Sitzung: 29.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Da Einwände gegen die gemäß § 23 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung der
vorgelegten Niederschrift nicht erhoben
werden, wird diese vom Vorsitzenden und
der Schriftführerin unterzeichnet.