Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB für einen Teilbereich des Flurstücks Gemarkung Emmerich, Flur 27, Flurstück 150 den Flächennutzungsplan zu ändern. Das Änderungsverfahren erhält die Bezeichnung 92. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein - Umwandlung einer Fläche für die Landwirtschaft in eine gewerbliche Baufläche im südöstlichen Bereich der Wardstraße.

Der Geltungsbereich des Änderungsbereiches ergibt sich aus der beigefügten Karte.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung der Planungsabsichten in der Form der einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Mitglied Spiertz regt an, aufgrund der derzeitigen Sperrung der B 220 die Wardtstraße als Einbahnstraße zu planen. So könnten die Autofahrer von der Eltener Straße in die Einfahrt zu Lidl einbiegen und über die Ampelanlage fahren. Dadurch soll der sich auf Höhe der Post bildende Rückstau besser geregelt werden.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs gibt an, dass für die Zeit der Umleitung mit dem Eigentümer des Gebäudes, in dem die Kanzlei Schieck untergebracht ist, Regelungen getroffen wurden, dass ein Teil dieses Grundstückes mit befahren werden darf. Zu diesem Zweck wurden Hecken und Mauern zurückgebaut. Der Verwaltung ist das Problem mit dem Rückstau auf Höhe der Post bekannt und wird den besagten Straßenabschnitt im Blick behalten.

 

Mitglied Baars stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.