Sitzung: 22.11.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0917/2016
Beschlussvorschlag
I.
Stellungnahmen aus der Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß
§ 3
Abs. 1 BauGB vom 05.06.2014
1.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des
Standortes des Wochenmarktes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
Parkplätze mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
bestehenden Passage mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
4.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
Bepflanzung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
5.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des
Bodenmaterials mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
II.
Stellungnahmen aus der förmlichen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB
1.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Verschieben
des Baukörpers in östlicher Richtung mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
2.1
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, das Flurstück 628
insgesamt zum Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens E 18/14 zu machen, mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.2
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Anbindung des
Flurstücks 628 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.3
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur
Durchfahrtsbreite der öffentlichen Verkehrsfläche mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
2.4
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Herstellung
einer Feuerwehrzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.5
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu Stellflächen
für Mülltonnen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.6
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Festsetzung
von Baulinien mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.7
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur überbaubaren
Grundstückfläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.8
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum
Klimaschutzkonzept mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.9
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Aufstockung
des Gebäudes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.10
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Festsetzung
eines reinen Wohngebietes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
III.
Stellungnahmen aus der förmlichen
Behördenbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
1.1 Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass die Auffassung, die Überschreitung des
Immissionsrichtwerts am Immissionspunkt IP 4 sei nicht zulässig, nicht
geteilt wird und mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Hinweise zum Umgang mit der Baugebietskategorie „Urbanes
Gebiet (MU)“, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
2. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur
Berücksichtigung der bodendenkmalpflegerischen Belange mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
3. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Hinweis zur Beschreibung der
Hochwassersituation zur Kenntnis.
4. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Stadtwerke
Emmerich mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 6, 7 und 8. Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Mitglied Lindemann stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.