Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung für die Ausarbeitung des Antrags auf Fördermittel für den Ausbau des Breitbandnetzes im Ortsteil Elten zu beauftragen.

 


Mitglied Spiertz kommt um 17.50 Uhr vor der Abstimmung hinzu.

 

Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage und übergibt das Wort an Herrn Westbrock, der eingehend anhand einer Power-Point-Präsentation erläutert (die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt). Abschließend geht er noch auf die Karte ein. Jeder einzelne rote Punkt bedeutet ein Hausanschluss, der weniger als 30 Mbit/s hat. Die Summe aller roten Punkte ist das Fördergebiet. Im Ortskern sind keine roten Punkte markiert, weil die Karte nicht den Istzustand widerspiegelt sondern den Stand, nachdem die Telekom den Nahbereich ausgebaut hat. Das was als Fördergebiet betitelt werden darf sind alle Einzelanschlüsse unter 30 Mbit/s abzüglich des Gebietes, was von der Telekom eigenwirtschaftlich ausgebaut wird und abzüglich des Bereiches von Unitymedia. Es handelt sich um ca. 480 Hausanschlüsse. Im Gebiet liegen 950 Haushalte. Die Maßnahme würde 675 Haushalte versorgen.

 

Auf Nachfrage von Mitglied ten Brink antwortet Herr Westbrock, dass Emmerich über 2 parallele Netzinfrastrukturen verfügt (Unitymedia mit Glasfaser und Telekom mit der üblichen Telefonleitung). Die Deutsche Glasfaser ist ein neuer Mitbewerber und baut am Niederrhein und anderen Gebieten mit komplett neuen Netzen aus. Es wird allerdings nur gebaut, wenn eine Vorvermarktungsquote von 40 % der möglichen Anschlüsse im jeweiligen Ausbaugebiet vorliegt. Der klassische Ausbau aus dem Interessenbekundungsverfahren aus der Telekom bedeutet, dass ca. 20 Kabelschränke zusätzlich gebaut würden. Bis zu den Kabelverzweigern würde Glasfaser in klassischer Bauweise verlegt und danach geht es über die bestehende Telefonverkabelung. Der Effekt ist, dass die Telefonleitung massiv verkürzt wird und man eine Geschwindigkeit von bis zum 100 Mbit/s erreichen kann. Die Zielversorgung, die von der Landesregierung gefordert wird, ist dass 95 % der Anschlüsse nach dem Ausbau mind. 30 Mbit/s und 85 % mind. 50 Mbit/s vorweisen.

Auf weitere Nachfrage von Mitglied ten Brink teilt er mit, dass, wenn von der Glasfaser gebaut wird, diese ihre eigenen Gebührentarife hat. Nach seinem Kenntnisstand sind die Gebühren nicht unerheblich teurer als die der Telekom, allerdings wäre der Anschluss erheblich schneller (100 Mbit/s). Bei einem geförderten Ausbau muss der Anbieter seine Standardtarife anbieten. Über die Förderung erhält dieser einen einmaligen Investitionskostenzuschuss und er muss sich im Gegenzug dazu verpflichten, andere Netzbetreiber auf das Netz zu lassen. Dadurch soll vermieden werden, dass durch die Förderung eine Monopolstellung für den Anbieter entsteht. In der Rahmenrichtlinie der EU für die Breitbandförderung besteht eine Forderung die besagt, dass nach einer Förderung im ländlichen Raum ein Marktangebot bestehen soll, welches so wettbewerbsfähig von den Tarifen ist wie im großstädtischen Bereich.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Sigmund teilt Herr Westbrock mit, dass die Wirtschaftlichkeitslücke nur zum Teil von der Stadt getragen werden muss. Es handelt sich dabei um die Höhe des Investitionskostenzuschusses, die ein Netzbetreiber bei einer Förderung in Summe erhalten würde. Davon würde bei dem von ihm erwähnten Förderprogramm das Land 90 % und die Stadt Emmerich am Rhein den restlichen Anteil von 10 % tragen. Was durchaus die Kosten in die Höhe treibt ist die Anforderung, dass 85 % der Anschlüsse 50 M/bits haben müssen. Ein Nebenangebot liegt darüber vor, was es kosten würde, wenn anstelle der 85 % 95 % mit 50 M/bits versorgt werden würden; dieses liegt direkt dann 200.000 € höher.

Weiterhin macht er deutlich, dass die Glasfaser sicherlich das zukunftsträchtigste Medium ist, aber gleichzeitig mit Abstand auch das teuerste Medium. Bei Neubaugebieten ist es derzeit so, dass verstärkt Glasfaser verlegt wird (wie z. B. ehem. Gelände Kaserne). Eine komplette Substitution sieht er nicht. International arbeiten die Hersteller daran, die Geschwindigkeit auf den Kupfernetzen zu erhöhen. Ferner ist es auch geplant, die Glasfaser stufenweise näher an den Haushalt heranzubringen. Der Markt der Glasfaser funktioniert nicht nach Netzen sondern nach Diensten, d. h. der Kunde fragt, welche Geschwindigkeit er bekommt und was für Kosten dafür anfallen. Letztendlich ist das wirtschaftlichste Angebot zu wählen. Er sieht die Entwicklung in der Kombination von beidem, Glasfaser und Kupfer. Auf den Kupferleitungen ist mit einfachen Mitteln und schnell die Leistung zu erhöhen.

 

Mitglied Gerritschen bittet darum, die Karte mit lesbaren Straßeneinträgen der Niederschrift anzuhängen (siehe Anlage).

Herr Westbrock führt auf Nachfrage von Mitglied Gerritschen aus, dass die Glasfaser bis zu den grauen Kästen verlegt wird. In diese Kästen wird die Elektronik hineingesetzt und von dort geht es über die Kupferleitung weiter.  Die entsprechende Hardware kommt von Herstellern weltweit; die Technik ist genormt. Ferner führt er an, dass auch andere User anderer Anbieter über die Telekomleitung laufen. Seines Wissens nach hat die Telekom mit 1 & 1, Vodafone und Telefonica u. a. Verträge, die über das Netz der Telekom angeschlossen werden. Die Internetnutzung über Stromnetze ist nicht sehr leistungsfähig. Ihm ist kein Netzbetreiber in Deutschland bekannt, der diese Technik weiter betreibt.

 

Mitglied Bartels fragt an, ob die Dauer der Ausbaumaßnahme identisch ist. Darauf antwortet Herr Westbrock, dass diese in den Ausschreibungen abgefragt wird. Bei dem IBV wurden Angaben von 18 Monaten gemacht und in den Ausbauverfahren normalerweise sind es normalerweise 12 Monate. Ein Glasfaserausbau dauert natürlich länger; genaue Zeitangaben liegen ihm derzeit nicht vor.

 

Mitglied ten Brink stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.