Beschlussvorschlag

 

I. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

 

1.1  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Abgrenzung des Plangebietes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Darstellung einer gemischten Baufläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

4.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

5.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

6.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

7.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

8.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

9.1  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

9.2  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Feuerwehrzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

9.3  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des Entfalls der Stellplätze mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

9.4  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Höhe der Mauer mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

10.1       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

10.2       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Eierstraße mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

11.1     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

11.2     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Höhe der Mauer mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

12.1       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

12.2       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Zugänglichkeit der Feuerwehr mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

13.1       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des Weges mit Mülltonnen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

13.2       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

13.3       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Gebäudehöhe mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

13.4       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des Entfalls von Parkplätzen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

II. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

1.1  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die Immissionsrichtwerte für die geplante Wohnnutzung innerhalb des Sondergebiets aufzuzeigen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, das Schallgutachten hinsichtlich der Ausführungen zu den Spitzenpegeln zu überarbeiten, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die Spitzenpegel für die geplante Wohnnutzung innerhalb des Sondergebiets zu untersuchen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

2.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Anregungen des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland zur Kenntnis.

 

3.1  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Änderung der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.2  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die Aussagen zur städtebaulichen Verträglichkeitsanalyse auszubauen und die Flächenproduktivitäten anzupassen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.3  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die naturschutzrechtliche Prüfung zu aktualisieren, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.4  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, den immissionsschutzrechtlichen Konflikt auf der Ebene des Flächennutzungsplans zu bewältigen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

4.   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Inanspruchnahme des Grundstücks der Stadtwerke mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

5.   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

III. Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

1.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Verschieben des Baukörpers in östlicher Richtung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.1  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, das Flurstück 628 insgesamt zum Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens E 18/14 zu machen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.2  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Anbindung des Flurstücks 628 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.3  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Durchfahrtsbreite der öffentlichen Verkehrsfläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.4  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Herstellung einer Feuerwehrzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.5  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu Stellflächen für Mülltonnen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.6  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Einhausung der Tiefgarage mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.7  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Prüfung des Lärmschutzgutachtens durch den Kreis Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.8  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu unstimmigen Punkten im Schallgutachten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.9  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu Rückfahrwarneinrichtungen von Zuliefer-LKW mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.10       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Ausgestaltung der Brüstung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.11       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Festsetzung von Baulinien mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.12       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur überbaubaren Grundstückfläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.13       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Klimaschutzkonzept mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.14       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Aufstockung des Gebäudes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.15       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur geplanten Traufhöhe mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.16       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Festsetzung eines reinen Wohngebietes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.1       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu Rückfahrwarneinrichtungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.2       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu Lüftungsgeräuschen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.3       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Parkplatzsuchverkehr in der Tiefgarage mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.4        Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu Regelung der Anlieferzeiten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 3.5      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Abholung von Presscontainern mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

IV. Stellungnahmen aus der förmlichen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

1.1     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die Schutzbedürftigkeit vergleichbar einem Mischgebiet festzusetzen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die Anlieferungszeiten textlich festzusetzen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Auffassung, die Über­schreitung des Immissionsrichtwerts am Immissionspunkt IP 4 sei nicht zulässig, nicht geteilt wird und mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

1.4     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Hinweise zum Umgang mit der Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet (MU)“, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

2.1     Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Zustimmung der Bezirksregierung Düsseldorf (Obere Raumordnungsbehörde) zur Kenntnis.

 

2.2     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die Angaben zu den Verkaufsflächen zu harmonisieren, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.3     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die artenschutzrechtliche Prüfung zu ergänzen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.4     Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Hinweis zur Beteiligung der Unteren Immissionsschutzbehörde zur Kenntnis.

 

3.       Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Hinweis zur Beschreibung der Hochwassersituation zur Kenntnis.

 

4.       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 


Vorsitzender Jansen ruft die Tagesordnungspunkte 6, 7 und 8 gemeinsam auf, um diese zu beraten. Da es sich jedoch um verschiedene Planungsgebiete handelt, werden diese separat abgestimmt.

 

Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage zu allen drei Tagesordnungspunkten.

Mitglied Sigmund fragt, warum in dieser Sitzung diese drei Beschlüsse gefasst werden sollen, wenn es ohnehin eine erneute Offenlage und eine Befassung im ASE geben wird.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass sich dies aus den Punkten jeweils unterhalb des Beschlusses ergibt. Aufgabe des Bebauungsplanes bzw. des Ausschusses ist letztendlich, sich mit den Abwägungen, die die Verwaltung in den Plänen vornehmen musste, zu befassen. Diesbezüglich sind bei der Verwaltung Anregungen und Bedenken eingegangen. Diese Bedenken hat die Verwaltung abzuwägen  und die Politik hat über den Abwägungsvorgang entsprechend zu bestimmen. Ist dies erfolgt, ist, wie Herr Kemkes bereits geschildert hat, ist eine erneute Offenlage notwendig.  Dies sei der ganz normale Vorgang, der bei jedem Bebauungsplan anzuwenden ist. Der einzige Unterschied ist, dass eine erneute Offenlage notwendig ist. Dies sei allerdings auch schon bei anderen Bebauungsplänen der Fall gewesen.

