Sitzung: 22.11.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0915/2016
Beschlussvorschlag
I. Stellungnahmen aus der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1.1
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Abgrenzung des Plangebietes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Darstellung einer gemischten Baufläche mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
2.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
4.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
5.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
6.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
7.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
8.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
9.1
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
9.2
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Feuerwehrzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
9.3
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des
Entfalls der Stellplätze mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
9.4
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Höhe der Mauer mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
10.1
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
10.2
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Eierstraße mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
11.1 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
11.2 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Höhe der Mauer mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
12.1
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
12.2
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Zugänglichkeit der Feuerwehr mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
13.1
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des
Weges mit Mülltonnen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
13.2
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
13.3
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der
Gebäudehöhe mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
13.4
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des
Entfalls von Parkplätzen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
II.
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
1.1
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die
Immissionsrichtwerte für die geplante Wohnnutzung innerhalb des Sondergebiets
aufzuzeigen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, das
Schallgutachten hinsichtlich der Ausführungen zu den Spitzenpegeln zu
überarbeiten, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.3
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die Spitzenpegel
für die geplante Wohnnutzung innerhalb des Sondergebiets zu untersuchen, mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung nimmt die Anregungen des Amtes für Bodendenkmalpflege im
Rheinland zur Kenntnis.
3.1
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Änderung der
Festsetzung der Art der baulichen Nutzung mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
3.2
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die Aussagen zur
städtebaulichen Verträglichkeitsanalyse auszubauen und die
Flächenproduktivitäten anzupassen, mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
3.3
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die
naturschutzrechtliche Prüfung zu aktualisieren, mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
3.4
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, den
immissionsschutzrechtlichen Konflikt auf der Ebene des Flächennutzungsplans zu
bewältigen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
4. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Inanspruchnahme
des Grundstücks der Stadtwerke mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
ist.
5. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum
Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
III. Stellungnahmen aus der
förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Verschieben
des Baukörpers in östlicher Richtung mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
2.1
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, das Flurstück 628
insgesamt zum Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens E 18/14 zu machen, mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.2
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Anbindung des
Flurstücks 628 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.3
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur
Durchfahrtsbreite der öffentlichen Verkehrsfläche mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
2.4
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Herstellung
einer Feuerwehrzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.5
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu Stellflächen
für Mülltonnen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.6
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Einhausung der
Tiefgarage mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.7
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Prüfung des
Lärmschutzgutachtens durch den Kreis Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
2.8
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu unstimmigen Punkten
im Schallgutachten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.9
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu
Rückfahrwarneinrichtungen von Zuliefer-LKW mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
2.10
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Ausgestaltung der
Brüstung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.11
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Festsetzung
von Baulinien mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.12
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur überbaubaren
Grundstückfläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.13
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum
Klimaschutzkonzept mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.14
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Aufstockung
des Gebäudes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.15
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur geplanten
Traufhöhe mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.16
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Festsetzung
eines reinen Wohngebietes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.1 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu
Rückfahrwarneinrichtungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.2 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu
Lüftungsgeräuschen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.3 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum
Parkplatzsuchverkehr in der Tiefgarage mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
3.4
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu Regelung der
Anlieferzeiten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.5 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur Abholung von Presscontainern mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
IV.
Stellungnahmen aus der förmlichen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
1.1 Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die Schutzbedürftigkeit
vergleichbar einem Mischgebiet festzusetzen, mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.2 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die
Anlieferungszeiten textlich festzusetzen, mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.3 Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass die Auffassung, die Überschreitung des
Immissionsrichtwerts am Immissionspunkt IP 4 sei nicht zulässig, nicht
geteilt wird und mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.4 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt,
dass die Hinweise zum Umgang mit der Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet (MU)“,
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
2.1 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Zustimmung der Bezirksregierung
Düsseldorf (Obere Raumordnungsbehörde) zur Kenntnis.
2.2 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die Angaben zu
den Verkaufsflächen zu harmonisieren, mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
2.3 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die
artenschutzrechtliche Prüfung zu ergänzen, mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
2.4 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Hinweis zur Beteiligung der Unteren
Immissionsschutzbehörde zur Kenntnis.
3. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Hinweis zur Beschreibung der
Hochwassersituation zur Kenntnis.
4. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Stadtwerke
Emmerich mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Vorsitzender Jansen ruft die
Tagesordnungspunkte 6, 7 und 8 gemeinsam auf, um diese zu beraten. Da es sich
jedoch um verschiedene Planungsgebiete handelt, werden diese separat
abgestimmt.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage zu
allen drei Tagesordnungspunkten.
Mitglied Sigmund fragt, warum in dieser
Sitzung diese drei Beschlüsse gefasst werden sollen, wenn es ohnehin eine
erneute Offenlage und eine Befassung im ASE geben wird.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass
sich dies aus den Punkten jeweils unterhalb des Beschlusses ergibt. Aufgabe des
Bebauungsplanes bzw. des Ausschusses ist letztendlich, sich mit den Abwägungen,
die die Verwaltung in den Plänen vornehmen musste, zu befassen. Diesbezüglich sind
bei der Verwaltung Anregungen und Bedenken eingegangen. Diese Bedenken hat die
Verwaltung abzuwägen und die Politik hat
über den Abwägungsvorgang entsprechend zu bestimmen. Ist dies erfolgt, ist, wie
Herr Kemkes bereits geschildert hat, ist eine erneute Offenlage notwendig. Dies sei der ganz normale Vorgang, der bei
jedem Bebauungsplan anzuwenden ist. Der einzige Unterschied ist, dass eine
erneute Offenlage notwendig ist. Dies sei allerdings auch schon bei anderen
Bebauungsplänen der Fall gewesen.
