Sitzung: 22.11.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0897/2016
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8
BauGB für einen Teilbereich des Flurstücks Gemarkung Emmerich, Flur 27,
Flurstück 150 den Flächennutzungsplan zu ändern. Das Änderungsverfahren erhält
die Bezeichnung 92. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am
Rhein - Umwandlung einer Fläche für die Landwirtschaft in eine gewerbliche
Baufläche im südöstlichen Bereich der Wardstraße.
Der Geltungsbereich des Änderungsbereiches ergibt sich aus
der beigefügten Karte.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung der Planungsabsichten in der Form der
einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur
Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Mitglied Spiertz regt an, aufgrund der
derzeitigen Sperrung der B 220 die Wardtstraße als Einbahnstraße zu planen. So könnten die Autofahrer von der Eltener Straße
in die Einfahrt zu Lidl einbiegen und über die Ampelanlage fahren. Dadurch soll
der sich auf Höhe der Post bildende Rückstau besser geregelt werden.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs gibt an, dass
für die Zeit der Umleitung mit dem Eigentümer des Gebäudes, in dem die Kanzlei
Schieck untergebracht ist, Regelungen getroffen wurden, dass ein Teil dieses
Grundstückes mit befahren werden darf. Zu diesem Zweck wurden Hecken und Mauern
zurückgebaut. Der Verwaltung ist das Problem mit dem Rückstau auf Höhe der Post
bekannt und wird den besagten Straßenabschnitt im Blick behalten.
Mitglied Baars stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.