Weiter informiert Herr Sterbenk darüber, dass Änderungen im Bereich der Unterhaltsvorschussgewährung (UVG) anstehen. So sollen Kinder alleinerziehender Eltern, für die der andere Elternteil keinen oder nur geringen Unterhalt zahlt, künftig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres UVG-Leistungen erhalten. Bisher war die Gewährung auf maximal 72 Monate und lediglich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Dadurch könnten Mehrausgaben von 600.000 € auf die Stadt Emmerich zukommen.