Mitglied Sigmund entgegnet, dass jeder
Einwand, der vom Kreis Kleve vorgebracht wird, von Seiten der Verwaltung mit
der Aussage, die Maßnahme sei abgewogen, abgetan wird. Die BGE sei jedoch der
Auffassung, dass diese Einwände nicht hinreichend abgewogen sind und die Chance
bzw. die Möglichkeit genutzt werden sollte, den einen oder anderen Punkt
seitens der Verwaltung kritisch zu hinterfragen. Seiner Auffassung nach haben
die Mitarbeiter des Fachbereichs für Stadtentwicklung keineswegs ein größeres
Wissen, als beispielsweise die Mitarbeiter des Kreises Kleve, da selbst der
Hinweis auf gesetzliche Änderungen nicht mit in die Pläne eingearbeitet würde.
Diese Dinge sind aus seiner Sicht lebensfremd und er bezweifelt, dass alle
Einwände bereits ausreichend geprüft und wirklich alle Stellungnahmen der
Verwaltung angemessen abgewogen wurden. Er bittet um Nacharbeit seitens der
Verwaltung, um am 13.12.2016 mit hinreichend abgewogenen Unterlagen Beschlüsse
fassen zu können.
Mitglied Spiertz meldet sich zu Wort und verweist
darauf, dass der Kreis Kleve mit seinen Einwänden nicht explizit die Verwaltung
angreift, sondern den Gutachter, der von dem Investor beauftragt worden ist.
Der Kreis Kleve weist ausdrücklich darauf hin, dass die Arbeit des Gutachters
nicht nach dem aktuell geltenden Gesetz erfolgt. Aus diesem Grund hat auch er
Zweifel daran, dass die Stellungnahmen der Verwaltung angemessen abgewogen
sind.
Herr Kemkes weist darauf hin, dass lediglich
aus der Stellungnahme des Kreises Kleve zitiert wurde und dass in der Vorlage
unter dem Tagesordnungspunkt 7 Seite 18 Punkt 1.3 die Erläuterung zu dem
Beschlussvorschlag zu finden ist. Dieser Erläuterung ist zu entnehmen, aus
welchen Gründen der Abwägungsvorgang abgeschlossen ist.
Mitglied Spiertz ergänzt, dass das Gerichtsurteil,
das vom Gutachter angeführt wird, laut dem Kreis Kleve auf den Fall in der
Stadt Emmerich keinen Ansatz findet. Seine Frage lautet nun, ob Herr Kemkes
bzw. die Verwaltung es so sieht, dass durchaus Ansätze für dieses Urteil
vorhanden sind.
Herr Kemkes entgegnet, dass alle Bedenken des
Kreises Kleve unter dem genannten Punkt 1.3 erläutert werden und das Gutachten
entsprechend nachformuliert wird, um die Anregungen des Kreises Kleve
aufzunehmen. Es wird eine neue Offenlage mit den entsprechend veränderten
Unterlagen geben, bei der auch der Kreis Kleve wieder beteiligt wird. Somit
kann der Kreis die veränderten Unterlagen nachlesen und sein Einverständnis
dazu geben oder erneut Bedenken äußern. Er ist der Auffassung, dass die
Abwägung korrekt erfolgt ist und verweist noch einmal auf die bevorstehende
Offenlage.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs ergänzt, dass
das Abwägungsverfahren jedem Bebauungsplan innewohnt. Dieses Verfahren sei eine
Auseinandersetzung mit verschiedenen Meinungen, die auf einen Plangegenstand
einwirken. Das Ergebnis soll ein bestands- und rechtskräftiger Bebauungsplan
sein. Aus diesem Grund habe sich die Verwaltung mit Blick auf die
Rechtsprechung mit jeden einzelnen Punkt auseinandergesetzt. Er verweist
darauf, dass dieser Bebauungsplan in keiner Weise von anderen Bebauungsplänen,
die in der Vergangenheit beschlossen wurden, abweicht. Als Beispiel führt er
den Bebauungsplan der Weseler Straße an, bei dem ebenfalls eine zweite
Offenlage notwendig war.
Mitglied Tepaß gibt an gelesen zu haben, dass
das Baurecht bzw. die Baugenehmigung dem Investor noch bis Ende des Jahres
erteilt werden soll. Durch die erneute Offenlage wird dies zeitlich jedoch
nicht möglich sein. Er fragt, wie lange es nach der erneuten Offenlage dauert,
bis die Verwaltung das Baurecht erteilen kann.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs bestätigt,
dass vorgesehen war, in dieser Sitzung eine Beschlussvorlage hergestellt zu
haben, um den Beschluss fassen zu können. Da die rechtliche Lage es jedoch
notwendig macht, in eine erneute Offenlage zu gehen, die insgesamt 1 Monat dauern und somit in der zweiten Januarhälfte
beendet sein wird, kann auch frühestens in der zweiten Januarhälfte das
vorläufige Baurecht erteilt werden.
Mitglied ten Brink bezieht sich auf die
Rettungszufahrt hinter der Tempelstraße und fragt, ob das dort vorhandene
Trafohäuschen möglicherweise versetzt werden muss.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert,
dass nach heutigem Stand das Trafohäuschen versetzt wird.
Mitglied Lindemann stellt den Antrag, nach Vorlage
zu beschließen.
Vorsitzender Jansen erinnert daran, dass es
bei dieser Abstimmung lediglich um die materielle Abwägung geht. Die erneute
Offenlage wird in der Sitzung am 13.12.2016 beschlossen.