Lärmschutznachweises für sich ansiedelnde Betriebe im Bebauungsplanentwurf aufzunehmen, zu folgen.

 

IV.8)           Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu der Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde bezüglich der Thematik Kompensation zur Kenntnis.

 

IV.9)           Der Rat beschließt, den bereits vorhandenen Hinweis zur Artenschutzprüfung, um den Hinweis der Beachtung der Nebenbestimmungen zu ergänzen.

 

IV.10)         Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu der Stellungnahme des NABU zur Kenntnis.

 

IV.11)         Der Rat beschließt, textliche Festsetzungen und Hinweise bezüglich der konkreten Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB entsprechend des Landschaftspflegerischen Begleitplanes im Bebauungsplanentwurf aufzunehmen.

 

V.1)            Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Einwendungen bezüglich des Flurstücks 515, Flur 13, Gemarkung Emmerich  zur Kenntnis und beschließt, der Forderung, das Grundstück aus dem Verfahrensgebiet heraus zu nehmen, nicht zu folgen.

 

V.2)            Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung und des Verkehrsgutachters zu den Einwendungen der Bürgerinitiative Klein-Netterden und deren Anwalt zur Kenntnis.

 

VI.1)           Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Hinweis der DB AG bezgl. der Errichtung von Baustraßen im Rahmen des drei-gleisigen Ausbaus der Strecke ABS 46/2 im Verfahrensgebiet zur Kenntnis.

 

VI.2)           Der Rat nimmt den Hinweis der Unteren Landschaftsbehörde, dass die Abbuchung des verbleibenden rechnerischen Defizits von Ökokonten angezeigt werden soll, zur Kenntnis.

 


 

Mitglied Jansen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.