Sitzung: 22.11.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0914/2016
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die
Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung für die
Ausarbeitung des Antrags auf Fördermittel für den Ausbau des Breitbandnetzes im
Ortsteil Elten zu beauftragen.
Mitglied Spiertz kommt um 17.50 Uhr vor der
Abstimmung hinzu.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage und
übergibt das Wort an Herrn Westbrock, der eingehend anhand einer
Power-Point-Präsentation erläutert (die Präsentation ist der Niederschrift
beigefügt). Abschließend geht er noch auf die Karte ein. Jeder einzelne rote
Punkt bedeutet ein Hausanschluss, der weniger als 30 Mbit/s hat. Die Summe
aller roten Punkte ist das Fördergebiet. Im Ortskern sind keine roten Punkte
markiert, weil die Karte nicht den Istzustand widerspiegelt sondern den Stand,
nachdem die Telekom den Nahbereich ausgebaut hat. Das was als Fördergebiet
betitelt werden darf sind alle Einzelanschlüsse unter 30 Mbit/s abzüglich des
Gebietes, was von der Telekom eigenwirtschaftlich ausgebaut wird und abzüglich
des Bereiches von Unitymedia. Es handelt sich um ca. 480 Hausanschlüsse. Im
Gebiet liegen 950 Haushalte. Die Maßnahme würde 675 Haushalte versorgen.
Auf Nachfrage von Mitglied ten Brink
antwortet Herr Westbrock, dass Emmerich über 2 parallele Netzinfrastrukturen
verfügt (Unitymedia mit Glasfaser und Telekom mit der üblichen Telefonleitung).
Die Deutsche Glasfaser ist ein neuer Mitbewerber und baut am Niederrhein und
anderen Gebieten mit komplett neuen Netzen aus. Es wird allerdings nur gebaut,
wenn eine Vorvermarktungsquote von 40 % der möglichen Anschlüsse im jeweiligen
Ausbaugebiet vorliegt. Der klassische Ausbau aus dem
Interessenbekundungsverfahren aus der Telekom bedeutet, dass ca. 20
Kabelschränke zusätzlich gebaut würden. Bis zu den Kabelverzweigern würde
Glasfaser in klassischer Bauweise verlegt und danach geht es über die
bestehende Telefonverkabelung. Der Effekt ist, dass die Telefonleitung massiv
verkürzt wird und man eine Geschwindigkeit von bis zum 100 Mbit/s erreichen
kann. Die Zielversorgung, die von der Landesregierung gefordert wird, ist dass
95 % der Anschlüsse nach dem Ausbau mind. 30 Mbit/s und 85 % mind. 50 Mbit/s
vorweisen.
Auf weitere Nachfrage von Mitglied ten Brink
teilt er mit, dass, wenn von der Glasfaser gebaut wird, diese ihre eigenen
Gebührentarife hat. Nach seinem Kenntnisstand sind die Gebühren nicht
unerheblich teurer als die der Telekom, allerdings wäre der Anschluss erheblich
schneller (100 Mbit/s). Bei einem geförderten Ausbau muss der Anbieter seine
Standardtarife anbieten. Über die Förderung erhält dieser einen einmaligen
Investitionskostenzuschuss und er muss sich im Gegenzug dazu verpflichten,
andere Netzbetreiber auf das Netz zu lassen. Dadurch soll vermieden werden,
dass durch die Förderung eine Monopolstellung für den Anbieter entsteht. In der
Rahmenrichtlinie der EU für die Breitbandförderung besteht eine Forderung die
besagt, dass nach einer Förderung im ländlichen Raum ein Marktangebot bestehen
soll, welches so wettbewerbsfähig von den Tarifen ist wie im großstädtischen
Bereich.
Auf Nachfrage von Mitglied Sigmund teilt Herr
Westbrock mit, dass die Wirtschaftlichkeitslücke nur zum Teil von der Stadt
getragen werden muss. Es handelt sich dabei um die Höhe des
Investitionskostenzuschusses, die ein Netzbetreiber bei einer Förderung in
Summe erhalten würde. Davon würde bei dem von ihm erwähnten Förderprogramm das
Land 90 % und die Stadt Emmerich am Rhein den restlichen Anteil von 10 %
tragen. Was durchaus die Kosten in die Höhe treibt ist die Anforderung, dass 85
% der Anschlüsse 50 M/bits haben müssen. Ein Nebenangebot liegt darüber vor,
was es kosten würde, wenn anstelle der 85 % 95 % mit 50 M/bits versorgt werden
würden; dieses liegt direkt dann 200.000 € höher.
Weiterhin macht er deutlich, dass die
Glasfaser sicherlich das zukunftsträchtigste Medium ist, aber gleichzeitig mit
Abstand auch das teuerste Medium. Bei Neubaugebieten ist es derzeit so, dass
verstärkt Glasfaser verlegt wird (wie z. B. ehem. Gelände Kaserne). Eine
komplette Substitution sieht er nicht. International arbeiten die Hersteller
daran, die Geschwindigkeit auf den Kupfernetzen zu erhöhen. Ferner ist es auch
geplant, die Glasfaser stufenweise näher an den Haushalt heranzubringen. Der
Markt der Glasfaser funktioniert nicht nach Netzen sondern nach Diensten, d. h.
der Kunde fragt, welche Geschwindigkeit er bekommt und was für Kosten dafür
anfallen. Letztendlich ist das wirtschaftlichste Angebot zu wählen. Er sieht
die Entwicklung in der Kombination von beidem, Glasfaser und Kupfer. Auf den
Kupferleitungen ist mit einfachen Mitteln und schnell die Leistung zu erhöhen.
Mitglied Gerritschen bittet darum, die Karte
mit lesbaren Straßeneinträgen der Niederschrift anzuhängen (siehe Anlage).
Herr Westbrock führt auf Nachfrage von
Mitglied Gerritschen aus, dass die Glasfaser bis zu den grauen Kästen verlegt
wird. In diese Kästen wird die Elektronik hineingesetzt und von dort geht es
über die Kupferleitung weiter. Die
entsprechende Hardware kommt von Herstellern weltweit; die Technik ist genormt.
Ferner führt er an, dass auch andere User anderer Anbieter über die
Telekomleitung laufen. Seines Wissens nach hat die Telekom mit 1 & 1,
Vodafone und Telefonica u. a. Verträge, die über das Netz der Telekom
angeschlossen werden. Die Internetnutzung über Stromnetze ist nicht sehr
leistungsfähig. Ihm ist kein Netzbetreiber in Deutschland bekannt, der diese
Technik weiter betreibt.
Mitglied Bartels fragt an, ob die Dauer der
Ausbaumaßnahme identisch ist. Darauf antwortet Herr Westbrock, dass diese in
den Ausschreibungen abgefragt wird. Bei dem IBV wurden Angaben von 18 Monaten
gemacht und in den Ausbauverfahren normalerweise sind es normalerweise 12
Monate. Ein Glasfaserausbau dauert natürlich länger; genaue Zeitangaben liegen
ihm derzeit nicht vor.
Mitglied ten Brink stellt den Antrag, nach
Vorlage zu beschließen.