Mitglied ten Brink bittet, dass seine Wortmeldung zu TOP

 

12.

Bahnübergangsbeseitigungskonzept der Stadt Emmerich am Rhein;
hier: EÜ-F von-der-Recke-Straße

 

wörtlich in der Niederschrift wiedergegeben wird.

 

Ich möchte da etwas zu sagen. Diese Entscheidung ist weitgreifend. Wenn ich diese Argumente des Petenten damals vergleiche mit einer Wertung bei Bebauungsplänen, so hat er viele Punkte genannt. Und alle diese Punkte wären nach Text der Verwaltung, wie in einem Bebauungsplan folgendermaßen abgehandelt worden. Die  Einwendungen gelten aufgrund der Erläuterung der Verwaltung als abgewogen. Diese Einwendungen sind alle behebbar. Aber die Folge ist, wir kriegen ein katastrophales Bauwerk. Wir beseitigen ein katastrophales Bauwerk von 1896 am Löwentor, aber wir bauen diese Katastrophe neu in Praest. Und davor möchte ich warnen. Das Schlimmere ist doch, ich bin davon überzeugt, dass nicht einmal 90 %  der Praester wissen, wie diese Variante aussehen soll. Aber anschließend kommt die Frage, wer hat diese Lösung, diese Chose denn entschieden. Das wird auf Sie zukommen. Ich warne davor. Selbst die Verwaltung hat den richtigen Weg vorgeschlagen, wie Sie auf Seite 2 sehen.  Nach Vergleich der Varianten  ist die Verwaltung der Auffassung,  dass die Variante 6 zu favorisieren ist. Sie ist gradlinig und ohne Angsträume. Sie nimmt  alle Verkehrsbeziehungen auf, egal ob Verkehrsteilnehmer aus dem Bahnweg  oder aus der von-der-Recke-Str. die Gleistrasse überqueren möchten. Auch endet sie nicht im Bereich der Landstraße 7. Die birgt für Schulkinder und bei der Führung von Pferden Gefahren. Auch ist die Anfahrbarkeit der Wiese für den Landwirt gegeben. Ich frage Sie, was kann man noch mehr tun? Und wir legen uns auf die schlechteste Lösung, auf die schlechteste Konstruktion einer Fußgängerüberführung fest. Ich bitte Sie, entscheiden Sie anders.“

 

Da weitere Einwände gegen die gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung der vorgelegten Niederschrift nicht  erhoben werden, wird  diese vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.