Sitzung: 15.11.2016 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 14 - 16 0893/2016
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die gemäß § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse eingeräumte Verfahrenserleichterung wahrzunehmen und die Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 im beschleunigten Verfahren aufzustellen.
Frau Goertz erläutert ausführlich die
Vorlage. Aus der Mitte des Gremiums erfolgt der Antrag, gemäß
Beschlussempfehlung zu beschließen.
Mitglied Kaiser fragt worin der Unterschied zwischen einem
Gesamtabschluss und einem Jahresabschluss bestehen würde. Frau Goertz teilt
daraufhin mit, dass bei einem Jahresabschluss nur die Kernverwaltung betroffen
sei. Bei einem Gesamtabschluss seien sowohl die Kernverwaltung und alle
Beteiligungen der Stadt Emmerich am Rhein betroffen.