 

Mitglied Sigmund entgegnet, dass jeder Einwand, der vom Kreis Kleve vorgebracht wird, von Seiten der Verwaltung mit der Aussage, die Maßnahme sei abgewogen, abgetan wird. Die BGE sei jedoch der Auffassung, dass diese Einwände nicht hinreichend abgewogen sind und die Chance bzw. die Möglichkeit genutzt werden sollte, den einen oder anderen Punkt seitens der Verwaltung kritisch zu hinterfragen. Seiner Auffassung nach haben die Mitarbeiter des Fachbereichs für Stadtentwicklung keineswegs ein größeres Wissen, als beispielsweise die Mitarbeiter des Kreises Kleve, da selbst der Hinweis auf gesetzliche Änderungen nicht mit in die Pläne eingearbeitet würde. Diese Dinge sind aus seiner Sicht lebensfremd und er bezweifelt, dass alle Einwände bereits ausreichend geprüft und wirklich alle Stellungnahmen der Verwaltung angemessen abgewogen wurden. Er bittet um Nacharbeit seitens der Verwaltung, um am 13.12.2016 mit hinreichend abgewogenen Unterlagen Beschlüsse fassen zu können.

 

Mitglied Spiertz meldet sich zu Wort und verweist darauf, dass der Kreis Kleve mit seinen Einwänden nicht explizit die Verwaltung angreift, sondern den Gutachter, der von dem Investor beauftragt worden ist. Der Kreis Kleve weist ausdrücklich darauf hin, dass die Arbeit des Gutachters nicht nach dem aktuell geltenden Gesetz erfolgt. Aus diesem Grund hat auch er Zweifel daran, dass die Stellungnahmen der Verwaltung angemessen abgewogen sind.

Herr Kemkes weist darauf hin, dass lediglich aus der Stellungnahme des Kreises Kleve zitiert wurde und dass in der Vorlage unter dem Tagesordnungspunkt 7 Seite 18 Punkt 1.3 die Erläuterung zu dem Beschlussvorschlag zu finden ist. Dieser Erläuterung ist zu entnehmen, aus welchen Gründen der Abwägungsvorgang abgeschlossen ist.

Mitglied Spiertz ergänzt, dass das Gerichtsurteil, das vom Gutachter angeführt wird, laut dem Kreis Kleve auf den Fall in der Stadt Emmerich keinen Ansatz findet. Seine Frage lautet nun, ob Herr Kemkes bzw. die Verwaltung es so sieht, dass durchaus Ansätze für dieses Urteil vorhanden sind.

 

Herr Kemkes entgegnet, dass alle Bedenken des Kreises Kleve unter dem genannten Punkt 1.3 erläutert werden und das Gutachten entsprechend nachformuliert wird, um die Anregungen des Kreises Kleve aufzunehmen. Es wird eine neue Offenlage mit den entsprechend veränderten Unterlagen geben, bei der auch der Kreis Kleve wieder beteiligt wird. Somit kann der Kreis die veränderten Unterlagen nachlesen und sein Einverständnis dazu geben oder erneut Bedenken äußern. Er ist der Auffassung, dass die Abwägung korrekt erfolgt ist und verweist noch einmal auf die bevorstehende Offenlage.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs ergänzt, dass das Abwägungsverfahren jedem Bebauungsplan innewohnt. Dieses Verfahren sei eine Auseinandersetzung mit verschiedenen Meinungen, die auf einen Plangegenstand einwirken. Das Ergebnis soll ein bestands- und rechtskräftiger Bebauungsplan sein. Aus diesem Grund habe sich die Verwaltung mit Blick auf die Rechtsprechung mit jeden einzelnen Punkt auseinandergesetzt. Er verweist darauf, dass dieser Bebauungsplan in keiner Weise von anderen Bebauungsplänen, die in der Vergangenheit beschlossen wurden, abweicht. Als Beispiel führt er den Bebauungsplan der Weseler Straße an, bei dem ebenfalls eine zweite Offenlage notwendig war.

 

Mitglied Tepaß gibt an gelesen zu haben, dass das Baurecht bzw. die Baugenehmigung dem Investor noch bis Ende des Jahres erteilt werden soll. Durch die erneute Offenlage wird dies zeitlich jedoch nicht möglich sein. Er fragt, wie lange es nach der erneuten Offenlage dauert, bis die Verwaltung das Baurecht erteilen kann.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs bestätigt, dass vorgesehen war, in dieser Sitzung eine Beschlussvorlage hergestellt zu haben, um den Beschluss fassen zu können. Da die rechtliche Lage es jedoch notwendig macht, in eine erneute Offenlage zu gehen, die insgesamt 1 Monat  dauern und somit in der zweiten Januarhälfte beendet sein wird, kann auch frühestens in der zweiten Januarhälfte das vorläufige Baurecht erteilt werden.

 

Mitglied ten Brink bezieht sich auf die Rettungszufahrt hinter der Tempelstraße und fragt, ob das dort vorhandene Trafohäuschen möglicherweise versetzt werden muss.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass nach heutigem Stand das Trafohäuschen versetzt wird.

 

Mitglied Lindemann stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Vorsitzender Jansen erinnert daran, dass es bei dieser Abstimmung lediglich um die materielle Abwägung geht. Die erneute Offenlage wird in der Sitzung am 13.12.2016 beschlossen.