Sitzung: 15.11.2016 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 02 - 16 0880/2016
Beschlussvorschlag
Der RPA verweist die Vorlage ohne Empfehlung an den HFA.
Herr Siebers bezieht sich bei seinen
Erläuterungen auf die Vorlage.
Mitglied Spiertz fragt, ob man verpflichtet
sei, die fiktiven Hebesätze zu erhöhen. Herr Siebers teilt mit, dass man nicht
verpflichtet sei, diese anzuheben. Eine Erhöhung erfolge nur aus Gründen der
Schlüsselzuweisung für das nächste Haushaltsjahr, um die bisherige
Finanzausstattung beizubehalten.
Mitglied Spiertz teilt mit, dass er gegen die
Anpassung der Hebesätze sei.
Mitglied Elbers stellt den Antrag, gemäß
Vorlage zu beschließen.
Mitglied Ludwig hat noch einen
Beratungsbedarf bezüglich der geplanten Erhöhung der Grundsteuer B und der
Gewerbesteuer. Wäre eine Erhöhung der Gewerbesteuer und im Gegenzug eine
Senkung der Grundsteuer B möglich, würde dies die Bürger weniger belasten.
Herr Siebers teilt mit, dass auch
Gewerbebetriebe diese Grundsteuer B zahlen müssen. Die Erhöhung der Grundsteuer
B um einen Punkt beträgt 11.000,- €, bei der Gewerbesteuer beträgt die Erhöhung
um einen Punkt 30.000,- €. Erhöht man die Gewerbesteuer, müsse man davon
ausgehen, dass sich weniger Betriebe in Emmerich am Rhein ansiedeln werden. Die
bestehenden Betriebe würden zudem deutlich mehr belastet. Die vorgeschlagene
Erhöhung der Grundsteuer B würde die Bürger nicht allzu stark belasten. Bei
einem Einfamilienhaus dürfte diese Erhöhung der Grundsteuer B zwischen 8,- bis
12,- € liegen und bei Lebensmittelndiscountern bei 250,- €, bei Betrieben je
nach Größe jährlich zwischen 700,- und einigen Tausend Euro pro Jahr.
Mitglied Bartels teilt, dass die BGE sich dem
Vorschlag der SPD anschließe und den Beratungsbedarf unterstütze.
Mitglied Ludwig sieht nach den Ausführungen
der Verwaltung keinen Beratungsbedarf mehr und stellt den Antrag, ohne
Empfehlung an den HFA zu verweisen.