Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die gemäß § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse eingeräumte Verfahrenserleichterung wahrzunehmen und die Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 im beschleunigten Verfahren aufzustellen.


Frau Goertz erläutert ausführlich die Vorlage. Aus der Mitte des Gremiums erfolgt der Antrag, gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.

Mitglied Kaiser fragt worin der Unterschied zwischen einem Gesamtabschluss und einem Jahresabschluss bestehen würde. Frau Goertz teilt daraufhin mit, dass bei einem Jahresabschluss nur die Kernverwaltung betroffen sei. Bei einem Gesamtabschluss seien sowohl die Kernverwaltung und alle Beteiligungen der Stadt Emmerich am Rhein betroffen.