Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der RPA verweist die Vorlage ohne Empfehlung an den HFA.

 

 


Herr Siebers bezieht sich bei seinen Erläuterungen auf die Vorlage.

Mitglied Spiertz fragt, ob man verpflichtet sei, die fiktiven Hebesätze zu erhöhen. Herr Siebers teilt mit, dass man nicht verpflichtet sei, diese anzuheben. Eine Erhöhung erfolge nur aus Gründen der Schlüsselzuweisung für das nächste Haushaltsjahr, um die bisherige Finanzausstattung beizubehalten.

Mitglied Spiertz teilt mit, dass er gegen die Anpassung der Hebesätze sei.

Mitglied Elbers stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

Mitglied Ludwig hat noch einen Beratungsbedarf bezüglich der geplanten Erhöhung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer. Wäre eine Erhöhung der Gewerbesteuer und im Gegenzug eine Senkung der Grundsteuer B möglich, würde dies die Bürger weniger belasten.

Herr Siebers teilt mit, dass auch Gewerbebetriebe diese Grundsteuer B zahlen müssen. Die Erhöhung der Grundsteuer B um einen Punkt beträgt 11.000,- €, bei der Gewerbesteuer beträgt die Erhöhung um einen Punkt 30.000,- €. Erhöht man die Gewerbesteuer, müsse man davon ausgehen, dass sich weniger Betriebe in Emmerich am Rhein ansiedeln werden. Die bestehenden Betriebe würden zudem deutlich mehr belastet. Die vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer B würde die Bürger nicht allzu stark belasten. Bei einem Einfamilienhaus dürfte diese Erhöhung der Grundsteuer B zwischen 8,- bis 12,- € liegen und bei Lebensmittelndiscountern bei 250,- €, bei Betrieben je nach Größe jährlich zwischen 700,- und einigen Tausend Euro pro Jahr.

Mitglied Bartels teilt, dass die BGE sich dem Vorschlag der SPD anschließe und den Beratungsbedarf unterstütze.

Mitglied Ludwig sieht nach den Ausführungen der Verwaltung keinen Beratungsbedarf mehr und stellt den Antrag, ohne Empfehlung an den HFA zu verweisen.